Staatliche familienunterstützende 
Maßnahmen 2017

Vorzeitige Sozialrente
Vorgezogener Renteneinstieg


Was ist die vorzeitige Sozialrente?

Die vorzeitige Sozialrente ist eine Sozialleistung zu Lasten des Staates, die vom NISF/INPS an Personen mit einem Mindestalter von 63 Jahren ausbezahlt wird, die sich in einer bestimmten „Not“-Situation befinden und die keine direkte Rente beziehen.
Auf Antrag wird diese Leistung gewährt, bis die Voraussetzungen für die Altersrente oder für die normale vorzeitige Rente erreicht werden.
Es handelt sich dabei um eine Maßnahme, die vom 1. Mai 2017 bis zum 31. Dezember 2018 in Kraft ist. Sie richtet sich an Erwerbstätige, die sich in einer besonderen Situation befinden, sie kann auch als Übergangsregelung bis zu ihrer endgültigen Pensionierung bezeichnet werden. Diese Maßnahme unterliegt allerdings einer Ausgaben-Obergrenze.
An wen richtet sich diese Sozialleistung?
Erwerbstätige, unabhängig davon, ob sie als Lohnabhängige in der Privatwirtschaft oder im öffentlichen Sektor arbeiten oder als Selbständige oder als Freiberufler, eingeschrieben in der Sonderverwaltung, können unter folgenden Voraussetzungen davon profitieren:

A) Arbeitslose, die seit mindestens drei Monaten keine Arbeitslosenunterstützung mehr erhalten, da sie alles aufgebraucht haben. Der Arbeitslosenstatus muss anerkannt worden sein, er muss somit aufgrund einer unfreiwilligen Entlassung erfolgt sein, die auch kollektiv stattgefunden haben kann oder aufgrund einer Kündigung aus wichtigem Grund (dimissioni per giusta causa) oder es handelt sich um eine einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses laut obligatorischem Prozedere eines Schlichtungsverfahrens wegen einer objektiv gerechtfertigten Begründung (laut Artikel 7 im Gesetz 604/1966).
B) bei Pflege des Ehepartners oder eines zusammenlebenden Familienangehörigen 1. Grades (Elternteil, Sohn, Tochter) mit schwerer Behinderung, wobei zum Zeitpunkt des Antrages der Pflegebedarf weiterhin bestehen muss, außerdem muss er seit mindestens 6 Monate bestanden haben;
C) bei einer anerkannten Zivilinvalidität, die bei mindestens 74 Prozent liegt;
D) Lohnabhängige, die kontinuierlich für mindestens sechs Jahre eine besonders schwierige oder risikoreiche Arbeit in folgenden Berufen oder Tätigkeiten verrichten:
Arbeiter im Tagebau, im Bauwesen und in der Gebäudeinstandhaltung
Kranführer, Baggerfahrer, Gerber
LKW-Fahrer, Triebfahrzeugführer, Zugpersonal
Krankenpfleger und Hebammen, die den Dienst in Turnus ableisteten
Betreuungspersonal für pflegebedürftige Personen
Kindergärtnerinnen und Erzieherinnen von Kleinkindereinrichtungen
Gepäckträger und Arbeiter im Transport sowie gleichwertige Tätigkeiten
Reinigungspersonal
Personal der Müllabfuhr sowie alle weiteren ähnlich Beschäftigten
Voraussetzungen
Der Antragsteller muss zum Zeitpunkt des Gesuches
folgende Voraussetzungen erfüllen:
Mindestalter von 63 Jahren
mindestens 30 Beitragsjahre; Lohnabhängige, die unter eine schwere oder risikoreiche Tätigkeit fallen, müssen mindestens 36 Versicherungsjahre vorweisen können.
in drei Jahren und sieben Monaten das Recht auf die Altersrente beanspruchen können
keine weitere direkte Rente beziehen.

Mit dem Bezug der Leistung ist jegliche Form von Erwerbstätigkeit untersagt, unabhängig ob selbständig oder unselbständig.
Bezugsdauer
Die Leistung wird monatlich ausbezahlt, (es gibt keinen 13.), bis der Antragsteller die Voraussetzungen für die Altersrente oder für die vorzeitige Altersrente erreicht.
Höhe der Leistung
Die Leistung wird zum Zeitpunkt des Antrages auf die angereiften Pensionsbeiträgen berechnet. Es werden monatlich maximal 1.500 Euro (Brutto) ausbezahlt, falls der errechnete Betrag diese Summe übersteigen sollte. Diese Leistung ist nicht wie die Rente der jährlichen Aufwertung unterworfen.

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Maßnahmen 2017

Freiwillige vorzeitige Rente selbst finanziert mit
einem Darlehen und Rückzahlungspflicht


Was ist die freiwillige vorzeitige Rente?
Die freiwillige vorzeitige Rente wird mit einem Bankdarlehen abgedeckt, das bis zur Erreichung der Altersrente in 12 Monatsraten ausbezahlt wird. Sie ist ab dem 1. Mai 2017 bis 31. Dezember 2018 als experimentelles Projekt gültig.
An wen richtet sich diese Leistung?
Die freiwillige vorzeitige Rente kann von den Lohnabhängigen beantragt werden, unabhängig ob sie im öffentlichen Dienst oder in der Privatwirtschaft arbeiten, sowie von den Selbständigen und den Eingeschriebenen in der Sonderverwaltung.
Ausgenommen sind Freiberufler, die in ihrer zuständigen Pensionskasse eingeschrieben sind.
Voraussetzungen
Folgende Voraussetzungen muss der Antragsteller
zum Zeitpunkt seines Ansuchens erfüllen:
mindestens 63 Jahre alt sein und 20 Beitragsjahre vorweisen;
in drei Jahren und sieben Monaten das Recht auf die Altersrente aufweisen;
die zukünftige Altersrente muss nach Abzug der Rückzahlungsforderung mindestens jener Nettosumme entsprechen, die sich aus der Berechnung von 1,4 mal Sozialrente ergibt (2017: 501,89 x 1,4=702,646)
er darf keine direkte Rente oder eine ordentliche Invaliditätsrente beziehen
die Erwerbstätigkeit muss nicht aufgegeben werden.
Bezugsdauer
Die Mindestdauer der freiwilligen vorzeitigen Rente beträgt sechs Monate und sie wird maximal so lange gewährt, bis die Voraussetzungen für die Altersrente erfüllt werden. Die Bezugsdauer läuft mit einer Bearbeitungszeit bis zu 30 Tagen ab Unterzeichnung des Vertrages.
Höhe des Darlehens
Die Höhe des Darlehens richtet sich nach den fehlenden Jahren und Monate die es bis zu zum legitimen Anspruch auf die Altersrente noch braucht. Das Darlehen deckt diesen Zeitraum ab und wird jährlich in 12 Monatsraten ausbezahlt. Die mögliche Höchst- und Mindestsumme wird mit einem Dekret des Ministerpräsidenten bestimmt.

Für weitere Informationen stehen euch die Mitarbeiter unseres Patronates zur Verfügung.