Gesundheitsdienst
Landesgesundheitsplan
Analyse des ASGB-Gesundheitsdienst
Die Fachgewerkschaft ASGB-Gesundheitsdienst hat in der Erarbeitungsphase des neuen Landesgesundheitsplanes ihre Position dargelegt und Vorschläge eingereicht. Nun wurde der Landesgesundheitsplan von der Landesregierung endgültig genehmigt. Hier eine Analyse bezüglich unserer Stellungnahme und deren Umsetzung.
Nach wie vor sind wir der Meinung, dass vor der Genehmigung des Landesgesundheitsplanes das Gesetz zur Neuregelung des Landesgesundheitsdienstes notwendig gewesen wäre. Einige Themen wurden in der endgültigen Version zwar ein wenig vertieft, trotzdem bleibt dieser Plan in den meisten Bereichen sehr allgemein. Er gibt wenig Klarheit darüber, wie sich das Gesundheitswesen in Südtirol in den kommenden Jahren entwickeln wird. Einer der wenigen Vorschläge unsererseits, der übernommen wurde, betrifft die nichtärztlichen Gesundheitsberufe. In einem Satz wurde deren Aufwertung in Bezug auf die Übernahme von mehr Verantwortung und die Führung von Gesundheitsdiensten angeführt. Kein Hinweis ist allerdings enthalten, mittels welcher Maßnahmen diese Aufwertung stattfinden soll.
Die Kostendämpfung ist unklar angeführt und unseres Erachtens immer nicht nachvollziehbar. Offensichtlich sind die Verfasser dieses Planes wirklich der Meinung, dass durch Optimierungen in den nächsten Jahren die Ausgaben sogar reduziert werden können. Wir wagen dies zu bezweifeln und befürchten erfahrungsgemäß, dass dies wieder zu Lasten der Arbeitnehmer im Südtiroler Sanitätsbetrieb gehen wird.
Große Zweifel birgt der immer noch vorhandene Punkt in den wesentlichen Zielen der medizinischen Versorgung: „die Vermeidung aller Organisationskosten, die den Patientinnen und Patienten keinen Nutzen stiften“. Hinter einer solchen Aussage kann sich die Absicht von Privatisierungen verstecken; dieser Zweifel hat sich ja in letzter Zeit auch des Öfteren bewahrheitet.
Im Landesgesundheitsplan ist kein Ansatz betreffend weitere Entwicklung bzw. Zukunft der Palliativmedizin und der Hospize enthalten.
Außerdem haben wir unser Unverständnis über den geplanten Abbau von 91 Akut-Betten in den Gesundheitsbezirken Bozen und Meran zum Ausdruck gebracht. Diese Fehlentscheidung ist für uns absolut nicht nachvollziehbar, da der Verfassungsgerichtshof unmissverständlich festgestellt hat, dass Südtirol nicht von den staatlichen Sparmaßnahmen zum Bettenabbau betroffen ist. Leider wurde auch dieser Verbesserungsvorschlag im endgültigen Landesgesundheitsplan nicht aufgenommen.
Nach wie vor sind wir der Meinung, dass vor der Genehmigung des Landesgesundheitsplanes das Gesetz zur Neuregelung des Landesgesundheitsdienstes notwendig gewesen wäre. Einige Themen wurden in der endgültigen Version zwar ein wenig vertieft, trotzdem bleibt dieser Plan in den meisten Bereichen sehr allgemein. Er gibt wenig Klarheit darüber, wie sich das Gesundheitswesen in Südtirol in den kommenden Jahren entwickeln wird. Einer der wenigen Vorschläge unsererseits, der übernommen wurde, betrifft die nichtärztlichen Gesundheitsberufe. In einem Satz wurde deren Aufwertung in Bezug auf die Übernahme von mehr Verantwortung und die Führung von Gesundheitsdiensten angeführt. Kein Hinweis ist allerdings enthalten, mittels welcher Maßnahmen diese Aufwertung stattfinden soll.
Die Kostendämpfung ist unklar angeführt und unseres Erachtens immer nicht nachvollziehbar. Offensichtlich sind die Verfasser dieses Planes wirklich der Meinung, dass durch Optimierungen in den nächsten Jahren die Ausgaben sogar reduziert werden können. Wir wagen dies zu bezweifeln und befürchten erfahrungsgemäß, dass dies wieder zu Lasten der Arbeitnehmer im Südtiroler Sanitätsbetrieb gehen wird.
Große Zweifel birgt der immer noch vorhandene Punkt in den wesentlichen Zielen der medizinischen Versorgung: „die Vermeidung aller Organisationskosten, die den Patientinnen und Patienten keinen Nutzen stiften“. Hinter einer solchen Aussage kann sich die Absicht von Privatisierungen verstecken; dieser Zweifel hat sich ja in letzter Zeit auch des Öfteren bewahrheitet.
Im Landesgesundheitsplan ist kein Ansatz betreffend weitere Entwicklung bzw. Zukunft der Palliativmedizin und der Hospize enthalten.
Außerdem haben wir unser Unverständnis über den geplanten Abbau von 91 Akut-Betten in den Gesundheitsbezirken Bozen und Meran zum Ausdruck gebracht. Diese Fehlentscheidung ist für uns absolut nicht nachvollziehbar, da der Verfassungsgerichtshof unmissverständlich festgestellt hat, dass Südtirol nicht von den staatlichen Sparmaßnahmen zum Bettenabbau betroffen ist. Leider wurde auch dieser Verbesserungsvorschlag im endgültigen Landesgesundheitsplan nicht aufgenommen.