Dienstleistungen des ASGB

Die Region unterstützt Arbeitnehmer
in wirtschaftlicher Notlage bei der Zusatzrente

Die Autonome Region Trentino-Südtirol unterstützt Personen, die sich im Rahmen ihrer Arbeitstätigkeit in einer wirtschaftlich schwierigen Lage befinden. Die Unterstützung erfolgt mittels Beitragszahlungen an den betreffenden Zusatzrentenfonds (z.B. Laborfonds) und soll jene Beitragslücken schließen, welche bei Arbeitslosigkeit oder bei einer vollständigen Lohnausgleichskasse in der individuellen Zusatzrentenposition entstehen. Wichtig zu wissen ist dabei, dass man immer erst nach Ende einer wirtschaftlichen Notlage (z.B. nach Ende des Bezugs des Arbeitslosengeldes) ansuchen kann, wobei die vorgesehenen Fristen zu beachten sind. Hilfestellung bei den Ansuchen bieten das Patronat und die Zusatzrenten-Infopoints im ASGB.
Wer kann ansuchen?
Empfangsberechtigte sind Mitglieder von Zusatzrentenfonds, welche die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen:
zum Zeitpunkt des Ansuchens seit mindestens zwei Jahren den Wohnsitz in einer Gemeinde der Region Trentino-Südtirol zu haben;
ab der wirtschaftlichen Notlage seit mindestens zwei Jahren in einen Rentenfonds eingeschrieben zu sein;
die Beitragszahlung in den Rentenfonds im Jahr vor Eintreten der wirtschaftlichen Notlage nicht freiwillig ausgesetzt zu haben;
ein durchschnittliches Familiengesamteinkommen von höchstens 57.000 Euro;
ein Familienvermögen von höchstens 114.000 Euro, berechnet auf dem entsprechenden Nettobetrag des Besitzes;
sich aus folgendem Grund in einer wirtschaftlichen und familiären Notlage befunden zu haben:
Bezug von Arbeitslosengeld auf gesamtstaatlicher, regionaler und Landesebene bei Verlust des Arbeitsplatzes;
Bezug von Arbeitslosengeld auf gesamtstaatlicher, regionaler und Landesebene bei vollständiger Aussetzung der Arbeit;
Beschäftigung bei einem einzigen Auftraggeber ausschließlich mit Verträgen für kontinuierliche und koordinierte Mitarbeit oder mit Verträgen für Projektarbeit, wobei die Personen, die eine direkte Rente beziehen, und die Mitglieder der Verwaltungs- und der Kontrollorgane der Gesellschaften sowie die Mitglieder von Gremien und Kommissionen ausgeschlossen sind;
Abwesenheiten wegen Krankheit und/oder Unfall, die sich über den von dem jeweiligen Vorsorgeeinstitut und vom Arbeitgeber entschädigten Zeitraum hinausziehen.
Wie und wo sucht man an?
Das Ansuchen kann mehrere Male eingereicht werden, für einen Gesamtzeitraum von max. vier Jahren (208 Wochen) und einen Gesamtbeitrag von max. 6.500 Euro. Die Dauer variiert aufgrund der Situa­tion der wirtschaftlichen Schwierigkeit. Das Ansuchen kann direkt oder über ein Patronat bei der Pensplan Centrum AG eingereicht werden. Das Ansuchen muss sich auf eine wirtschaftliche Notlage beziehen. Bei mehreren wirtschaftlichen Notlagen, müssen mehrere Ansuchen gestellt werden. Auf dem Ansuchen ist eine Stempelmarke von 16 Euro anzubringen.
Wann kann man ansuchen?
Das Ansuchen muss immer bei Ende der Notsituation, d.h. innerhalb von 208 Wochen und auf jeden Fall innerhalb 30. Juni des zweiten Jahres eingereicht werden, das auf das Ende der Notsituation folgt. Sollte die wirtschaftliche Notlage über 208 zusammenhängende Wochen andauern, muss das Ansuchen nach Ablauf der 208 Wochen, innerhalb des 30. Juni des zweiten Jahres, das auf das Ende der Notsituation folgt, eingereicht werden.
Wie hoch ist die finanzielle Unterstütung?


In den Fällen von Arbeitsplatzverlust werden Beträge zurückgelegt, die den Durchschnittsbeiträgen entsprechen, welche vom Betroffenen im Laufe des Kalenderjahres vor dem Eintritt der Notsituation eingezahlt wurden, wobei auch eine Obergrenze vorgesehen ist.
In den Fällen der Suspendierung von der Arbeit beziehen sich die zurückgelegten Beträge nur auf die tarifvertraglich vorgesehene Beitragszahlung zulasten des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers. Auch hier gibt es eine Höchstgrenze.
Bei Krankheits- oder Unfallzeiträumen oder koordinierter und kontinuierlicher Projektarbeit, die über den Zeitraum hinausgehen, in dem der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber oder der Körperschaft eine Zahlung erhält, wird eine Rücklage von max. 6.500 Euro entsprechend den nicht gearbeiteten Monaten zuerkannt.
Die Pensplan Centrum AG legt die genehmigten Unterstützungsbeiträge in einer persönlichen Rentenposition zurück. Die effektive Auszahlung erfolgt allerdings nur bei Ansuchen um Zusatzrentenleistung oder bei Ablöse wegen Pensionierung. Bei vorzeitiger Ablöse der Zusatzrentenposition erlischt das Anrecht auf diese Unterstützung. Bei Ableben des Ansuchenden werden die zurückgelegten Beträge dem Gesellschaftskapital der Pensplan Centrum AG zugewiesen.

