SSG

NEU! Unfallversicherung für Mitglieder der SSG

Der SSG ist es gelungen, die Versicherungsleistung für Mitglieder auszubauen. Zur bereits bestehenden Haftpflichtversicherung sind alle Mitglieder der SSG seit 2. Januar 2017 Unfall versichert.
1. Bei Unfällen bei der Arbeit und in der Freizeit und darauffolgendem Aufenthalt im Krankenhaus erhält der Versicherte ab der dritten Nacht im Krankenhaus für maximal 30 Tage 40 Euro pro Tag.
2. Alle Versicherten erhalten bei einem Unfall auf dem Dienstweg und bei der Arbeit im Falle einer Invalidität ab 31 Prozent eine Entschädigung von 25.000 Euro, bzw. ab 66 Prozent eine Entschädigung von 50.000 Euro.
Im Todesfall erhalten die gesetzmäßigen Erben 30.000 Euro zu gleichen Teilen.
Diese Versicherung ist mit anderen kumulierbar und ist als eine kleine schnelle Hilfe im Falle eines Unfalls gedacht.
Mitbestimmungsgremien- schon bald neues Gesetz?
Kürzlich trafen sich auf Einladung von Landesrat Achammer die Vertreter der drei Schulämter, Vertreter der Direktoren, Schüler- und Elternbeiräte, Lehrerverbände und Gewerkschaften zu einem Meinungsaustausch zum Thema Mitbestimmungsgremien.
In seiner Einleitung zum Treffen verwies LR Achammer darauf, dass das Gesetz zu den Mitbestimmungsgremien aus dem Jahr 1995 in der heutigen Zeit, in der die Schulen mittlerweile mehr Autonomie erlangt haben, den aktuellen Bedürfnissen angepasst werden müsse.
Man möchte auf keinen Fall ein neues Gesetz “erfinden”, sondern aufgrund der vorhandenen Bestimmungen einen Rahmen schaffen, in dem an den einzelnen Schulen Mitbestimmung und Partizipation einen angemessenen Raum finden.
Es soll somit kein Detailgesetz, sondern ein Rahmengesetz entstehen.
Aus den Stellungnahmen der einzelnen Vertreter ging beinahe einhellig hervor, dass man mit dem bestehenden Gesetz nicht unzufrieden sei. Man sehe allerdings die Notwendigkeit und fordere eine Anpassung und Ausdehnung des Mitbestimmungsgesetzes auch auf die Bildungseinrichtungen des Landes, sprich Kindergärten, Musik- und Fachschulen und Landesberufsschulen. Schulführungskräfte sowie Lehrervertreter sprachen sich dafür aus, die Verantwortung dort zu lassen, wo sie ist, nämlich in der Schule, bei jenen, die sich beruflich mit Bildung beschäftigen und auseinandersetzen. Durch Evaluation könne Schule auch vonseiten der Familien mitgestaltet werden. Allgemein sprach man den Wunsch nach einem schlanken Rahmengesetz aus. Die Unterscheidung zwischen Mitbestimmung und Mitgestaltung wurde auch angesprochen, denn wer mitbestimmt trägt Verantwortung und Mitgestaltung ist seit dem Bestehen der Autonomen Schule bereits in hohem Maße möglich.
Die von Schülervertretern eingebrachten Wünsche nach mehr Mitsprache und Mitgestaltung, z.b. auch durch ein Beisitzrecht in den Klassenräten ließen aufhorchen.
Generell sprachen die Vertreter der Eltern und Schüler den Wunsch nach mehr Information aus, wobei sie aber auch mehr Aus- und Fortbildung ihrer Vertreter forderten.
Innerhalb Februar - so LR Achammer- soll der Gesetzentwurf stehen und in einer weiteren Runde der Konsultationen besprochen werden. Mit der Verabschiedung kann wohl in diesem Schuljahr noch gerechnet werden.

