Öffentlicher Dienst
Neuerungen zum Laborfonds
In den letzten Tagen haben zahlreiche Gewerkschaftsversammlungen zu den Neuerungen beim Laborfonds an verschiedenen Orten Südtirols stattgefunden. Experten vom Pensplan und vom ASGB konnten über 600 ArbeitnehmerInnen vom öffentlichen Dienst über die Zusatzvorsorge beim Laborfonds und über die Zusatzrente im Allgemeinen genauer informieren.
Der neue Bereichsübergreifende Kollektivvertrag sieht vor, dass ab 01.01.2017 der öffentliche Arbeitgeber seinen Beitragsanteil für den Laborfonds um einen Prozent erhöht, wenn auch der Bedienstete mindestens zwei Prozent an Beiträgen einzahlt. In diesem Fall erhöht sich auch der Anteil, welcher von der Abfertigung im Laborfonds eingezahlt wird, von 18 auf 36,5 Prozent.
Um die erhöhte Beitragszahlung des Arbeitgebers ab 01.01.2017 in Anspruch nehmen zu können, muss der Bedienstete innerhalb 31. Dezember 2016 (innerhalb 10.12.2016 bei den Landesbediensteten) seinen eigenen Beitrag auf mindestens zwei Prozent erhöhen. Jene Bediensteten, die bereits zwei Prozent und mehr einzahlen erhalten den erhöhten Arbeitgeberanteil automatisch mit 01.01.2017. Erfolgt die Option zur Erhöhung erst im Laufe des Jahres 2017, so greift die Erhöhung zu Lasten des Arbeitgebers immer jeweils ab dem darauffolgenden Trimester und nicht rückwirkend ab dem 1. Januar 2017. Die Ansuchen um Erhöhung des Arbeitnehmeranteils kann bei den jeweiligen Gehaltsämtern gemacht werden.
Der neue Bereichsübergreifende Kollektivvertrag sieht vor, dass ab 01.01.2017 der öffentliche Arbeitgeber seinen Beitragsanteil für den Laborfonds um einen Prozent erhöht, wenn auch der Bedienstete mindestens zwei Prozent an Beiträgen einzahlt. In diesem Fall erhöht sich auch der Anteil, welcher von der Abfertigung im Laborfonds eingezahlt wird, von 18 auf 36,5 Prozent.
Um die erhöhte Beitragszahlung des Arbeitgebers ab 01.01.2017 in Anspruch nehmen zu können, muss der Bedienstete innerhalb 31. Dezember 2016 (innerhalb 10.12.2016 bei den Landesbediensteten) seinen eigenen Beitrag auf mindestens zwei Prozent erhöhen. Jene Bediensteten, die bereits zwei Prozent und mehr einzahlen erhalten den erhöhten Arbeitgeberanteil automatisch mit 01.01.2017. Erfolgt die Option zur Erhöhung erst im Laufe des Jahres 2017, so greift die Erhöhung zu Lasten des Arbeitgebers immer jeweils ab dem darauffolgenden Trimester und nicht rückwirkend ab dem 1. Januar 2017. Die Ansuchen um Erhöhung des Arbeitnehmeranteils kann bei den jeweiligen Gehaltsämtern gemacht werden.
Des weiteren wurden folgende Punkte
bei den jeweiligen Versammlungen besprochen:
bei den jeweiligen Versammlungen besprochen:
Steuervorteil und Besteuerung der Zusatzrente
Vorschusszahlungen aus dem Rentenfonds aus Gesundheitsgründen oder für die Erstwohnung, in beiden Fällen auch für die eigenen Kinder
Bausparen über die Zusatzrente
Einschreibung von zu Lasten lebenden Familienmitgliedern (mit Steuervorteil)
Auszahlung an die Erben bei Ableben vor der Pensionierung
Für noch offenstehende Fragen bezüglich der Zusatzvorsorge beim Laborfonds stehen die MitarbeiterInnen des ASGB weiterhin zur Verfügung.