Bau
Kollektivhandwerk Bauhandwerk unterzeichnet
Am 01.10.2004 wurde der mit 31.12.2003 abgelaufene gesamtstaatliche Arbeitskollektivvertrag für die Beschäftigten des Sektors Bauhandwerk unterzeichnet. Nachstehend bringen wir eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Neuerungen:
Behandlung bei Krankheit: Bei einer Dienstzeit bis zu 42 Monaten (3,5 Jahre) gilt weiterhin eine Arbeitsplatzerhaltung von neun aufeinander folgenden Monate. Dieser Zeitraum wird auf 12 aufeinander folgende Monate erhöht, falls die Dienstzeit mehr als 42 Monate (3,5 Jahre) beträgt.
Heiratsurlaub: Erhöhung auf 15 aufeinander folgende Kalendertage mit Anrecht auf Bezahlung von 104 Stunden (13 Tage).
Lohnerhöhungen: Diese werden in vier Stufen (01.10.2004 - 01.03.2005 - 01.03.2006 - 01.06.2007) im Ausmaß von durchschnittlich 130 Euro Brutto gewährt.
Una Tantum: Als Lohnnachzahlung für die so genannte „Vertragslose Zeit" (01.01.2004 - 30.09.2004) erhalten die Arbeitnehmer/innen einen Betrag von 190 Euro. Dieser wird in zwei Raten wie folgt ausbezahlt:
- 115 Euro mit Novembergehalt 2004
- 75 Euro mit Jännergehalt 2005
Anlaufdatum und Gültigkeit des Vertrages: 01.10.2004 – 31.12.2007