report

Resolutionen und Anträge - Was der ASGB fordert

Der 11. Ordentliche Bundeskongress des ASGB hat am 16. Oktober eine Reihe von Resolutionen und Anträgen verabschiedet, welche die grundsätzlichen Forderungen unserer Gewerkschaft und der von ihr vertretenen Bevölkerung betreffen und zeigen, wie viel Arbeit im sozialen und wirtschaftlichen Bereich von allen gemeinsam zu leisten ist. In der Folge werden die Kernsätze aus den zahlreichen Willensbekundungen des Kongresses wiedergegeben. Die Anträge und Resolutionen wurden von Vertretern der jeweiligen Fachgewerkschaften vorgetragen.
■ Zusammenwirken
Als integrierender Teil der Bevölkerung ist der ASGB überzeugt, dass das Zusammenwirken aller Kräfte und Schichten der Gesellschaft notwendig ist, um die Fragen unserer Zeit zu lösen. Dies soll besonders auch auf der Ebene des sozialpartnerschaftlichen Dialogs erfolgen und von sozialer Gesinnung, Gerechtigkeit und Bereitschaft zum Kompromiss gekennzeichnet sein. Dem ASGB geht es in erster Linie um die Erhaltung und qualitativen Verbesserung der Arbeitsplätze, um die Einkommen und damit die Lebensqualität zu sichern. Es geht uns um die Aufrechterhaltung aller sozialen Errungenschaften, um die Absicherung des Alters, um Gesundheit, Umwelt, Familie, um Bildung und Ausbildung, um die Mündigkeit der Gesellschaft. Wir fordern eine Politik, die der Arbeiterschaft nahe steht und die öffentlichen Mittel gerecht, gezielt und sozial orientiert einsetzt.
Eingebracht von den 16 Fachgewerkschaften
■ Wert der Arbeit
Die Arbeit gibt dem Leben des Menschen Sinn und Würde. Es bleibt vorrangige Verpflichtung des ASGB, für sichere und gerecht entlohnte Arbeitsplätze in Südtirol einzustehen und dadurch Existenzsicherung, Entfaltung und Stärkung der Gesellschaft in Würde und Gerechtigkeit zu gewährleisten.
Eingebracht von den Industriegewerkschaften im ASGB
■ Gesichertes Alter
Der ASGB fordert die Bereitschaft der Arbeitgeberseite und der Politik, gemeinsam mit der Arbeiterschaft Instrumente und Chancen zu entwickeln, um unser Leben im Alter gerecht und menschenwürdig abzusichern. In diesem Rahmen muss der Zusatzrente weit mehr Aufmerksamkeit gewidmet werden.
Eingebracht von der Gewerkschaft öffentlicher Dienst
■ Sozialpartnerschaft
Der Autonome Südtiroler Gewerkschaftsbund (ASGB) betrachtet die Sozialpartnerschaft, also den konstruktiven Dialog zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern unter Einbeziehung der verantwortlichen Politik, als positives Instrument zur Beilegung sozialer Konflikte in der Gesellschaft und somit zur Wahrung des sozialen Friedens. Deshalb fordert er, dass der sozialpartnerschaftliche Tisch umgehend aktiviert wird.
Eingebracht von der Gewerkschaft Bau & Holz
■ Demokratie
Das direkte politische Mitspracherecht der Arbeiterschaft ist in einer modernen Gesellschaft von grundlegender Bedeutung, und muss daher weiter ausgebaut werden.
Eingebracht von der Gewerkschaft Gesundheitsdienst
■ Sozialpolitik
Die soziale Funktion sowohl der öffentlichen wie auch der privaten Wirtschaft muss wieder stärker in den Vordergrund treten. Denn einer Gesellschaft geht es nur so gut, wie es den schwächsten ihrer Mitglieder geht.
Eingebracht von der Rentnergewerkschaft
■ Familie – Frau – Kind
Die Familie als Keimzelle der Gesellschaft erfordert unseren ganzen Einsatz. Die öffentliche Hand und die bürgerliche Gesellschaft sind aufgerufen, die vielen guten Vorsätze zum Schutz und zur Förderung der Familie, die in der letzten Zeit eingebracht wurden, besonders von der Seite der Arbeiterschaft, umgehend in die Tat umzusetzen: durch familienfreundliche Arbeitsplatzgestaltung, einkommensgerechte Sozialleistungen, gezielte Maßnahmen im Bereich der Kindererziehung, leistbare Wohnungen und Bildungsangebote auf allen Ebenen. Der ASGB steht gestern wie heute hinter der vollen Gleichberechtigung der Frau in allen Lebenslagen. Der ASGB steht für eine kinderfreundliche Politik ein, mit der jungen Familien die Chancen verbessert werden müssen, neues Leben zu schaffen und damit neue Hoffnung für die Zukunft zu bauen.
