Energiewerker
Vertragserneuerung Federambiente:

SEAB, Stadtwerke Meran und Stadtwerke Brixen erzielen endlich eine Erneuerung

Die Verhandlungspartner der FEDERAMBIENTE und der Gewerkschaftsorganisationen haben am 16. Mai 2003 die Vertragserneuerung für den Zeitraum 1.1.2003-31.12.2006 unterschrieben.
1) Das neue System der Personaleinstufungen bezieht sich auf acht bestehende Einstufungsebenen. Zusätzlich erhalten die Einstufungen 2, 3, 4, 5, 6, 7 einen Parameter B und Parameter A (Abkommen 13.2.2003).
2) Ab 1. Mai 2003 wird der flexible Stundenplan eingeführt, wie im NKV FISE.
3) Insgesamt 175 Stunden pro Kopf jährlich dürfen über den normalen Stundenplan hinaus, bzw. Überstunden abgeleistet werden. Davon werden die ersten 26 Stunden mit einem Aufschlag von 15 Prozent des individuellen Stundenlohnes berechnet. Ab 1. Mai werden die Wochenarbeitsstunden von der 36. auf die 40. als Ausdehnung der Arbeitszeit eingeführt. Ab der 40. Arbeitsstunde wird der Überstundenaufschlag so berechnet:
- Tagaufschlag Überstunden an Werktagen: 31 Prozent
- Nachtaufschlag Überstunden an Werktagen: 50 Prozent
- Tagaufschlag Überstunden an Feiertagen: 65 Prozent
- Nachtaufschlag Überstunden an Feiertagen: 75 Prozent
4) Ab 1. Mai 2003 wird die Stundenbank eingeführt (Dokument 22.10.2002).
5) Der Monatsgehalt setzt sich ab 1.Mai 2003 wie folgt zusammen:
- vertraglicher Grundlohn mit Laufzeit 30. April 2003;
- Kontingenzzulage mit Laufzeit 31.12.1991;
- EDR laut Nationalem Abkommen vom 20.12.1999;
6) Der Stundenlohn ergibt sich, indem der Grundlohn durch 169 dividiert wird.
Der Tageslohn ergibt sich, indem der Stundenlohn mit dem Konventionalwert 39 multipliziert und das Ergebnis durch sechs dividiert wird.
7) Ab 1. Mai 2003 beträgt der Nachtaufschlag auf den individuellen Stundenlohn 33 Prozent.
8) Ab 1. Mai 2003 wird der Feiertagsaufschlag auf den individuellen Stundenlohn zusätzlich folgendermaßen berechnet:
- Tagaufschlag Feiertag: 50 Prozent
- Nachtaufschlag Feiertag: 75 Prozent
9) Ab 1. Mai 2003 sind die drei Feiertage laut Art. 30, Absatz 1 des NKV 31.10.1995 abgeschafft. Diese drei Feiertage werden jedoch allen am 30. April 2003 im Dienst stehenden Bediensteten in Urlaubstage umgewandelt, oder durch ein Betriebsabkommen entgolten.
10) Die periodische Dienstalterszulage laut Art. 16 des NKV 31.10.1995 ist abgeändert, und zwar:
a) Ab 1. Mai reift die Gehaltsvorrückung alle drei Jahre an;
b) Demnach verschiebt sich die angereifte Gehaltsvorrückung vom 1.1.2005 auf den 1.1.2006. Das heißt, dass dem am 1.1.2006 im Dienst stehenden Personal die erste Gehaltsvorrückung zusteht, die für den Zeitraum 1.1.2002 bis 31.12.2005 laut nachfolgender Tabelle in 36stel berechnet wird;
c) Ab 1. Januar 2006 zustehende dreijährige Dienstalterszulage:
Einstufung Einstufung
1 Euro 15,24 5 Euro 21,83
2 Euro 17,66 6 Euro 24,65
3 Euro 19,11 7 Euro 26,04
4 Euro 20,92 8 Euro 29,05
d) Der Betrag der Dienstalterszulage steht den Bediensteten am 1. Januar des Trienniums zu und wird in 36steln berechnet auf die Monate vom 1. Januar ab Beginn des Trienniums und 31.12. des dritten Jahres desselben Trienniums.
e) Die Monatsberechnung unter Absatz a) und b) wird ab dem 15. Tag auf einen Monat aufgerundet;
f) Der Höchstbetrag der Dienstalterszulage wird wie folgt festgelegt:
Einstufung Einstufung
1 Euro 152,40 5 Euro 218,30
2 Euro 176,60 6 Euro 246,50
3 Euro 191,10 7 Euro 260,40
4 Euro 209,20 8 Euro 290,50
g) Die unter Absatz c) und f) zustehende Dienstalterszulage gilt für die Einstufungsebene 1 bis 8, unabhängig von der Zwischeneinstufung;
h) Im Falle einer Beförderung bleibt der angereifte Betrag der vorhergehenden Einstufung als Betrag erhalten und der verbleibende Zeitraum des Trienniums wird auf die neue Einstufung berechnet.
