Dienstleistungen des ASGB

Befreiung RAI Fernsehgebühren 2017

Im Jahr 2017 wird die RAI-Fernsehgebühr wiederum automatisch mit der Stromrechnung eingehoben. Falls jemand kein Fernsehgerät besitzt, kann er die Befreiung der Gebühr beantragen. Die Gesuche für die Befreiung für das Jahr 2017 können wieder in den ASGB Büros eingereicht werden. Alternativ dazu kann das Gesuch auch direkt per Post mit Einschreiben ohne Umschlag an die Agentur der Einnahmen, Abteilung Fernsehgebühr, versandt werden. Die Gesuche können bis Ende Januar 2017 eingereicht werden.

Dienstleistungen des ASGB

Gesetz gegen Lebensmittelverschwendung
und für mehr Solidarität für Bedürftige und Umwelt

Mitte September 2016 ist in Italien das Gesetz 166/2016 in Kraft getreten, mit welchem die Lebensmittelverschwendung eingeschränkt werden soll.

Lebensmittel, Medikamente und Bekleidung, die für den Müll bestimmt sind, können nun an Bedürftige weitergegeben werden. Geschäfte im Lebensmittel- und Bekleidungsbereich, in der Gastronomie und Apotheken können ohne großen Aufwand karitativ aktiv werden. Anstatt wegzuwerfen spenden sie die nicht verkaufte oder überschüssige Ware an gemeinnützige Organisationen privater oder öffentlicher Natur, die sie an Bedürftige und Notleidende weitergeben. Der bürokratische Aufwand wurde vereinfacht, wobei die geltenden Hygienevorschriften beachtet werden müssen.


Es können u.a. folgende Lebensmittel bzw.
Sachspesen weitergegeben werden:
abgelaufene Lebensmittel, sofern sie sachgerecht gelagert und die Verpackung unbeschädigt ist;
falls diese Voraussetzungen nicht erfüllt werden, können sie an Tiere verfüttert oder kompostiert werden;
fehlerhaft gekennzeichnete und daher unverkäufliche Waren;
„altes“ Brot innerhalb von 24 Stunden nach seiner Herstellung;
landwirtschaftliche Produkte und Erzeugnisse, die durch Umwelteinflüsse schadhaft aber trotzdem essbar sind;
die Mitnahme von nicht verzehrten Speiseresten in der Gastronomie ist nun gestattet.
Der Staat belohnt den Einsatz der Betriebe mit einer verhältnismäßigen Reduzierung der Müllgebühren. Für die Umsetzung dieser Förderung sind allerdings das Land bzw. die Gemeinden zuständig. Das Gesetz sieht auch die Förderung von innovativen Projekten zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung über einen eigenen Fonds vor. Südtirol ist durch das Mailänder Abkommen von der Zuteilung dieser Fördergelder ausgenommen und muss daher mit eigenen Mitteln dafür aufkommen. Laut Daten des italienischen Landwirtschaftsverbandes „Coldiretti“ werden in Italien jährlich Lebensmitteln im Wert von 12,5 Milliarden Euro weggeworfen. Daher ist das Ziel dieses Gesetzes nicht allein der karitative Zweck, sondern auch die Verringerung der Müllberge. Dadurch kommt man der gesetzlichen Verpflichtung über eine Eindämmung der Lebensmittelverschwendung einen Schritt näher, die von allen EU-Ländern unterzeichnet worden ist und bis 2030 konkret umgesetzt werden muss.