aktuell
Geförderter Wohnbau:

Erstmals Untervermietung möglich!

Lange Zeit nachdem das Landesgesetz Nr. 13 von 1998 eine Untervermietung von geförderten Wohnungen vorsah, wurden endlich die entsprechenden Kriterien mit Beschluss der Landesregierung festgelegt.
Da diese Bestimmungen relativ wenig bekannt sind wollen wir sie allen Aktiv Lesern in Erinnerung rufen.
Achtung! Jede Untervermietung muss durch Antrag an das Amt für Wohnbauprogrammierung genehmigt werden und gilt als stillschweigend erteilt, wenn der Antrag nicht innerhalb 90 Tagen abgelehnt wird. Eine Untervermietung ohne Genehmigung ist verboten und kann durch die Landesüberwachungskommission mit der Rückzahlung der Wohnbauförderung geahndet werden.
Eine Untervermietung ist grundsätzlich für Studenten/innen, Arbeiter/innen und Senioren/innen ab 65 Jahren möglich.
Die Voraussetzungen sind:
Die Wohnungsgröße muss unter Berücksichtigung aller darin lebenden Personen angemessen (28 m2 Nettowohnfläche für eine Person und plus 15 m2 für jede weitere) bleiben.
Es dürfen höchstens zwei Zimmer vermietet werden. Diese müssen vollständig möbliert sein und es muss die Benützung sanitärer Anlagen gewährleistet werden.
Zimmer von mindestens neun bis 12 m2 können maximal an eine Person vermietet werden.
Die Höchstmiete pro Person, Spesen inbegriffen, darf maximal 180,00 Euro im Einbettzimmer und 135,00 Euro im Zweibettzimmer betragen.
Bei Studenten und Arbeitern muss sich die Wohnung im Studienort bzw. Arbeitsort oder einer unmittelbar angrenzenden Gemeinde befinden. Die Ermächtigung von Seiten des Amtes für Wohnbauprogrammierung gilt für die Dauer des Studienganges bzw. des Arbeitsvertrages.
Für Senioren gilt die Verpflichtung, dass sie eine mindestens fünfjährige Ansässigkeit in Südtirol nachweisen müssen.
Die Untermieter dürfen nicht Eigentümer einer geeigneten Wohnung oder eine Realrecht an einer solchen Wohnung haben, die vom Studienort oder Arbeitsplatz weniger als 20 km entfernt und mit öffentlichen Verkehrsmitteln leicht erreichbar ist. Bei minderjährigen muss diese Bedingung von den Eltern erfüllt werden.
Für das Gesuch um Ermächtigung müssen eigene Formblätter ausgefüllt werden, welche beim ASGB erhältlich sind. Beizulegen ist eine Fotokopie des Grundrisses der geförderten Wohnung, mit Kennzeichnung der zu vermietenden Zimmer. Alle anderen Dokumente können durch eine Eigenerklärung anstelle einer Bescheinigung ersetzt werden. Wir sind gerne beim Ausfüllen und mit einer umfassenden Beratung behilflich.

Die Seite der Rentnergewerkschaft im ASGB

Mensen für Südtiroler Senioren

In Gesellschaft schmeckt's besser und wenn es noch dazu preisgünstig ist, dann schmeckt's noch mal so gut. Die Rentnergewerkschaft im ASGB hat folgende Angebote für Rentner/innen ausfindig gemacht:
■ in BOZEN
Mensa Clab Sozialgenossenschaft, Perathonerstraße 8/b, Telefon 0471/ 97 55 90
Diese Mensa befindet sich in unmittelbarer Nähe zum Bahnhof, im Parterre neben dem Banco di Roma. Nachdem das Land die Lokale zur Verfügung gestellt hat und die Genossenschaft zu 80 Prozent mit freiwilligen Helfern arbeitet, ist das Preis-Leistungsverhältnis äußerst günstig.
Die Preise sind wie folgt gestaffelt:
Für über 60-Jährige 3,88 Euro
Für über 60-Jährige mit „Lebensminimum-Einkommen" 2,70 Euro
Unter 60-Jährige, die behindert oder Invaliden sind, können sich an die in den einzelnen Stadtvierteln angesiedelten Sanitäts- und Sozialsprengel wenden, die dann im Einzelfall den einen oder anderen der beiden obigen Tarife festlegen.
Für alle anderen (Arbeiter, Studenten), die aber auf jeden Fall in Südtirol ansässig sein müssen, wird der volle Tarif in Höhe von 6,50 Euro berechnet. Diese Gäste können aber auch zwischen einer Vorspeise mit Brot und Obst zu 3,80 Euro und einer Hauptspeise mit Brot und Obst zu 4,60 Euro wählen.
Das Menü besteht aus: Vorspeise (2 Vorschläge), Hauptspeise (2 Vorschläge), zwei Zuspeisen, Brot, Obst
Die Mensa ist mittags und abends von Montag bis Samstag von 11.30 bis 13.30 und von 18.00 bis 19.30 geöffnet. Sonntag Ruhetag. Sie bietet 130 Personen Platz.
Neben dem großen Speisesaal gibt es noch zwei Gesellschaftsräume (Wärmestuben), die ab 9.00 Uhr vormittags bis abends geöffnet bleiben. Dort kann man fernsehen (getrennt für deutsche und italienische Benutzer), die dort aufliegenden Tageszeitungen lesen, in den Büchern der Bibliothek schmökern oder sich mit Gesellschaftsspielen (Kartenspiel, Dame, Schach, Tombola) die Zeit vertreiben. Es ist dort auch ein Getränkeautomat aufgestellt (Kaffee, Schokolade usw.).
Weil die Mensa nur für Provinzansässige zugänglich ist, muss man sich anhand der Identitätskarte ausweisen.
Darüber, ob die Geschäftsführung den bisherigen Jahresausweis (Kostenpunkt 2 Euro) für das Jahr 2005 beibehalten wird, ist noch nicht entschieden worden.
■ in Meran
Marienherberge-Seniorenmensa, in der Verdistrasse 10, Tel. 0473/ 20 09 93, Fax 0473/ 27 69 48, e-mail mensa@asod.it
Voraussetzung: Für alle Senioren ab 60 Jahren, oder Rentner oder Invaliden
Öffnungszeiten: Geöffnet von Montag bis Sonntag, von 11.30 bis 13.00 Uhr
Preis: 4,70 Euro. Reduzierter Preis (je nach Einkommen) 2,70 Euro
Menüauswahl: 1 Menü (Vorspeise, Hauptspeise, Nachspeise) + 1 Getränk inklusive
Es ist möglich, drei Mal auf Probe die Mensa in Anspruch zu nehmen, danach muss ein entsprechendes Gesuch gemacht werden.
■ in Bruneck
Verein Josefheim, Außerragen 16, Telefon 0474/ 41 11 30
Voraussetzung: Für alle Senioren ab dem 60. Lebensjahr
Menü: Vorspeise, Hauptspeise, Nachspeise und 1 Glas Wein oder Mineralwasser
Preis: 3,00 Euro
Geöffnet: von Montag bis Samstag, zur Mittagszeit.
■ in Schlanders
Bürgerheim, St. Nikolaus in der K.-Tinzlstr. 19.
Demnächst wird für die dortige Mensa die Führungsgenehmigung erteilt.