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„konsuma" – Das Südtiroler KonsumentInnenmagazin

In vielen Haushalten gibt es sie schon, andere müssen sie noch besorgen: die neue „konsuma". Das Südtiroler KonsumentInnenmagazin ist am 20. Oktober mit seinem ersten Ratgeber erschienen.
Er ist ganz dem Thema Autoversicherung gewidmet. Auf fünfzig Seiten erfahren KonsumentInnen alles über Autoversicherung, Verträge und Musterbriefe. Auch Motorradfahrer, Dreiradfahrer und Camper kommen auf ihre Rechnung. In „konsuma" ist nachzulesen, wie und wo man sich richtig versichert, wie man sich bei einem Unfall verhält, wie man einen Schadensfall richtig abwickelt, wer hilft, wenn etwas schief läuft, wie man kündigt. Der „konsuma" – Ratgeber Autoversicherung gehört in jeden Haushalt, weil die Sache mit der Autoversicherung jederzeit sehr aktuell werden kann. Erhältlich ist „konsuma" für zwei Euro im Zeitschriftenhandel in ganz Südtirol, in der Verbraucherzentrale, in ihren Außenstellen und beim Verbrauchermobil. Herausgeberin ist die Verbraucherzentrale Südtirol.
Die nächste Nummer von „konsuma" erscheint am 15. Dezember. Die Themen sind: Kontokorrente, Kredite, Bankdienstleistungen. Im Laufe des nächsten Jahres wird „konsuma alle zwei Monate erscheinen und die Themen Haus und Recht, Ernährung, Geldanlage, Altersvorsorge, sowie Haus, Geld Energie behandeln.

Verbrauchertelegramm

Notarielle Beglaubigungen in Österreich

SüdtirolerInnen können sich wieder an österreichische Notare wenden, um private Immobilienverträge beglaubigen zu lassen. Das hat das Bozner Berufungsgericht verfügt. Verbraucherzentrale und Europäisches Verbraucherzentrum hatten sich seit Jahren für dieses Recht eingesetzt.. Bei den Kaufverträgen von Autos sei es ebenfalls abzuschaffen, so die VZS. Außerdem fordert die VZS, sei in die Grundbuchordnung die Möglichkeit einzufügen, Kaufverträge für Immobilien auch von öffentlichen Angestellten beglaubigen zu lassen. In Nordtirol gibt es bereits die Figur des „Legalisators". Diese Funktion wird vielfach von Gemeindesekretären wahrgenommen. Die Kosten für die Beglaubigung einer Überschreibung im Wert von mehr als 35.000 Euro belaufen sich dort auf derzeit 30 Euro plus Stempelmarke insgesamt (bei 2 Vertragspartnern). Wer Verträge und Unterlagen einem österreichischen Notar vorlegt, muss darauf achten, dass die Akten fehlerfrei sind. Damit erspart man sich bei der Eintragung ins Grundbuch Zeit und Ärger.