Dienstleistungen des ASGB
Bilaterale Körperschaft für das Handwerk
Neue Leistungen und höhere Beiträge ab 01.01. 2017
Die Sozialpartner im Handwerk haben die Leistungen der Bilateralen Körperschaft für das nächste Biennium festgelegt:
Berufliche Weiterbildung
Bei Bestehen des wirtschaftlich-rechtlichen Teils der Handwerksmeisterprüfung erhält man 350 Euro und weitere 650 Euro bei Erlangung des Diploms. Die Mitgliedsbetriebe der BKH erhalten beim Besuch von Kursen im Landesverband für das Handwerk außerdem eine Reduzierung von fünf Euro pro Kursteilnehmer pro Stunde.
Bestattung
Bei Ableben des Eingeschriebenen erhalten dessen Hinterbliebene 1.000 Euro. Beim Tod eines Familiengliedes des Eingeschriebenen, in diesemFalle Ehepartner oder Kinder, erhalten sie einen Beitrag von 1.000 Euro.
Arbeitsschutz
Bei verpflichtenden Arztvisiten werden 25 Euro pro Mitarbeiter pro Visite zurückerstattet.
Betriebsaltersprämie
Nach 30 beziehungsweise 40 Dienstjahren im selben Betrieb erhält der Mitarbeiter eine Prämie.
Unterstützung der Familie
Für das Erlangen eines Führerscheins vonseiten des Mitarbeiters, des Inhabers oder Gesellschafters ist ein einmaliger Beitrag von 150 Euro vorgesehen. Auch für außerschulische Tätigkeiten der Kinder bis zu 14 Jahren kann um einen Beitrag von bis zu 40 Prozent der anfallenden Kosten bis zu einem Jahreshöchstbetrag von 150 Euro angesucht werden.
Fürsorge-Leistungen
Für spezielle Leistugen im Fürsorgebereich werden Beiträge von 150 Euro ausgezahlt. Ansuchen müssen innerhalb von sechs Monaten ab Leistungsdatum erfolgen. Die Auszahlung erfolgt über den Arbeitgeber. Anfallende Steuern werden über den Lohnstreifen eingehoben. Informationen dazu geben die zuständigen Sekretäre für den Bereich Handwerk.