Eingebracht von der Gewerkschaft Gebietskörperschaften
■ Recht auf Wohnung
Der ASGB fordert die verantwortliche Politik auf, die Wohnbauförderung den neuen Gegebenheiten anzupassen und gerecht auf die Einkommensdynamik abzustimmen und, wo es in der Hand der Politik liegt, auf die Preisgestaltung einzuwirken.
Eingebracht von der Gewerkschaft Wildbachverbauung
■ Einkommenssicherung
Arbeit muss sich lohnen. Die neuen Formen der Arbeit müssen sozial verträglich eingesetzt und dürfen nicht dazu missbraucht werden, billigere Arbeitskräfte einzustellen, soziale Perspektiven und Altersabsicherungen zu minimieren, dafür aber die Gewinne zu maximieren.
Eingebracht von der Gewerkschaft Banken
■ Gesundheit
Das Recht auf Gesundheit des Menschen in allen Lebenslagen ist in der Verfassung verankert. Wichtig ist, dass die Nähe aller Dienste zum Menschen, zum Patienten und zu seinen Angehörigen gewahrt wird. In diesem Rahmen fordert der ASGB, dass die verantwortliche Politik der Pflegevorsorge breiten Raum widmet und diese in das Landesgesundheitssystem integriert. Die Pflegevorsorge ist aus dem Landesgesundheitsfonds zu finanzieren und nur im Extremfall durch zusätzliche Steuereinnahmen zu gewährleisten, wobei im Sinne sozialer Gerechtigkeit und Steuergerechtigkeit alle im gestaffelten Verhältnis zu ihrem Einkommen diesen Dienst mittragen müssen.
Eingebracht von den Industriegewerkschaften
■ Bildungsangebote
Der ASGB fordert die verantwortliche Politik auf, die Bildungsangebote auf allen Ebenen weiter auszubauen und zu fördern und noch höhere Standards sowohl in der schulischen wie auch in der berufsbezogenen Ausbildung anzustreben, damit unsere Jugend im immer härter werdenden internationalen Wettbewerb auch in Zukunft bestehen kann.
Eingebracht von der Gewerkschaft Nahrungsmittel
■ Politische Bildung
In den kommenden Jahren soll die politische Bildung und die Ausbildung von Gewerkschaftsfunktionären/Innen im Hinblick auf Kandidaturen bei Wahlen auf allen Ebenen gezielt zu verstärken, um auf diese Weise die Voraussetzungen zu schaffen, damit der ASGB noch stärker als bisher am politischen Geschehen mit eigenen Vertretern teilnimmt und die Arbeiterschaft Südtirols in ihren Vertretungsrechten weiter festigt.
Eingebracht von der Gewerkschaft Medien
■ Volkstum
Der ASGB fordert von den verantwortlichen Politikern, dass sie sich weiter für die Wahrung unserer Rechte einsetzen. Im Besonderen soll der politische Einsatz für die Erhaltung unserer Eigenart, für Proporz und Zweisprachigkeit geleistet werden.
Eingebracht von der Gewerkschaft Medien
■ Kaufkraft
Der ASGB fordert die Landesregierung auf, Maßnahmen zu treffen, welche die Kaufkraft der Arbeiterschaft wieder herstellen, und in diesem Sinne die soziale Dimension aller öffentlichen Förderungsmaßnahmen zu berücksichtigen.
Gewerkschaft der Landesbediensteten
■ Gerechtigkeit für Frauen
Der ASGB fordert den Verwaltungsrat des PensPlan auf, umgehend die Ungleichbehandlung zwischen Mann und Frau bei der Berechnung der Zusatzpensionen abzuschaffen.
Eingebracht von der Gewerkschaft der Landesbediensteten
■ Provinzialer Kollektivvertrag
Die Fachgewerkschaft ASGB-GTV strebt einen eigenen, provinzialen Kollektivvertrag für die Bediensteten im öffentlichen Personennahverkehr an.
