Die Seite der Rentnergewerkschaft im ASGB
Rentner von Sand in Taufers aufgepasst

Tolle Reise steht bevor

Für die Rentner der Gemeinde Sand in Taufers veranstalten wir im September 2003 eine dreitägige Reise in die Toskana. Sie führt uns nach Carrara, Volterra und Pisa. Wer Interesse hat an der Fahrt teilzunehmen möge sich innerhalb August persönlich im Bezirksbüro, St. Lorenznerstrasse Nr. 8 oder telefonisch melden.
Das genaue Programm, der Termin und der Preis werden jeden Vorangemeldeten zugeschickt.

Energiewerker
Vertragserneuerung Federambiente:

SEAB, Stadtwerke Meran und Stadtwerke Brixen erzielen endlich eine Erneuerung

Die Verhandlungspartner der FEDERAMBIENTE und der Gewerkschaftsorganisationen haben am 16. Mai 2003 die Vertragserneuerung für den Zeitraum 1.1.2003-31.12.2006 unterschrieben.
1) Das neue System der Personaleinstufungen bezieht sich auf acht bestehende Einstufungsebenen. Zusätzlich erhalten die Einstufungen 2, 3, 4, 5, 6, 7 einen Parameter B und Parameter A (Abkommen 13.2.2003).
2) Ab 1. Mai 2003 wird der flexible Stundenplan eingeführt, wie im NKV FISE.
3) Insgesamt 175 Stunden pro Kopf jährlich dürfen über den normalen Stundenplan hinaus, bzw. Überstunden abgeleistet werden. Davon werden die ersten 26 Stunden mit einem Aufschlag von 15 Prozent des individuellen Stundenlohnes berechnet. Ab 1. Mai werden die Wochenarbeitsstunden von der 36. auf die 40. als Ausdehnung der Arbeitszeit eingeführt. Ab der 40. Arbeitsstunde wird der Überstundenaufschlag so berechnet:
- Tagaufschlag Überstunden an Werktagen: 31 Prozent
- Nachtaufschlag Überstunden an Werktagen: 50 Prozent
- Tagaufschlag Überstunden an Feiertagen: 65 Prozent
- Nachtaufschlag Überstunden an Feiertagen: 75 Prozent
4) Ab 1. Mai 2003 wird die Stundenbank eingeführt (Dokument 22.10.2002).
5) Der Monatsgehalt setzt sich ab 1.Mai 2003 wie folgt zusammen:
- vertraglicher Grundlohn mit Laufzeit 30. April 2003;
- Kontingenzzulage mit Laufzeit 31.12.1991;
- EDR laut Nationalem Abkommen vom 20.12.1999;
6) Der Stundenlohn ergibt sich, indem der Grundlohn durch 169 dividiert wird.
Der Tageslohn ergibt sich, indem der Stundenlohn mit dem Konventionalwert 39 multipliziert und das Ergebnis durch sechs dividiert wird.
7) Ab 1. Mai 2003 beträgt der Nachtaufschlag auf den individuellen Stundenlohn 33 Prozent.
8) Ab 1. Mai 2003 wird der Feiertagsaufschlag auf den individuellen Stundenlohn zusätzlich folgendermaßen berechnet:
- Tagaufschlag Feiertag: 50 Prozent
- Nachtaufschlag Feiertag: 75 Prozent
9) Ab 1. Mai 2003 sind die drei Feiertage laut Art. 30, Absatz 1 des NKV 31.10.1995 abgeschafft. Diese drei Feiertage werden jedoch allen am 30. April 2003 im Dienst stehenden Bediensteten in Urlaubstage umgewandelt, oder durch ein Betriebsabkommen entgolten.
10) Die periodische Dienstalterszulage laut Art. 16 des NKV 31.10.1995 ist abgeändert, und zwar:
a) Ab 1. Mai reift die Gehaltsvorrückung alle drei Jahre an;
b) Demnach verschiebt sich die angereifte Gehaltsvorrückung vom 1.1.2005 auf den 1.1.2006. Das heißt, dass dem am 1.1.2006 im Dienst stehenden Personal die erste Gehaltsvorrückung zusteht, die für den Zeitraum 1.1.2002 bis 31.12.2005 laut nachfolgender Tabelle in 36stel berechnet wird;
c) Ab 1. Januar 2006 zustehende dreijährige Dienstalterszulage:
Einstufung Einstufung
1 Euro 15,24 5 Euro 21,83
2 Euro 17,66 6 Euro 24,65
3 Euro 19,11 7 Euro 26,04
4 Euro 20,92 8 Euro 29,05
d) Der Betrag der Dienstalterszulage steht den Bediensteten am 1. Januar des Trienniums zu und wird in 36steln berechnet auf die Monate vom 1. Januar ab Beginn des Trienniums und 31.12. des dritten Jahres desselben Trienniums.
