Staatliche familienunterstützende
Maßnahmen 2017
Freiwillige vorzeitige Rente selbst finanziert mit
einem Darlehen und Rückzahlungspflicht
einem Darlehen und Rückzahlungspflicht
Was ist die freiwillige vorzeitige Rente?
Die freiwillige vorzeitige Rente wird mit einem Bankdarlehen abgedeckt, das bis zur Erreichung der Altersrente in 12 Monatsraten ausbezahlt wird. Sie ist ab dem 1. Mai 2017 bis 31. Dezember 2018 als experimentelles Projekt gültig.
Ausgenommen sind Freiberufler, die in ihrer zuständigen Pensionskasse eingeschrieben sind.
zum Zeitpunkt seines Ansuchens erfüllen:
Für weitere Informationen stehen euch die Mitarbeiter unseres Patronates zur Verfügung.
An wen richtet sich diese Leistung?
Die freiwillige vorzeitige Rente kann von den Lohnabhängigen beantragt werden, unabhängig ob sie im öffentlichen Dienst oder in der Privatwirtschaft arbeiten, sowie von den Selbständigen und den Eingeschriebenen in der Sonderverwaltung.Ausgenommen sind Freiberufler, die in ihrer zuständigen Pensionskasse eingeschrieben sind.
Voraussetzungen
Folgende Voraussetzungen muss der Antragstellerzum Zeitpunkt seines Ansuchens erfüllen:
mindestens 63 Jahre alt sein und 20 Beitragsjahre vorweisen;
in drei Jahren und sieben Monaten das Recht auf die Altersrente aufweisen;
die zukünftige Altersrente muss nach Abzug der Rückzahlungsforderung mindestens jener Nettosumme entsprechen, die sich aus der Berechnung von 1,4 mal Sozialrente ergibt (2017: 501,89 x 1,4=702,646)
er darf keine direkte Rente oder eine ordentliche Invaliditätsrente beziehen
die Erwerbstätigkeit muss nicht aufgegeben werden.
Bezugsdauer
Die Mindestdauer der freiwilligen vorzeitigen Rente beträgt sechs Monate und sie wird maximal so lange gewährt, bis die Voraussetzungen für die Altersrente erfüllt werden. Die Bezugsdauer läuft mit einer Bearbeitungszeit bis zu 30 Tagen ab Unterzeichnung des Vertrages.
Höhe des Darlehens
Die Höhe des Darlehens richtet sich nach den fehlenden Jahren und Monate die es bis zu zum legitimen Anspruch auf die Altersrente noch braucht. Das Darlehen deckt diesen Zeitraum ab und wird jährlich in 12 Monatsraten ausbezahlt. Die mögliche Höchst- und Mindestsumme wird mit einem Dekret des Ministerpräsidenten bestimmt.Für weitere Informationen stehen euch die Mitarbeiter unseres Patronates zur Verfügung.