Öffentlicher Dienst

Eine Neuheit: Justizpersonal an die Region

Einerseits überraschend, andererseits lange erwartet, kam am 29.12.2016 die Mitteilung, dass das Verwaltungspersonal der Gerichtsämter ab 1. Jänner 2017 auf die Region übergeht. Eine Überraschung war es deshalb, weil man nach dem Wechsel der Regierung in Rom nicht mehr glaubte, dass es so bald neue Übertragungen von Kompetenzen geben würde. Erwartet war sie, da bereits jahrelang daran gearbeitet worden war und bereits vor zweieinhalb Jahren ein Protokoll zwischen Region und Gewerkschaften unterschrieben wurde, wie man beim Übergang vorgehen würde. Zwischendurch fanden Informations- und Diskussionstreffen statt, wo der aktuelle Stand vermittelt wurde und die Gewerkschaften ihre Anliegen im Interesse der Bediensteten vorbrachten.
Es zeigte sich immer wieder, dass die beiden wesentlichen Ministerien ‑ Justiz und Wirtschaft - die Zügel ziemlich eng halten und weiterhin ein strenges Auge auf die Sache haben wollen. Das ist verständlich, wenn man bedenkt, dass die Justiz ein wichtiger und zentraler Bereich staatlicher Hoheitsverwaltung ist. Sicher hat es bei diesem Übergang massiven Widerstand verschiedenster Kräfte gegeben.
Das zeigt sich unter anderem auch daran , dass der Übergang der Kompetenzen erstmals nicht direkt an die beiden Länder von statten geht, sondern auf dem Umweg über die Region. Es ist allerdings die Möglichkeit festgeschrieben, dass jederzeit die Provinzverwaltungen von Trient und Bozen das Personal (die Justizmitarbeiter) übernehmen können.
Aber nicht nur das Personal bekommt einen neuen Arbeitgeber, auch die Gebäude samt ihrer Ausstattungen wechseln den Besitzer.
Wobei zu betonen ist, dass die Gerichtsämter bereits bisher von der massiven personellen und materiellen Unterstützung der Autonomen Region Trentino Südtirol profitierten.
Bei den Kosten spricht man von etwa 22 Millionen Euro. Die Bediensteten sollten damit jeweils um sechs Prozent mehr an Gehalt bekommen und die Gerichte in Südtirol und im Trentino könnten und sollten besser funktionieren.
Einiges an Arbeit steht noch bevor: die Arbeitsgruppe mit den Gewerkschaften muss noch zwischen denVorgaben aus Rom, den Bestimmungen der beiden geltenden Kollektivverträge der Ministerien und der Region die besten Lösungen für die Bediensteten finden. Eine sehr große Herausforderung stellt die Einstufung der einzelnen Mitarbeiter in die Berufsbilder und die Anerkennung von Dienstjahren und Zusatzqualifikationen dar. Da wird es sicher noch einiges an Diskussionen und Hakeleien geben. Die Region hat übrigens bereits Erfahrung mit Gerichtsämtern: sie verwaltet und organisiert die Friedensgerichte. Einige Bedienstete des Gerichts überlegen sicher schon wieder näher an zu Hause arbeiten zu können, sie pendeln seit der Schließung der Außenstellen in Schlanders, Meran, Brixen und Bruneck täglich in die Landeshauptstadt. Die Friedensgerichte sind hingegen dezentral organisiert und die Zuständigkeiten sollen demnächst noch erweitert werden. Eine zusätzliche Zuständigkeit haben sie in Südtirol bereits: man kann dort die Sprachgruppenzugehörigkeit abgeben und die entsprechende Bescheinigung bestellen und abholen.
Die Kompetenzübertragung ab dem 1. Jänner 2017 wurde vom Ministerrat abgesegnet, sie geht nun an den Staatspräsidenten zur Kontrolle und Unterschrift und tritt dann mit Veröffentlichung im Amtsblatt der Republik in Kraft. Daraufhin startet der Endspurt der Klärungen zwischen Gewerkschaften und Region. Dann - und erst dann - ist alles endgültig! Oder es fängt dann erst richtig an?