Metallindustrie

Der neue Kollektivvertrag in der Metallindustrie

Die Gewerkschaften CISL-Fim und UIL-Uilm haben am 07.05.2003 mit dem Verband der Metallindustrie (Federmeccanica) eine Einigung über den neuen Kollektivvertrag in der Metallindustrie erzielt. Der Vorstand des ASGB-Metall hat noch keine endgültige Entscheidung getroffen, ob dieser Vertrag von ihm unterschrieben wird oder nicht, die bisherige Diskussion hat allerdings ergeben, dass kaum eine Alternative dazu besteht.
Ein Vertrag mit einer Lohnerhöhung von 30,00 Euro mehr als in vorliegendem zugestanden, löst das Problem hier in Südtirol nicht, da die Lebenshaltungskosten in unserer Provinz ungleich höher sind als im Süden Italiens und bereits ein Vergleich mit unserer Nachbarprovinz Trient bestätigt (z.B. bei Wohnungspreisen), dass das Leben bei uns um Einiges teurer ist.
Wir als ASGB-Metall werden verstärkt darauf drängen, dass betriebliche Zusatzabkommen abgeschlossen werden, die die Inflation ausgleichen helfen. Wir rechnen mit der Aufgeschlossenheit der Unternehmer, da auch sie kein Interesse daran haben können, dass die Kaufkraft der Konsumenten kontinuierlich sinkt.
Die Gewerkschaft CGIL-Fiom ist mit dem Verhandlungsergebnis nicht einverstanden; verschiedene Aktionen und auch Streiks sind angekündigt.
In Kurzfassung wird hier das Verhandlungsergebnis wiedergegeben
Gültigkeit: Der neue Kollektivvertrag (normativer Teil, bzw. Rahmenvertrag) hat wiederum eine Dauer von vier Jahren (Juni 2003 bis Dezember 2006). Der wirtschaftliche Teil hingegen ist für zwei Jahre gültig (bis Dezember 2004).
Anmerkung: Die Lohnerhöhung vom 01.12.04 gilt als Zusatz zur eventuellen Überschreitung der voraussichtlichen Inflationsrate, die mit 1,3 Prozent bemessen ist; der wirtschaftliche Teil für den Zeitraum 2005 bis 2006 bringt den entsprechenden Ausgleich.
Einmalige Zahlung , bzw. „Una Tantum": Wer am 01.06.2003 beschäftigt ist, erhält für den Zeitraum Jänner 2003 bis Juni 2003 (aufteilbar in Monatsraten) eine einmalige Zahlung („Una Tantum") von Euro 220,00. Dieser Betrag wird in 2 Raten ausbezahlt, Euro 115,00 im Juni 2003 und Euro 105,00 im Jänner 2004, brutto jeweils.
Berufsausbildung und „bilaterale Körperschaft": Für die Berufsgruppe Metall werden „bilaterale Körperschaften" errichtet, welche die Zuständigkeiten im gesamten Bereich Bildung und Ausbildung erhalten.
Aufnahme eines Bediensteten: In Zukunft sind bei der schriftlichen Anstellung genauere Angaben zum Dienstverhältnis als bisher vorgesehen (Art des Vertrages, Anwendung des Kollektivvertrages, usw.); der Beschäftigte erhält mit der Anstellung auch die Einschreibeformulare für den Zusatzrentenfonds.
A-typische Verträge: Die Vertragspartner treffen sich innerhalb von 90 Tagen ab dem Inkrafttreten der Gesetzesdekrete, die im Sinne der Ermächtigungsgesetzes Nr. 30/2003 zur Anstellung auf Zeit und zur Leiharbeit erlassen werden. Bis zu drei Prozent (oder bis zu zwei Prozent in Betrieben mit bis zu 100 Beschäftigten) der Bediensteten können eine Teilzeitbeschäftigung verlangen, wenn diese begründet ist.
Führungskräfte (Quadri): Die Sonderentschädigung für die Führungskräfte wird ab 01.01.04 von derzeit Euro 98,13 monatlich auf Euro 114,00 pro Monat angehoben.
Freistunden für Turnusbedienstete: Bis Dezember 1999 konnten 20 Stunden, die für die Arbeitszeitreduzierung vorgesehen waren, ausbezahlt werden. Ab 01.01.2000 und ab 01.01.2001 wurden jeweils acht Stunden in entlohnte Freistunden umgewandelt. Die verbleibenden vier Stunden gehen ab 01.01.2004 nun auch in entlohnte Freistunden über.
Urlaub/Freistunden: Zukünftig können nicht nur sechs sondern sieben entlohnte Freistellungstage (von insgesamt 13) in Absprache mit dem „Betriebsrat" kollektiv festgelegt werden.
Bereitschaftsdienst: Für bis zu sechs aufeinander folgenden Tagen und für höchstens zwei von vier Wochen kann ein Bereitschaftsdienst eingerichtet werden. Entsprechende Zulagen wurden vereinbart (Entschädigungen pro Tag oder pro Woche sind vorgesehen, je nach Einstufung).
Recht auf Studium und berufliche Bildung: Für den Schulbesuch, das Erlernen der italienischen Sprache für die Ausländer und die berufliche Weiterbildung stehen Frei-stellungen von 150 oder 250 Stunden zur Verfügung; der Anspruch darauf ist auf zwei Prozent der Weiterbildungsrichtung und höchstens drei Prozent der Beschäftigten eingeschränkt. Beim Diplom einer Oberschule sind in den letzten beiden Jahren jeweils 40 entlohnte Freistellungsstunden vorgesehen.
Arbeiterstudenten: Neben den entlohnten Freistellungen für die Prüfungstage ist unbezahlter Wartestand vorgesehen.
Elternurlaub und sonstige Freistellungen: Die Bestimmungen des Gesetzes Nr. 53/2000 werden im Kollektivvertrag übernommen. Der fakultative Mutter- oder Vaterschaftsurlaub ist darin enthalten und Freistellungen wegen besonderer Umstände sind vorgesehen (Tod oder schwere Erkrankung eines engen Verwandten). Sonderbestimmungen bei der Betreuung eines behinderten Kindes sind dabei, ebenso wie ein unbezahlter Bildungsurlaub von insgesamt höchstens elf Monaten.
Wert eines Inflationspunktes: Bei der Erneuerung des Kollektivvertrages für den Zeitzraum Jänner 2005 bis Dezember 2006 wird der Inflationspunkt mit Euro 16,55 berechnet und dadurch die Lohnanpassung festgelegt.
Urlaub (Ausländer): Die Zusammenlegung von Urlaub und Freistellungen wird ermöglicht.
Krankheit: Der Wartestand bei besonders schweren Krankheiten wurde auf bis zu 24 Monate verlängert; bei kurzen Krankheitszeiten (bis zu fünf Tagen) mit Spitalsaufenthalt sind keine Benachteiligungen mehr enthalten.
Rentenzusatzfonds: Eine trimestrale Beitrittsmöglichkeit wurde geschaffen.
Lohnerhöhung/Metallindustrie
Kategorie ab 01.07.03 ab 01.02.04 ab 01.12.04 Summe
1 28,15 15,01 13,14 56,30
2 32,94 17,57 15,37 65,88
3 38,85 20,72 18,13 77,70
4 41,10 21,92 19,18 82,20
5 45,04 24,02 21,02 90,08
5 S 49,83 26,58 23,25 99,66
6 53,49 28,53 24,96 106,98
7 59,12 31,53 27,59 118,24
Grundlöhne/Metallindustrie
Kategorie bis 30.06.03 ab 01.07.03 ab 01.02.04 ab 01.12.04
1 939,30 967,45 982,46 995,60
2 1.014,87 1.047,81 1.065,38 1.080,75
3 1.097,80 1.136,65 1.157,37 1.175,50
4 1.138,60 1.179,70 1.201,62 1.220,80
5 1.207,48 1.252,52 1.276,54 1.297,56
5 S 1.275,81 1.325,64 1.352,22 1.375,47
6 1.369,10 1.422,59 1.451,12 1.476,08
7 1.477,65 1.536,77 1.568,30 1.595,89