Beispiel
Metallarbeiter/in 4. Kategorie
mit einem monatlichen Gehalt von 1.657,28 Euro brutto
(Jahresgehalt von 21.544,64 Euro):
Monatlicher Beitrag
im Rentenfonds
Jährlicher Beitrag
im Rentenfonds
Arbeitnehmeranteil 1,20% 19,89 € 258,57 €
Arbeitgeberanteil 1,20% 19,89 € 258,57 €
Abfertigung 6,91% 114,52 € 1.488,76 €
Beim Gesuch um Unterstützung der Beitragszahlung in einer wirtschaftlichen Notlage:
52 Wochen 104 Wochen 208 Wochen
Beendigung des
Arbeitsverhältnisses
Arbeitnehmeranteil +
Arbeitgeberanteil + Abfertigung
1.870,92 € 3.741,84 € 6.500,00 €
Unterbrechung des
Arbeitsverhältnisses
Arbeitnehmeranteil +
Arbeitgeberanteil
517,14 € 1.034,28 € 2.068,56 €

Die Seite der Rentnergewerkschaft

Bericht über die Tagung zur Armut

Auf Einladung der Asgb­-Rentner und der konföderierten Rentnergewerkschaften fand im Versammlungssaal der Gemeinde Bozen am 27. Oktober 2016 eine Tagung zur Armut statt. Zahlreiche Bürger und namhafte Vertreter aus Politik und Gesellschaft waren der Einladung gefolgt. Der Sekretär der ASGB-Rentner, Stephan Vieider, betonte in seinem Einleitungsreferat, dass „Armut die extremste Form sozialer Ungleichheit“ darstellt. Gerade in unserem reichen Südtirol ist sie in Zunahme begriffen, hat viele Gesichter und bleibt oft unaufgedeckt, weil sie mit einem Makel verbunden ist. Ziel dieser Tagung war nicht nur, auf die verschiedenen Formen der Armut in der heutigen Zeit aufmerksam zu machen, sondern die politisch Verantwortlichen in die Pflicht zu nehmen, damit sie konkrete Schritte zur Behebung bzw. Vermeidung von Armut unternehmen. Stephan Vieider listete in seinem Referat zahlreiche Fälle von Armut auf und bemerkte dazu, dass gerade Bildungsarme nicht in der Lage sind, selbst zur Verbesserung ihrer Situation beizutragen. Als Gründe für die Nicht-Inanspruchnahme nannte Carlo Buzzi, Professor für Soziologie und Sozialforschung der Uni Trient, organisatorische und bürokratische Hürden, das Gefühl der Ohnmacht gegenüber den Behörden und die Stigmatisierung der Empfänger. Deshalb forderte er eine Begleitung der Betroffenen bei der Einforderung ihrer Rechte.
Der Abteilungsdirektor für Soziales Luca Critelli bemerkte, dass im Jahr 2013 in Südtirol 35.000 Haushalte, also 16,5 Prozent der Bevölkerung Südtirols, armutsgefährdet waren, weil ihr Einkommen 60 Prozent unter dem Durchschnittseinkommen lag. Armutsgefährdet sind aber nach Aussagen von Attilio Rimoldi, dem Sekretär der gesamtstaatlichen Pensionistenvereinigung auch über 50-Jährige, die ihre Arbeit verlieren oder junge Leute, die über keine kontinuierliche Arbeit verfügen und also auch keine Sozialbeiträge entrichten. Dieses Phänomen ist in Zunahme begriffen, so dass sich vor allem unter Jugendlichen Hoffnungslosigkeit breitmacht, die nicht selten im Suchtverhalten endet. Darauf verwies in seinem Begrüßungsreferat unter anderem auch der Bürgermeister der Gemeinde Bozen, Renzo Bergamaschi.
Der Sachbearbeiter für EU-Angelegenheiten im Ressort Gesundheit, Sport, Soziales und Arbeit, Karl Tragust, ging auf den demographischen Wandel der Gesellschaft ein und zeigte die Auswirkungen desselben auf den Arbeitsmarkt der Zukunft auf, in dem wenig Junge viele Alte zu versorgen haben. Außerdem verwies er auf die Notwendigkeit der Koordinierung lokaler Maßnahmen mit jenen der EU, damit die vorhandenen Sozialgelder der EU im Lande wirksam ausgeschöpft werden können.
Der gewinnorientierte Turbokapitalismus und der damit einhergehende Konsumzwang werden für viele zur Armutsfalle, weil man bei gleichzeitig instabilem Arbeitsmarkt über seine Verhältnisse lebt. Darauf verwies auch die Richterin für Zwangsvollstreckungen am Landesgericht Bozen, Lisa Zamboni. „Wer in die Armutsspirale gerät, kommt aus eigener Kraft nicht wieder heraus“ unterstrich auch Carlo Buzzi von der Uni Trient.
Armut aber ziehe unweigerlich Angst, Hass und Populismus nach sich. Dies wiederum führe nach Aussagen von Carlo Buzzi zur politischen Spaltung und schließlich zum Krieg.
Deshalb müssen dieser Tagung nach Meinung aller Referenten konkrete Schritte folgen:

um die wirklich Bedürftigen ausfindig zu machen,
sie zu befähigen, ihre Rechte einzufordern,
die bürokratischen Hürden für die Inanspruchnahme von Sozialleistungen abzubauen,
das Stigma der Armut in der leistungsorientierten und kapitalistischen Gesellschaft zu verringern,
und durch Armut hervorgerufenen sozialen Sprengstoff in der Gesellschaft zu entschärfen.