11) Die laut Art. 12, Abs. 3 des NKV 31.10.1995 außerordentliche Betriebszulage wird den am 30.4.2003 im Dienst stehendem Personal weiterhin bezahlt.
Bei Neueinstellungen nach dem 1. Mai 2003 wird die außerordentliche Betriebszulage auf Betriebsebene neu verhandelt.
12) Die Personalversammlungen laut Art. 49, Absatz 3 des NKV 31.10.1995 werden ab 1.5.2003 nach Möglichkeit in den letzten zwei Arbeitsstunden abgehalten.
13) Der wirtschaftliche Teil für den Zeitraum 1.1.2003-31.12.2004 ist wie folgt definiert:
a) Dem in der Einstufung 3A im Dienst stehenden Personal, so wie im vorhergehenden Punkt 6) angeführt, wird eine Erhöhung von Euro 130 auf den Grundlohn zuerkannt, und zwar:
- Euro 60 ab 1.05.2003;
- Euro 20 ab 1.09.2003;
- Euro 25 ab 1.11.2003;
- Euro 25 ab 1.02.2004.
b) Durch die Einführung der neuen Personaleinstufungen wird, von der Einstufung 3A ausgehend, dem am 1.5.2003 im Dienst stehenden Personal eine Erhöhung von Euro 20 für den Zeitraum Januar-April 2003 zuerkannt.
c) Die Beträge sind wie folgt aufgeteilt (Siehe Tabelle 1):
d) Die unter Absatz b) angeführten Beträge werden im Mai mit dem Monatslohn ausbezahlt.
Diese Beträge werden im Verhältnis zum monatlich geleisteten Dienst (Zeitraum 01.01.2003-30.04.2003) berechnet. Ab dem 15. Tag wird auf ein Monat aufgerundet.
e) Obenangeführte Beträge werden in die Abfertigung miteinbezogen.
Für die Teilzeit-Beschäftigten werden diese Beträge in Bezug auf die Arbeitszeit dementsprechend reduziert.
f) Die bezahlten Freistellungen (Krankheit, Arbeitsunfall, Hochzeitsurlaub) gelten als Präsenz.
g) Der Grundlohn beträgt somit (Siehe Tabelle 2)
14) Die Vertragsvakanzzulage ist ab 30.4.2003 aufgehoben.
Ebene Parameter monatlicher Grundlohn
ab 1. Mai 2003
Laufzeit 30.04.2003
1 100,00 1.009,55
2B 111,11 1.121,72
2A 123,51 1.246,92
3B 124,00 1.251,85
3A 130,07 1.313,15
4B 134,36 1.356,43
4A 138,57 1.398,97
5B 144,86 1.462,41
5A 151,29 1.527,32
6B 159,15 1.606,68
6A 166,84 1.684,33
7B 175,36 1.770,30
7A 184,41 1.861,72
8 204,67 2.066,25
Einstufung Parameter monatlicher Betrag
Zeitraum Jan.-April 2003
1 100,00 15,38
2B 111,11 17,08
2A 123,51 18,99
3B 124,00 19,07
3A 130,07 20,00
4B 134,36 20,66
4A 138,57 21,31
5B 144,86 22,27
5A 151,29 23,26
6B 159,15 24,47
6A 166,84 25,65
7B 175,36 26,96
7A 184,41 28,36
8 204,67 31,47
Einstufung Parameter Grundlohn ab Grundlohn ab Grundlohn ab Grundlohn ab
1.5.2003 1.9.2003 1.11.2003 1.2.2004
1 100,00 1.055,68 1.071,05 1.086,43 1.109,49
2B 111,11 1.172,97 1.190,06 1.211,41 1.232,77
2A 123,51 1.303,89 1.322,89 1.346,62 1.370,36
3B 124,00 1.309,05 1.328,12 1.351,95 1.375,78
3A 130,07 1.373,15 1.393,15 1.418,15 1.443,15
4B 134,36 1.418,41 1.439,07 1.464,89 1.490,71
4A 138,57 1.462,89 1.484,20 1.510,83 1.537,47
5B 144,86 1.529,23 1.551,50 1.579,35 1.607,19
5A 151,29 1.597,11 1.620,37 1.649,45 1.678,52
6B 159,15 1.680,09 1.704,56 1.735,15 1.765,74
6A 166,84 1.761,29 1.786,94 1.819,01 1.851,08
7B 175,36 1.851,19 1.878,15 1.911,85 1.945,56
7A 184,41 1.946,79 1.975,14 2.010,58 2.046,03
8 204,67 2.160,66 2.192,13 2.231,47 2.270,81

Metallindustrie

Der neue Kollektivvertrag in der Metallindustrie

Die Gewerkschaften CISL-Fim und UIL-Uilm haben am 07.05.2003 mit dem Verband der Metallindustrie (Federmeccanica) eine Einigung über den neuen Kollektivvertrag in der Metallindustrie erzielt. Der Vorstand des ASGB-Metall hat noch keine endgültige Entscheidung getroffen, ob dieser Vertrag von ihm unterschrieben wird oder nicht, die bisherige Diskussion hat allerdings ergeben, dass kaum eine Alternative dazu besteht.