Medien
RAI - Autonomiestatut muss eingehalten werden

Jede Sprachgruppe soll ihre Kultur selber gestalten

Unsere Gewerkschaft trägt nicht nur die Verantwortung für die Interessen der RAI-Angestellten und die Einhaltung des Kollektivvertrages, sondern sie soll auch ihre Schutzfunktion bezüglich der Entfaltung der Sprache und Kultur in unserem Land ausüben. Ohne eigene Kultur ist jede Sprachgruppe assimiliert, und es geht auch um die Einhaltung des Autonomiestatutes. Der ASGB kämpft seit Jahren für mehr Autonomie des Senders Bozen innerhalb der RAI und tritt immer für die Interessen der Südtiroler Mitarbeiter ein. Nur so können sich die deutsch- und ladinischsprachigen Südtiroler entfalten und zuversichtlich in die Zukunft schauen. In Zeiten der Rezession ist es enorm wichtig, dass jede Sprachgruppe ihre „eigene Suppe" selber kochen kann. K.-Agb. Hans Widmann hat in Rom bei der RAI Direktion interveniert, damit die Rechte der Mütter auf eine familienfreundliche Arbeitseinteilung gewährt werden und damit das Autonomiestatut eingehalten wird. Die ladinisch- und deutschsprachigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der RAI, Sender Bozen, können sich darauf verlassen, dass sie auch in Zukunft auf den ASGB zählen können.