Gebietskörperschaften

Regelung für bezahlte Sonderurlaube bei Todesfall Art. 19/e Bereichsübergreifender Kollektivvertrag

Der ASGB - Gebietskörperschaften/Gesundheitsdienst möchte mit dieser Tabelle Klarheit in der Regelung für Sonderurlaub bei Todesfall von Verwandten bringen. Uns ist aufgefallen, daß viele Bedienstete und auch Verwaltungen Schwierigkeiten bei der Auslegung haben.
Verwandte 1. Grades Ehepartner, Kinder, Eltern 5 aufeinanderfolgende Kalendertage
Begräbnistag inbegriffen
Verwandte 2. Grades Im selben Haushalt lebende Geschwister 3 aufeinanderfolgende Kalendertage
Begräbnistag inbegriffen
Weitere Verwandte 2. Grades Geschwister, Großmutter, -vater, Enkel 2 aufeinanderfolgende Kalendertage
Begräbnistag inbegriffen
Verschwägerte 1. Grades Schwiegermutter, -vater 2 aufeinanderfolgende Kalendertage
Begräbnistag inbegriffen
Verwandte 3. Grades Urgroßvater, -mutter; Onkel, Tante, Begräbnistag
Nichte, Neffe, Urenkel
Verwandte 4. Grades Cousine, Vetter, Kinder der Nichten Begräbnistag
und Neffen, Großtante, -onkel
Verschwägerte 2. Grades Schwager, Schwägerin, Großvater, -mutter Begräbnistag
des Ehepartners

Gebietskörperschaften

ASGB-Gebietskörperschaften weist Kritik von Alber zurück

Franz Alber, Präsident des Gemeindenverbandes, klagt, dass er bei den Gehaltserhöhungen für das Personal vom Land und von den Gewerkschaften über den Tisch gezogen wurde. Die Gewerkschaft ASGB-Gebietskörperschaften weist diese Kritik auf Schärfste zurück, denn auch drei Vertreter (unter anderem auch der Präsident selbst) waren im Rahmen der Arbeitgeberdelegation vertreten, und haben das Gehaltsabkommen mit unterzeichnet.
Die Gehaltserhöhungen bewegen sich im Bereich des Lohnkostenabkommens von 1993, das einen Inflationsausgleich und einen Inflationsvorschuss vorsieht. Beide Seiten, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände, waren der Meinung, dass die Regierung in Rom mit der Schätzung der Geldentwertung für 2003 stark untertrieben hat und vereinbarten einen höheren Satz, da die Inflation in Südtirol erheblich höher ist als auf gesamtstaatlicher Ebene. Die Gewerkschaften vereinbarten zudem mit der öffentlichen Delegation verschiedene Zulagen und flexible Arbeitszeitformen.
Bei der Anwendung dieser interessanten Normen scheint aber den Gemeinden und ihrer Führung sowohl der Mut als auch die Phantasie zu fehlen.