Ein Vertrag mit einer Lohnerhöhung von 30,00 Euro mehr als in vorliegendem zugestanden, löst das Problem hier in Südtirol nicht, da die Lebenshaltungskosten in unserer Provinz ungleich höher sind als im Süden Italiens und bereits ein Vergleich mit unserer Nachbarprovinz Trient bestätigt (z.B. bei Wohnungspreisen), dass das Leben bei uns um Einiges teurer ist.
Wir als ASGB-Metall werden verstärkt darauf drängen, dass betriebliche Zusatzabkommen abgeschlossen werden, die die Inflation ausgleichen helfen. Wir rechnen mit der Aufgeschlossenheit der Unternehmer, da auch sie kein Interesse daran haben können, dass die Kaufkraft der Konsumenten kontinuierlich sinkt.
Die Gewerkschaft CGIL-Fiom ist mit dem Verhandlungsergebnis nicht einverstanden; verschiedene Aktionen und auch Streiks sind angekündigt.
In Kurzfassung wird hier das Verhandlungsergebnis wiedergegeben
Gültigkeit: Der neue Kollektivvertrag (normativer Teil, bzw. Rahmenvertrag) hat wiederum eine Dauer von vier Jahren (Juni 2003 bis Dezember 2006). Der wirtschaftliche Teil hingegen ist für zwei Jahre gültig (bis Dezember 2004).
Anmerkung: Die Lohnerhöhung vom 01.12.04 gilt als Zusatz zur eventuellen Überschreitung der voraussichtlichen Inflationsrate, die mit 1,3 Prozent bemessen ist; der wirtschaftliche Teil für den Zeitraum 2005 bis 2006 bringt den entsprechenden Ausgleich.
Einmalige Zahlung , bzw. „Una Tantum": Wer am 01.06.2003 beschäftigt ist, erhält für den Zeitraum Jänner 2003 bis Juni 2003 (aufteilbar in Monatsraten) eine einmalige Zahlung („Una Tantum") von Euro 220,00. Dieser Betrag wird in 2 Raten ausbezahlt, Euro 115,00 im Juni 2003 und Euro 105,00 im Jänner 2004, brutto jeweils.
Berufsausbildung und „bilaterale Körperschaft": Für die Berufsgruppe Metall werden „bilaterale Körperschaften" errichtet, welche die Zuständigkeiten im gesamten Bereich Bildung und Ausbildung erhalten.
Aufnahme eines Bediensteten: In Zukunft sind bei der schriftlichen Anstellung genauere Angaben zum Dienstverhältnis als bisher vorgesehen (Art des Vertrages, Anwendung des Kollektivvertrages, usw.); der Beschäftigte erhält mit der Anstellung auch die Einschreibeformulare für den Zusatzrentenfonds.
A-typische Verträge: Die Vertragspartner treffen sich innerhalb von 90 Tagen ab dem Inkrafttreten der Gesetzesdekrete, die im Sinne der Ermächtigungsgesetzes Nr. 30/2003 zur Anstellung auf Zeit und zur Leiharbeit erlassen werden. Bis zu drei Prozent (oder bis zu zwei Prozent in Betrieben mit bis zu 100 Beschäftigten) der Bediensteten können eine Teilzeitbeschäftigung verlangen, wenn diese begründet ist.
