Region

Bedienstete der Region warten
immer noch auf ihren Vertrag

Während sowohl in Südtirol als auch im Trentino die Kollektivverträge für das Personal der verschiedenen lokalen Körperschaften inzwischen abgeschlossen wurden, warten die Bediensteten der Region Trentino Südtirol immer noch auf ihren Vertrag.
Die Region hat bekannter Weise die Zuständigkeiten für Gemeinden, Friedensgerichte, Soziales und ehemalige Altenheimstiftungen und das Genossenschaftswesen. Die Bediensteten der Region arbeiten in Südtirol meist in den Friedensgerichten.
Dabei hat es eigentlich gut ausgesehen: etwa vor einem Jahr versprachen die beiden Chefs der Region noch die Verhandlungen schnell aufnehmen zu wollen und stockten die zur Verfügung gestellten Gelder um einiges auf. Dann aber trat Ruhe ein. Erst nach dem Wechsel der Präsidenten gab es ein Treffen mit Landeshauptmann Kompatscher, der sich inzwischen die alleinige Zuständigkeit für das Personal geholt hatte. Die Vertreter der ASGB Fachgruppe Region forderten bei dieser Gelegenheit den schnellen Abschluss des wirtschaftlichen Teils, da die Bediensteten der Region keinerlei Zulagen in diesen sechs Jahren erhielten. Sie waren als einzige (außer den Staatsangestellten) Opfer der Blockierung der Gehälter.
Dann beschloss die Regionalregierung die Verhandlungen der Verhandlungsagentur von Trient zu übergeben (in Bozen wurde diese inzwischen abgeschafft). Dazu sollte der Kollektivvertrag mit denen des Trentino und Südtirols „harmonisiert“ werden, die Leistungsentlohnung müsste im Mittelpunkt stehen, eine Verbesserung bei der Zusatzrente und ein Gesundheitsfonds sollte es auch geben.
Letzte Woche fand mit der Agentur das erste Vorgespräch statt. Dabei erklärten die Vertreter der Region, dass die für die Kollektivvertragserneuerung zur Verfügung gestellten Gelder von der Regierung in Rom genauestens kontrolliert worden seien und daher die Kosten keinesfalls drei Prozent im Dreijahreszeitraum 2016-18 übersteigen dürfen. Die Gewerkschaften mutmaßten, dass für normale Gehaltserhöhungen nicht mehr viel übrig bleiben kann und forderten ein konkretes Angebot noch vor Weihnachten. Das Treffen dazu findet am 19. Dezember statt. Die wichtigsten Forderungen dabei sind die Ausbezahlung von Ersparnissen aus den beiden letzten Kollektivverträgen und die Regelung einer Kaffeepause.

Öffentlicher Dienst

Neuerungen zum Laborfonds

In den letzten Tagen haben zahlreiche Gewerkschaftsversammlungen zu den Neuerungen beim Laborfonds an verschiedenen Orten Südtirols stattgefunden. Experten vom Pensplan und vom ASGB konnten über 600 ArbeitnehmerInnen vom öffentlichen Dienst über die Zusatzvorsorge beim Laborfonds und über die Zusatzrente im Allgemeinen genauer informieren.
Der neue Bereichsübergreifende Kollektivvertrag sieht vor, dass ab 01.01.2017 der öffentliche Arbeitgeber seinen Beitragsanteil für den Laborfonds um einen Prozent erhöht, wenn auch der Bedienstete mindestens zwei Prozent an Beiträgen einzahlt. In diesem Fall erhöht sich auch der Anteil, welcher von der Abfertigung im Laborfonds eingezahlt wird, von 18 auf 36,5 Prozent.
Um die erhöhte Beitragszahlung des Arbeitgebers ab 01.01.2017 in Anspruch nehmen zu können, muss der Bedienstete innerhalb 31. Dezember 2016 (innerhalb 10.12.2016 bei den Landesbediensteten) seinen eigenen Beitrag auf mindestens zwei Prozent erhöhen. Jene Bediensteten, die bereits zwei Prozent und mehr einzahlen erhalten den erhöhten Arbeitgeberanteil automatisch mit 01.01.2017. Erfolgt die Option zur Erhöhung erst im Laufe des Jahres 2017, so greift die Erhöhung zu Lasten des Arbeitgebers immer jeweils ab dem darauffolgenden Trimester und nicht rückwirkend ab dem 1. Januar 2017. Die Ansuchen um Erhöhung des Arbeitnehmeranteils kann bei den jeweiligen Gehaltsämtern gemacht werden.
Des weiteren wurden folgende Punkte
bei den jeweiligen Versammlungen besprochen:
Steuervorteil und Besteuerung der Zusatzrente
Vorschusszahlungen aus dem Rentenfonds aus Gesundheitsgründen oder für die Erstwohnung, in beiden Fällen auch für die eigenen Kinder
Bausparen über die Zusatzrente
Einschreibung von zu Lasten lebenden Familienmitgliedern (mit Steuervorteil)
Auszahlung an die Erben bei Ableben vor der Pensionierung
Für noch offenstehende Fragen bezüglich der Zusatzvorsorge beim Laborfonds stehen die MitarbeiterInnen des ASGB weiterhin zur Verfügung.