Eingebracht von der Gewerkschaft Transport & Verkehr
■ Fonds
Die Metallarbeiter im ASGB schicken voraus, dass von Zeit zu Zeit – bisher zum Glück nicht allzu häufig – Betriebe mit den regelmäßigen Lohn- und Gehaltszahlungen dramatisch in Verzug geraten. Der ASGB fordert in solchen Fällen das Eingreifen der politisch Verantwortlichen, damit den betroffenen Arbeitnehmern kurzfristig finanziell geholfen wird und sie nicht ihrem Schicksal überlassen werden.
Eingebracht von der Gewerkschaft Metall im ASGB
■ Familienpolitik
Familienpolitik darf sich nicht nur auf Bedienstete der öffentlichen Verwaltung beschränken. Der ASGB fordert von der Politik, genauso für die Eltern, die in der Privatwirtschaft arbeiten, tätig zu werden und ernsthafte Schritte für eine bessere Familienpolitik zu unternehmen.
Eingebracht von der Gewerkschaft Metall im ASGB
■ Stromverteilernetz
Die Gewerkschaft der Elektrowerker (GEW) fordert die Landesregierung auf, endlich ein einheitliches Stromverteilernetz für das Land Südtirol zu realisieren und allen Bürgern eine qualitative, sichere und dauerhafte Stromlieferung zu garantieren; ebenso zu verhindern, dass Dienste ausgelagert und provinzfremdes Personal beigezogen wird.
Eingebracht von der Gewerkschaft der Energiewerker
■ Gasversorgung
Die GEW fordert die Landesregierung auf, ein einheitliches Gasverteilernetz für das Land Südtirol zu verwirklichen und allen Bürgern eine qualitative sichere Gaslieferung zu garantieren.
Eingebracht von der Gewerkschaft der Energiewerker
■ Gemeindesteuer
Wir fordern die Verantwortlichen des Autonomen Südtiroler Gewerkschaftsbundes auf, bei den Gemeindeverwaltern, beim Gemeindenverband, sowie bei der Landesregierung die Abschaffung der ICI für die Erstwohnung durchzusetzen.
Eingebracht von der Gewerkschaft der Energiewerker
■ Zuweisung von Förderungsmitteln
Die Steuererklärung als Grundlage für die Zuteilung der Förderungsmittel für Sanität, Wohnbau, Schule (Bücher, Stipendien, Heimplatz, usw.) führt dazu, dass Arbeitnehmerfamilien, welche eine korrekte und vollständige Steuererklärung abgeben, gegenüber anderen Gesellschaftsgruppen wie Freiberufler, Hoteliers, Landwirte und andere, bei denen die Steuererklärung nicht die realen Einkommens- und Besitzverhältnisse widerspiegelt, benachteiligt sind. Wir fordern daher die Erstellung einer Studie, welche gerechtere Kriterien für die Zuweisung von Förderungsmitteln beinhaltet.
Eingebracht von der Gewerkschaft der Energiewerker
■ Gleichstellung der Lehrer
Der 11. ordentliche Bundeskongress des ASGB ersucht die Landesregierung, und im Besonderen die Arbeitnehmervertreter im Südtiroler Landtag, alle notwendigen Schritte zu unternehmen, die zu einer wirklichen Gleichstellung aller Südtiroler Lehrer, nach Maßgabe der Grundsatzregelungen für den Landesdienst und den Erfordernissen des Bereiches Schule, führen.
Eingebracht von der Schulgewerkschaft im ASGB
Neuwahl des Schiedsgerichtes
Es ist Aufgabe des Bundeskongresses, das Schiedsgericht neu zu bestellen.
Es setzt sich in den kommenden vier Jahren wie folgt zusammen:
- Dr. Karl Ferrari
- Irene Rauch
- Dr. Luis Braun
- Hans Kammerlander
- Gertraud Prinoth
Neuwahl der Rechnungsprüfer
Die Rechnungsprüfer kontrollieren die alljährliche Geschäftsgebarung des Bundes. Bisher konnten sie dem Bundesvorstand regelmäßig berichten, dass die Verwaltung korrekt und ordnungsgemäß erfolgt ist.
