Post

Italienische Post wegen gewerkschaftsfeindlichem
Verhalten verurteilt!

Nach dem bahnbrechenden Urteil, wegen gewerkschaftsfeindlichem Verhalten der Italienischen Post A.G gegenüber dem ­ASGB, des Kassationsgerichtshofes im Jahr 2005, welches die volle Anerkennung und Gleichstellung des ­ASGB beinhaltet, waren wir wegen weiterer Widerstände gegen dessen vollinhaltlichen Anwendung leider gezwungen ein neues Verfahren einzuleiten. Dieses wurde heuer durch das Kassationsgerichtsurteil und das entsprechende Revisionsurteil des Oberlandesgerichtes vom 28. September 2016 endgültig zu Gunsten des ASGB entschieden.
Damit wird der rechtliche und gewerkschaftliche Status des ASGB auch dank der hervorragenden Arbeit unserer Juristen Ra. Alessandro Gabrielli und Ra. Manfred Schullian zum zweiten Mal durch das höchste Gericht bestätigt und gefestigt.
Wir erwarten uns ab jetzt von Seiten der Italienischen Post A.G. die gesetzeskonforme Umsetzung diese Urteils und bei den anstehenden Verhandlungen eine entsprechende Verhaltensweise.
Gleichzeitig fordern wir die Landesregierung auf bei der in Kürze fälligen Nachbesetzung der lokalen Postdirektion darauf zu achten, dass eine Person ausgewählt wird, welche neben einer fachlich einwandfreien Qualifikation auch den Mut aufbringt sich für die Belange der Südtiroler Autonomie und die Rechte der Südtiroler Angestellten mit der nötigen Durchsetzungskraft einzusetzen.

SSG

Vertrag mit Abschlägen – Kollektivvertrag
für Schulen staatlicher Art

Nachdem der bereichsübergreifende Vertrag für die Bediensteten des Landes bereits in Kraft getreten ist, wurde nun auch der Vertrag für ca. 9.000 Lehrpersonen an den Schulen staatlicher Art vorunterzeichnet. Am 22. November gab die Landesregierung grünes Licht. Nun muss der Vertrag noch in Rom begutachtet, danach definitiv unterzeichnet und im Amtsblatt veröffentlicht werden.
Den Lehrpersonen steht ab 1. Juni 2016 für jene Monate, in welchen die Landeszulage ausbezahlt wird, eine monatliche Gehaltserhöhung von 52 Euro zu. Die Auszahlung erfolgt rückwirkend voraussichtlich im Februar oder März. Ab Mai 2017 kommt eine weitere Erhöhung von 52 Euro hinzu. Das Höchstalter des Kindes für die Inanspruchnahme von Elternzeiten, Wartestand aus Erziehungsgründen und den Sonderurlaub wegen Krankheit des Kindes wird in Anlehnung an die staatlichen Bestimmungen von acht auf 12 Jahre erhöht. Im Gegensatz zum restlichen Staatsgebiet werden diese (wo vorgesehen) auch nach dem 8. Lebensjahr bezahlt.
Ab dem 1. Januar 2018 soll ein Landesgesundheitsfonds errichtet werden, welchem auch die Lehrpersonen angehören werden. Die Verhandlungen werden 2017 beginnen.
Die Vorunterzeichnung gestaltete sich für uns Schulgewerkschaften etwas schwierig, da die öffentliche Delegation kein Mandat von Seiten der Landesregierung hatte, auch für Lehrpersonen an staatlichen Schulen eine mögliche Erhöhung für die Beiträge zum Laborfonds vertraglich festzulegen.
Zum einen war klar, dass der Vertrag so schnell als möglich unter Dach und Fach gebracht werden musste, um die für das Jahr 2016 eingeplanten Geldmittel nicht zu verlieren, denn die neuen Haushaltsregelungen sehen nämlich vor, dass vertraglich nicht gebundenes Geld nach Ablauf des Jahres wieder in andere Kapitel einfließen muss. Die Nichtunterzeichnung hätte zur Folge gehabt, dass die Lehrpersonen um Monate länger als ihre Kollegen im Landesdienst auf die Lohnerhöhung und die Möglichkeit, die Elternzeiten bis zum 12. Lebensjahr in Anspruch zu nehmen, hätten warten müssen.
Unserem Ersuchen, eine Protokoll­erklärung im Vertrag einzufügen, mit der Bereitschaftserklärung beider Seiten, innerhalb von 60 Tagen nach In-Kraft-Treten des Vertrages mit den Gesprächen zum Laborfonds zu beginnen, wurde nicht entsprochen.
Im Moment der Unterschrift erklärten alle vier Schulgewerkschaften gemeinsam, sie würden - sollte die Bereitschaft darüber zu verhandeln weiterhin fehlen - die weiteren Verhandlungstische, wie z.B. jenen zur Arbeitszeit, boykottieren.
Aufgrund des medialen Protestes und der Intervention von Seiten der SSG bei Landesrat Philipp Achammer, scheint die Landesregierung nun aber doch bereit zu sein, sich der Frage anzunehmen.