e) Die Monatsberechnung unter Absatz a) und b) wird ab dem 15. Tag auf einen Monat aufgerundet;
f) Der Höchstbetrag der Dienstalterszulage wird wie folgt festgelegt:
Einstufung Einstufung
1 Euro 152,40 5 Euro 218,30
2 Euro 176,60 6 Euro 246,50
3 Euro 191,10 7 Euro 260,40
4 Euro 209,20 8 Euro 290,50
g) Die unter Absatz c) und f) zustehende Dienstalterszulage gilt für die Einstufungsebene 1 bis 8, unabhängig von der Zwischeneinstufung;
h) Im Falle einer Beförderung bleibt der angereifte Betrag der vorhergehenden Einstufung als Betrag erhalten und der verbleibende Zeitraum des Trienniums wird auf die neue Einstufung berechnet.
11) Die laut Art. 12, Abs. 3 des NKV 31.10.1995 außerordentliche Betriebszulage wird den am 30.4.2003 im Dienst stehendem Personal weiterhin bezahlt.
Bei Neueinstellungen nach dem 1. Mai 2003 wird die außerordentliche Betriebszulage auf Betriebsebene neu verhandelt.
12) Die Personalversammlungen laut Art. 49, Absatz 3 des NKV 31.10.1995 werden ab 1.5.2003 nach Möglichkeit in den letzten zwei Arbeitsstunden abgehalten.
13) Der wirtschaftliche Teil für den Zeitraum 1.1.2003-31.12.2004 ist wie folgt definiert:
a) Dem in der Einstufung 3A im Dienst stehenden Personal, so wie im vorhergehenden Punkt 6) angeführt, wird eine Erhöhung von Euro 130 auf den Grundlohn zuerkannt, und zwar:
- Euro 60 ab 1.05.2003;
- Euro 20 ab 1.09.2003;
- Euro 25 ab 1.11.2003;
- Euro 25 ab 1.02.2004.
b) Durch die Einführung der neuen Personaleinstufungen wird, von der Einstufung 3A ausgehend, dem am 1.5.2003 im Dienst stehenden Personal eine Erhöhung von Euro 20 für den Zeitraum Januar-April 2003 zuerkannt.
c) Die Beträge sind wie folgt aufgeteilt (Siehe Tabelle 1):
d) Die unter Absatz b) angeführten Beträge werden im Mai mit dem Monatslohn ausbezahlt.
Diese Beträge werden im Verhältnis zum monatlich geleisteten Dienst (Zeitraum 01.01.2003-30.04.2003) berechnet. Ab dem 15. Tag wird auf ein Monat aufgerundet.
e) Obenangeführte Beträge werden in die Abfertigung miteinbezogen.
Für die Teilzeit-Beschäftigten werden diese Beträge in Bezug auf die Arbeitszeit dementsprechend reduziert.
f) Die bezahlten Freistellungen (Krankheit, Arbeitsunfall, Hochzeitsurlaub) gelten als Präsenz.
g) Der Grundlohn beträgt somit (Siehe Tabelle 2)
14) Die Vertragsvakanzzulage ist ab 30.4.2003 aufgehoben.
Ebene Parameter monatlicher Grundlohn
ab 1. Mai 2003
Laufzeit 30.04.2003
1 100,00 1.009,55
2B 111,11 1.121,72
2A 123,51 1.246,92
3B 124,00 1.251,85
3A 130,07 1.313,15
4B 134,36 1.356,43
4A 138,57 1.398,97
5B 144,86 1.462,41
5A 151,29 1.527,32
6B 159,15 1.606,68
6A 166,84 1.684,33
7B 175,36 1.770,30
7A 184,41 1.861,72
8 204,67 2.066,25
Einstufung Parameter monatlicher Betrag
Zeitraum Jan.-April 2003
1 100,00 15,38
2B 111,11 17,08
2A 123,51 18,99
3B 124,00 19,07
3A 130,07 20,00
4B 134,36 20,66
4A 138,57 21,31
5B 144,86 22,27
5A 151,29 23,26
6B 159,15 24,47
6A 166,84 25,65
7B 175,36 26,96
7A 184,41 28,36
8 204,67 31,47
Einstufung Parameter Grundlohn ab Grundlohn ab Grundlohn ab Grundlohn ab
1.5.2003 1.9.2003 1.11.2003 1.2.2004
1 100,00 1.055,68 1.071,05 1.086,43 1.109,49
2B 111,11 1.172,97 1.190,06 1.211,41 1.232,77
2A 123,51 1.303,89 1.322,89 1.346,62 1.370,36
3B 124,00 1.309,05 1.328,12 1.351,95 1.375,78
3A 130,07 1.373,15 1.393,15 1.418,15 1.443,15
4B 134,36 1.418,41 1.439,07 1.464,89 1.490,71
4A 138,57 1.462,89 1.484,20 1.510,83 1.537,47
5B 144,86 1.529,23 1.551,50 1.579,35 1.607,19
5A 151,29 1.597,11 1.620,37 1.649,45 1.678,52
6B 159,15 1.680,09 1.704,56 1.735,15 1.765,74
6A 166,84 1.761,29 1.786,94 1.819,01 1.851,08
7B 175,36 1.851,19 1.878,15 1.911,85 1.945,56
7A 184,41 1.946,79 1.975,14 2.010,58 2.046,03
8 204,67 2.160,66 2.192,13 2.231,47 2.270,81