Transport & Verkehr
Seilbahnen

Abkommen für einen territorialen Sanitätsfonds

Der am 12. Mai 2016 unterzeichnete Kollektivvertrag für Seilbahnen (im Internet auffindbar unter contratto colletivo nazionale di lavoro per gli adetti degli impianti di trasporto a fune) gültig bis 30. April 2019 sieht zusätzlich zu den ökonomischen Angleichungen auch eine Einzahlung von zehn Euro monatlich in einen Sanitätsfonds für jeden Angestellten dieses Sektors vor, der mit unbefristeten Arbeitsvertrag angestellt ist. Diese zehn Euro gehen demzufolge voll zu Lasten der Betriebe und sind verpflichtend einzuzahlen. Diese Einzahlungen sind aufgrund der Vorgaben des Kollektivvertrages seit 01. Juni 2016 in den nationalen Sanitätsfonds FONTUR mit Sitz in Rom eingezahlt worden.
Mittels eines Abkommens, welches auch der ASGB-GTV unterzeichnet hat, können diese Einzahlungen ab 01. Jänner 2017 in den territorialen Gesundheitsfonds MUTUALHELP erfolgen.Der große Vorteil für die Mitglieder besteht darin, dass dieser Fonds territorial verwaltet wird, d.h., das Geld fließt nicht mehr nach Rom, sondern bleibt in Südtirol. Der Vorteil liegt auf der Hand: die Leistungen sind unseren Realitäten angepasst und die Verwaltung erfolgt am Sitz der Mutualhelp in Bozen, Crispistraße Nr. 9, unbürokratisch und schnell. Außerdem besteht die Möglichkeit, mit einer persönlichen Zusatzzahlung die Leistungen auf die gesamte Familie auszudehnen.

Energiewerker

Der Kollektivvertrag für die
Energiewerker ist unterzeichnet

Er bringt eine Gehaltserhöhung von insgesamt 105 Euro
Der Kollektivvertrag für das Personal der Energiewerke ist unter Dach und Fach. Nach langen und zähen Verhandlungen konnte die Vertragserneuerung zufriedenstellend abgeschlossen werden. Eine angemessene Gehaltserhöhung stärkt die Kaufkraft der Gehälter und es wurden keine normativen Rechte beschnitten.
Am 25. Jänner 2017 ist der Entwurf des Abkommens von den zuständigen nationalen Sekretären der FILCTEM-FLAEI-UILTEC unterzeichnet worden. Einer Erneuerung des Nationalen Kollektivvertrages für 53.000 Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen im Sektor der Elektrowerke steht nun nichts mehr im Wege.
Die Gehaltserhöhung von insgesamt 105 Euro wird folgenderweise ausbezahlt:
70 Euro auf die Grundgehälter (wovon 35 Euro mit Februar 2017 und 35 Euro mit April 2018 ausbezahlt werden);

490 Euro auf die Produktivität (210 Euro für 2017 und 280 Euro für 2018). Bei einem stabilen Prozentsatz der voraussichtlichen Inflation von 2,7 Prozent sowie im Falle eines höheren Wertes fließt nach Beendigung der Vertragsdauer die Produktivität in das monatliche Grundgehalt ein, das somit für immer um 20 Euro steigt. Tretet das Gegenteil ein, bleibt diese Summe für immer ein fixer Teil der Produktivität. Dieser vertraglich abgesicherte Schutzmechanismus ist die eigentliche Neuheit und Stärke dieses Abkommens, er ist sehr innovativ und wirkt sich positiv auf die zukünftigen Gehälter aus. In den anberaumten Versammlungen wird diese Schutzklausel für die Gehälter genauestens erklärt werden.

15 Euro für die Wohlfahrt (mit 1. Jänner 2017 sind je fünf Euro für die Vorsorge und für die ergänzende Gesundheitsleistungen vorgesehen; mit 1. Jänner 2018 werden fünf Euro für die Ablebensversicherung ausgegeben).

Unverändert bleiben im normativen Teil die Regelungen über die Arbeitszeit, den Bereitschaftsdienst, die Disziplinarmaßnahmen, die Zulagen und über die Mehrarbeit.
Die Abänderungen bezüglich der Regelung über die Lehrlinge und über die Versetzungen sind nicht so einschneidend ausgefallen, wie anfänglich befürchtet worden ist. Der einzig verbleibende kritische Punkt ist die Neuregelung des Turnusdienstes. Es wurde beschlossen, dass dieses Thema auf Betriebsebene zu verhandeln ist. Dadurch kann die geltende Bestimmung aus dem Jahr 1996 für die davon betroffenen Angestellten weiterhin angewendet werden und gleichzeitig gelten weiterhin eventuell schon bestehende Betriebsabkommen. Die Sekretäre auf nationaler Ebene werden dieses delikate Argument und ihre Anwendung auch in Zukunft sehr aufmerksam verfolgen.
Endlich verfügt dieser Sektor über ein internes Solidaritätssystem. Ab sofort ist es möglich, mit einem Vorzugssystem Bedienstete wieder einzustellen, die als „überzählig“ aufscheinen. Mit einer Vorzugsschiene werden nun Angebot und Nachfrage zur Besetzung von freien Stellen intern geregelt. Schon innerhalb April 2017 werden die ersten kritischen Situationen überprüft und im Laufe der Zeit wird auf der Grundlage der geltenden vertraglichen Bestimmungen ein echter Solidaritätsfonds entstehen.
Weitere rechtliche Verbesserungen im normativen Teil runden den Kollektivvertrag ab, wie beispielsweise über die Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder über die Gehaltsabtretung.