Verbrauchertelegramm

Werkverträge mit Handwerkern

Wer vor dem Bau einen schriftlichen, möglichst detaillierten Kostenvoranschlag verlangt und erhalten hat, der kann einer späteren Forderung der Handwerker gelassen entgegentreten. Schwieriger ist es, wenn ein Bauherr nichts Schriftliches in der Hand hat oder wenn der schriftliche Kostenvoranschlag nur vage formuliert ist. Mündlich Abmachungen lassen sich nur schwer nachweisen und im Ernstfall steht Aussage gegen Aussage.

Verbrauchertelegramm

Argentinien-Anleihen: Es tut sich etwas!

Während Argentinien seinen Gläubigern magere 25 Prozent Schadenersatz in neuen langfristigen Obligationen anbietet, kommen aus Mantova, Sulmona, Bari gute Nachrichten: Gerichte haben den KundInnen Recht gegeben, welche ihre Banken auf Schadenersatz geklagt hatten. Auch in Südtirol wird die Zahl der klagenden KundInnen täglich größer. Die Klagen lauten auf Annullierung der Verträge, mit welchen die Banken Argentinische Bond verkauft hatten und auf Zahlung von Schadenersatz. Bei einigen Südtiroler Banken scheint ein Umdenken einzusetzen. Doch aufgepasst! Allen Argentiniengläubigern, die von ihrer Bank schriftliche Vorschläge vorgelegt bekommen, empfiehlt die Verbraucherzentrale, sie nicht zu unterschreiben, sondern sich unabhängige Beratung zu holen.