Thema

ASGB: Willkommen in der Realität

Der Autonome Südtiroler Gewerkschaftsbundhat in den letzten Jahren immer wieder auf die Tatsache aufmerksam gemacht, dass Südtirols Arbeitnehmerschaft einen bedeutenden Verlust der Kaufkraft hinnehmen müssen.

Nun steht es schwarz auf weiß: Die Realeinkommen in der Privatwirtschaft sind zwischen 2009 und 2014 um 2,8 Prozent gesunken. Die Löhne sind in diesem Zeitraum zwar gestiegen, aber nicht im richtigen Verhältnis zur Inflation. Diese Daten sind einer erst kürzlich veröffentlichten ­ASTAT-Studie zu entnehmen.
„Eine solche Studie in den Händen zu halten ist für uns äußerst wichtig. Den Schönwetterrednern, die die Gehaltserhöhungen als ausreichend bezeichnen, kann man endlich mit Fakten begegnen. Und diese Fakten werden auch Grundlage zukünftiger Lohnverhandlungen sein. Fast in allen Wirtschaftsbereichen, egal welcher beruflicher Qualifikation und Altersklasse die Arbeitnehmer angehören, ergibt sich ein inflationsbereinigter Wertverlust der Entlohnung. Dies stimmt einerseits bedenklich, andererseits muss dieser Umstand Anlass für Politik und Sozialpartner sein, Lösungen zu finden, dieser Entwicklung entschieden entgegenzutreten. Die Zeit Sonntagsreden zu schwingen und Luftschlösser zu bauen muss in diesem Rahmen vorbei sein, was nun folgen muss, sind Taten“, so Tony Tschenett zu dieser unerfreulichen Tendenz.
„Der von uns bereits 2014 prognostizierte demographische Wandel, also die aufgrund der Pensionsreform späteren Renteneintritte, haben sich bewahrheitet. Dies bestätigt die ­ASTAT-Studie unmissverständlich: in der Altersgruppe 40+ sind durch die Bank steigende Arbeitnehmerzahlen zu verzeichnen. Diese Begleiterscheinung erfordert dringende Maßnahmen zur „Altersgerechten Arbeit“. In diesem Kontext kommt man nicht umhin, den Generationenvertrag zu nennen, der endlich umgesetzt werden muss. Genauso wichtig sind aber Unterstützungsmaßnahmen für gesundheitlich beeinträchtigte Arbeitnehmer, sowie zur Verhinderung gesundheitlicher Verschlechterung. Im Kontrast dazu stehen die Arbeitnehmerzahlen in der Altersklasse bis 40 Jahre, die im Zeitraum von 2009 bis 2014 ausnahmslos rückläufig sind. Die allgegenwärtige Doktrin des ausbildungsbedingten späteren Berufseintrittsalters greift hier sicherlich nicht exklusiv, denn damit wären vielleicht rückläufige Arbeitnehmerzahlen in der Altersgruppe bis höchstens 30 Jahre zu erklären, jedoch bis 40 Jahre sicher nicht. Insofern müsste man zunächst eine genaue Hintergrundanalyse dafür machen, um anschließend dementsprechende Maßnahmen ergreifen zu können.“ schließt Tschenett.

PS. Unsere Kritik untermauert nun auch die jährliche Untersuchung der italienischen Provinzhauptstädte betreffend Lebensqualität. Dort ist Bozen vom zweiten auf den achten Platz abgerutscht, laut Aussagen der Untersuchung sind die hohen Lebenshaltungskosten und die vergleichbar niedrigen Löhne und Gehälter Schuld an dem Absinken unserer Provinz.

Metall

Informationen zum neuem Kollektivvertrag Metallindustrie

Der neue nationale Kollektivvertrag für die Metallindustrie wurde am 26.11.2016 mit fast einem Jahr Verspätung unterzeichnet.
Der Vertrag wurde dieses Mal von allen drei Metallgewerkschaften von CGIL, CISL und UIL unterzeichnet und auch der ASGB wird den Vertrag so schnell wie möglich mit unterzeichnen.
Nachstehend einige Neuerungen
Für die vertragslose Zeit wird mit Monat März 2017 eine einmalige Zahlung von 80 Euro ausbezahlt. Lohnerhöhungen werden jetzt jährlich auf Basis der nationalen Inflation (ISTAT) berechnet und im Folgejahr ausbezahlt.
Ein Beispiel
beträgt die Inflation 2017 zwei Prozent, müsste die Lohnerhöhung 2018 zwei Prozent betragen.

Der Zusatzrentenfonds wird in Zukunft mit zwei Prozent vom Arbeitgeber bezuschusst; Voraussetzung dafür ist, dass der Arbeitnehmer mindestens 1,2 Prozent selber einzahlt. Es ist noch abzuklären, ob dies auch für Mitglieder des Laborfonds gilt, da im Vertrag ausschließlich vom Nationalen Fonds COMETA gesprochen wird.
Der integrative Gesundheitsfonds Meta Salute wurde auch verbessert. Der Arbeitgeber ist verpflichtet in diesen Gesundheitsfond 156 Euro einzuzahlen. Sollte ein betrieblicher Fond bestehen, muss dieser mindestens die gleiche Leistungen bieten um weiterhin betrieben werden zu können. Weitere Infos folgen mit der nächsten Ausgabe des Aktiv.