Staatliche familienunterstützende 
Maßnahmen 2017

Der obligatorische Vaterschaftsurlaub

Für 2017 beträgt dieser anstatt einem, zwei Tage und muss verpflichtend innerhalb der ersten fünf Lebensmonate des Kindes beansprucht werden.
Bereits beschlossen, die Durchführungsbestimmungen fehlen aber noch!
Bonus für schwangere Frauen im Ausmaß von 800 Euro
Kita-Bonuns im Ausmaß von 1.000 Euro

Staatliche familienunterstützende 
Maßnahmen 2017

Projekt „Option Frau“

Was ist die „Option Frau“?
Bei Option Frau handelt es sich um eine Sonderbestimmung, mit welcher Frauen die Altersrente beanspruchen können, wobei sie nicht das seit 1. Jänner 2008 vorgesehene Alter aufweisen müssen. Da diese Sonderbestimmung ein experimentelles Projekt ist, müssen die Betroffenen die erforderlichen Voraussetzungen zwischen dem 1. Jänner 2008 und dem 31. Dezember 2015 erfüllen.
An wen richtet sich diese Begünstigung?
an Frauen, unabhängig davon, ob selbständig oder lohnabhängig beschäftigt, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
sie weisen am Stichtag 31. Dezember 1995 mindestens 18 Versicherungsjahre auf, können aber nicht das Recht auf eine Altersrente laut Maronireform (Gesetz 243/2004) geltend machen;
sie weisen am Stichtag 31. Dezember 1995 weniger als 18 Versicherungsjahre auf, haben aber nicht für die Möglichkeit der Rentenauszahlung laut Beitragssystem optiert (laut Absatz 123, Artikel 1, Gesetz 335/1995);
Voraussetzungen
Ein Anrecht auf „Option Frau“ haben Frauen, wenn sie am 31. Dezember 2015 im Besitz von folgenden Voraussetzungen sind:
mindestens 35 Versicherungs- bzw. Beitragsjahre, wobei Frauen, die im öffentlichen Dienst beschäftigt sind mindestens 34 Jahre, 11 Monate und 16 Tage benötigen.
Mindestalter: bei unselbständig Beschäftigten 57 Jahre, bei selbständig Beschäftigten 58 Jahre, plus je drei Monate durch die Anpassung an die steigende Lebenserwartung.
Mit dem Haushaltsgesetz 2017 ist diese Möglichkeit auch auf jene Frauen ausgedehnt worden, die im letzten Trimester der Jahrgänge 1957 und 1958 geboren sind.
Die Folgen
Die Frauen müssen die ungünstigere Rentenberechnung laut Beitragssystem hinnehmen, die auf ihre gesamten Versicherungs- bzw. Beitragszeiten angewandt wird.
Zudem müssen sie mit dem Renteneinstieg jegliche weitere Erwerbstätigkeit aufgeben.
Beginn der Rente
Es muss auf das entsprechende Ausstiegsfenster gewartet werden.
Die Inhalte der nachstehenden Artikel treten erst in Kraft, wenn die Durchführungsbestimmungen und die entsprechenden Rundschreiben Seitens des INPS veröffentlicht sind.