Führungskräfte (Quadri): Die Sonderentschädigung für die Führungskräfte wird ab 01.01.04 von derzeit Euro 98,13 monatlich auf Euro 114,00 pro Monat angehoben.
Freistunden für Turnusbedienstete: Bis Dezember 1999 konnten 20 Stunden, die für die Arbeitszeitreduzierung vorgesehen waren, ausbezahlt werden. Ab 01.01.2000 und ab 01.01.2001 wurden jeweils acht Stunden in entlohnte Freistunden umgewandelt. Die verbleibenden vier Stunden gehen ab 01.01.2004 nun auch in entlohnte Freistunden über.
Urlaub/Freistunden: Zukünftig können nicht nur sechs sondern sieben entlohnte Freistellungstage (von insgesamt 13) in Absprache mit dem „Betriebsrat" kollektiv festgelegt werden.
Bereitschaftsdienst: Für bis zu sechs aufeinander folgenden Tagen und für höchstens zwei von vier Wochen kann ein Bereitschaftsdienst eingerichtet werden. Entsprechende Zulagen wurden vereinbart (Entschädigungen pro Tag oder pro Woche sind vorgesehen, je nach Einstufung).
Recht auf Studium und berufliche Bildung: Für den Schulbesuch, das Erlernen der italienischen Sprache für die Ausländer und die berufliche Weiterbildung stehen Frei-stellungen von 150 oder 250 Stunden zur Verfügung; der Anspruch darauf ist auf zwei Prozent der Weiterbildungsrichtung und höchstens drei Prozent der Beschäftigten eingeschränkt. Beim Diplom einer Oberschule sind in den letzten beiden Jahren jeweils 40 entlohnte Freistellungsstunden vorgesehen.
Arbeiterstudenten: Neben den entlohnten Freistellungen für die Prüfungstage ist unbezahlter Wartestand vorgesehen.
Elternurlaub und sonstige Freistellungen: Die Bestimmungen des Gesetzes Nr. 53/2000 werden im Kollektivvertrag übernommen. Der fakultative Mutter- oder Vaterschaftsurlaub ist darin enthalten und Freistellungen wegen besonderer Umstände sind vorgesehen (Tod oder schwere Erkrankung eines engen Verwandten). Sonderbestimmungen bei der Betreuung eines behinderten Kindes sind dabei, ebenso wie ein unbezahlter Bildungsurlaub von insgesamt höchstens elf Monaten.
Wert eines Inflationspunktes: Bei der Erneuerung des Kollektivvertrages für den Zeitzraum Jänner 2005 bis Dezember 2006 wird der Inflationspunkt mit Euro 16,55 berechnet und dadurch die Lohnanpassung festgelegt.
Urlaub (Ausländer): Die Zusammenlegung von Urlaub und Freistellungen wird ermöglicht.
Krankheit: Der Wartestand bei besonders schweren Krankheiten wurde auf bis zu 24 Monate verlängert; bei kurzen Krankheitszeiten (bis zu fünf Tagen) mit Spitalsaufenthalt sind keine Benachteiligungen mehr enthalten.
Rentenzusatzfonds: Eine trimestrale Beitrittsmöglichkeit wurde geschaffen.
Lohnerhöhung/Metallindustrie
Kategorie ab 01.07.03 ab 01.02.04 ab 01.12.04 Summe
1 28,15 15,01 13,14 56,30
2 32,94 17,57 15,37 65,88
3 38,85 20,72 18,13 77,70
4 41,10 21,92 19,18 82,20
5 45,04 24,02 21,02 90,08
5 S 49,83 26,58 23,25 99,66
6 53,49 28,53 24,96 106,98
7 59,12 31,53 27,59 118,24
Grundlöhne/Metallindustrie
Kategorie bis 30.06.03 ab 01.07.03 ab 01.02.04 ab 01.12.04
1 939,30 967,45 982,46 995,60
2 1.014,87 1.047,81 1.065,38 1.080,75
3 1.097,80 1.136,65 1.157,37 1.175,50
4 1.138,60 1.179,70 1.201,62 1.220,80
5 1.207,48 1.252,52 1.276,54 1.297,56
5 S 1.275,81 1.325,64 1.352,22 1.375,47
6 1.369,10 1.422,59 1.451,12 1.476,08
7 1.477,65 1.536,77 1.568,30 1.595,89