Die neuen Rechnungsprüfer sind folgende:
- Dr. Hans Bachmann
- Herta Kompatscher
- Plank Eleonore

aktuell

Lohnfortzahlung bei ehrenamtlichem und freiwilligem Einsatz im Bereich Feuerwehr- und Zivilschutzdienst

In Südtirol nehmen Freiwilligkeit und Ehrenamtlichkeit traditionsgemäß einen hohen Stellenwert in der Gesellschaft ein. Freiwillige Feuerwehrleute oder ehrenamtlich Tätige anderer Zivilschutzorganisationen sind rund um die Uhr und jeden Tag im Jahr bereit, für die Bevölkerung einen wertvollen Dienst zu leisten.
Dabei stellt sich die Frage, ob und wie die während der Arbeitszeit geleisteten freiwilligen Einsätze lohnrechtlich ersetzt werden.
Das Gesetz sieht dafür keine einheitliche Regelung vor. Deshalb ist es wichtig, hier einmal die wichtigsten Bestimmungen zu nennen, die für bestimmte Zivilschutzorganisationen zutreffend sind.
Freiwillige Feuerwehren
Für die freiwilligen Feuerwehren Südtirols gilt das Landesgesetz Nr. 15 vom 18.12.2002 („Einheitstext über die Ordnung der Feuerwehr- und Zivilschutzdienste"). Darin sieht Art. 49, Abs. 6, folgende Vergütung für Arbeitnehmer/innen vor:
„Beträchtliche Verdienst- oder Lohnausfälle, die auf einen Einsatz zurückzuführen sind, werden auf Antrag des Betroffenen an freiwillige Feuerwehrleute von der Gemeinde und an Funktionäre der Verbände (…) vom Sonderbetrieb [für die Feuerwehr- und Zivilschutzdienste] entgolten." Schulungen und Übungen während der Arbeitszeit werden demnach nicht vergütet.
Bergrettungsdienst (BRD)
Die Vergütung für den Einsatz der freiwilligen Kräfte des BRD ist mit Ministerialdekret (D.M. Nr. 379 vom 24.3.1994) geregelt. Es sieht vor, dass den betroffenen Arbeitnehmer/innen der normale Lohn ausbezahlt wird. Der Arbeitgeber bekommt mittels Ansuchen diese Entlohnung vom zuständigen Fürsorgeinstitut (NISF/INPS) rückerstattet.
Andere freiwillige Organisationen
Für alle anderen freiwilligen Organisationen des Zivilschutzes, welche in das entsprechende nationale Register eingetragen sind, kommt das Dekret des Staatspräsidenten (D.P.R. Nr. 194/2001) zur Anwendung.
Dieses sieht in Art. 9 bei Einsätzen während der Arbeitszeit für Arbeitnehmerinnen das Recht auf Lohnfortzahlung und Sozialversicherung sowie das Recht auf Arbeitsplatzerhaltung vor und gilt sowohl für öffentlich Bedienstete als auch für Beschäftigte der Privatwirtschaft. Je nach Art des Einsatzes sieht die genannte Verordnung eine bestimmte Anzahl von Freistellungen pro Jahr vor. Der Arbeitgeber kann um die Rückerstattung der entsprechenden Entlohnung ansuchen.
Für freiwillige Feuerwehrleute findet diese Verordnung keine Anwendung, da die freiwilligen Feuerwehren Südtirols nicht im nationalen Zivilschutzregister eingetragen sind.
Kollektivvertragliche Regelung
Der bereichsübergreifende Kollektivvertrag für die Bediensteten der Landesverwaltung, der Gemeinden, Altersheime und Bezirksgemeinschaften, des Gesundheitswesens, des Wohnbauinstitutes sowie des Verkehrsamtes Bozen und der Kurverwaltung Meran sieht unter Art. 19, Buchstabe h, für bezahlte Sonderurlaube folgende Regelung vor:
„Das Personal hat in folgenden Fällen Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub, wobei der jeweilige Grund zu belegen ist: (…) h) bei Rettungseinsätzen der freiwilligen Feuerwehren und der Mitglieder von Hilfsorganisationen im Falle von Bränden, schweren Unfällen, Naturkatastrophen oder Bergrettung, und zwar beschränkt auf die für den Einsatz selbst erforderliche Zeit. Außerdem bis zu zwei Tage im Jahr für die entsprechende Ausbildungstätigkeit, die vom Verantwortlichen der jeweiligen Organisation, bei der das Personal eingesetzt ist, zu bestätigen ist. Bei Einsätzen während der Nachtstunden ist eine angemessene Ruhepause von höchstens acht Stunden ab Ende des Einsatzes zu gewähren".