Dienstleistungen des ASGB
Steuerbegünstigte Prämien für
Beschäftigte im Südtiroler Handelssektor
Beschäftigte im Südtiroler Handelssektor
Die Beschäftigten von Betrieben des Handelssektors zahlen im Jahr 2017 auf Prämien von max. 2.000 Euro Brutto im Jahr, die sie vom Arbeitgeber ausbezahlt bekommen, eine reduzierte Steuer von 10% anstelle der bedeutend höheren normalen Lohnsteuer.
Dies ermöglicht ein Abkommen, welches vom ASGB und den anderen Gewerkschaften zusammen mit dem Arbeitgeberverband der Südtiroler Handels- und Dienstleistungsbetriebe hds im Dezember 2016 unterzeichnet wurde. Die einzelnen Betriebe können nun diesem Abkommen mittels einer Erklärung beitreten, um ihren Beschäftigten die Steuerbegünstigung zu ermöglichen.
Voraussetzung für die Steuerbegünstigung ist, dass die Kriterien zur Bemessung der Prämie messbar und mit einem vorhergehenden Zeitraum vergleichbar sind und somit objektiv ein Zuwachs der Produktivität, des Gewinns, der Qualität, der Effizienz oder der Innovation im Betrieb feststellbar ist. Solche Kriterien können beispielsweise sein:
Diese Gutscheine könnten beispielsweise bei Kinderbetreuungseinrichtungen, für Physiotherapien, als Massagegutscheine, als Tankgutscheine, in Büchereien, Kinos, Theater und in anderen kulturellen, sozialen oder sportlichen Bereichen verwendet werden.
Zudem besteht bei der Entscheidung für Welfare-Gutscheine anstelle der Geldprämie der Vorteil, dass auch die 10% Ersatzsteuer entfällt und die Prämie somit dem Arbeitnehmer gänzlich unversteuert zugute kommt.
Die Gewerkschaften und der hds arbeiten zurzeit am Ausbau des Angebotes solcher Welfare-Dienstleistungen, um den Arbeitnehmern des Handelssektors eine interessante Auswahl zu ermöglichen.
Dies ermöglicht ein Abkommen, welches vom ASGB und den anderen Gewerkschaften zusammen mit dem Arbeitgeberverband der Südtiroler Handels- und Dienstleistungsbetriebe hds im Dezember 2016 unterzeichnet wurde. Die einzelnen Betriebe können nun diesem Abkommen mittels einer Erklärung beitreten, um ihren Beschäftigten die Steuerbegünstigung zu ermöglichen.
Voraussetzung für die Steuerbegünstigung ist, dass die Kriterien zur Bemessung der Prämie messbar und mit einem vorhergehenden Zeitraum vergleichbar sind und somit objektiv ein Zuwachs der Produktivität, des Gewinns, der Qualität, der Effizienz oder der Innovation im Betrieb feststellbar ist. Solche Kriterien können beispielsweise sein:
Zuwachs der Anzahl der in einem Jahr ausgestellten Kassenbelege
Zuwachs der Anzahl der in einem Jahr ausgestellten Rechnungen
Reduzierung der Abwesenheiten der einzelnen Arbeitnehmer im Betrieb
Reduzierung der Arbeitsunfälle in einem Betrieb
Umsatzsteigerungen
Reduzierung des Verlustes bei Inventurabschluss
Effizienzsteigerung durch organisatorische Änderungen im Betrieb
usw.
Nur jene Arbeitnehmer haben Anrecht auf die Steuerbegünstigung, welche im Jahr vor dem Erhalt der Prämie die Einkommensgrenze von 50.000 Euro laut CU-Modell nicht überschritten haben. Bei Erreichung aller Voraussetzungen wird die Prämie spätestens im Mai des darauf folgenden Jahres ausbezahlt bzw. in höchstens zwei Raten, wobei die erste Rate mit dem Mailohn und die zweite Rate mit dem Oktoberlohn fällig ist.
Beispiel
Bezugsjahr 2016
Vergleichsjahr 2015
Auszahlungsjahr 2017
Vergleichsjahr 2015
Auszahlungsjahr 2017
Interessante Neuheit „welfare“
Eine interessante Neuheit im Rahmen dieser Steuerbegünstigung ist, dass der Arbeitnehmer selbst wählen kann, ob er einen Teil der zu erhaltenden Prämie oder die gesamte Prämie, anstatt in Geldform, in Form von sogenannten Welfare-Gutscheinen erhalten möchte, um sie im täglichen Leben, in der Freizeit oder im Gesundheitsbereich einzulösen. Der Betrieb muss seine Beschäftigten über diese Option in Kenntnis setzen, welche daraufhin innerhalb von 10 Tagen ihre Entscheidung mitteilen müssen, ob und welche Arten der angebotenen Welfare-Leistungen sie in Anspruch nehmen möchten.Diese Gutscheine könnten beispielsweise bei Kinderbetreuungseinrichtungen, für Physiotherapien, als Massagegutscheine, als Tankgutscheine, in Büchereien, Kinos, Theater und in anderen kulturellen, sozialen oder sportlichen Bereichen verwendet werden.
Zudem besteht bei der Entscheidung für Welfare-Gutscheine anstelle der Geldprämie der Vorteil, dass auch die 10% Ersatzsteuer entfällt und die Prämie somit dem Arbeitnehmer gänzlich unversteuert zugute kommt.
Die Gewerkschaften und der hds arbeiten zurzeit am Ausbau des Angebotes solcher Welfare-Dienstleistungen, um den Arbeitnehmern des Handelssektors eine interessante Auswahl zu ermöglichen.