SSG
Vertrag mit Abschlägen – Kollektivvertrag
für Schulen staatlicher Art
für Schulen staatlicher Art
Nachdem der bereichsübergreifende Vertrag für die Bediensteten des Landes bereits in Kraft getreten ist, wurde nun auch der Vertrag für ca. 9.000 Lehrpersonen an den Schulen staatlicher Art vorunterzeichnet. Am 22. November gab die Landesregierung grünes Licht. Nun muss der Vertrag noch in Rom begutachtet, danach definitiv unterzeichnet und im Amtsblatt veröffentlicht werden.
Den Lehrpersonen steht ab 1. Juni 2016 für jene Monate, in welchen die Landeszulage ausbezahlt wird, eine monatliche Gehaltserhöhung von 52 Euro zu. Die Auszahlung erfolgt rückwirkend voraussichtlich im Februar oder März. Ab Mai 2017 kommt eine weitere Erhöhung von 52 Euro hinzu. Das Höchstalter des Kindes für die Inanspruchnahme von Elternzeiten, Wartestand aus Erziehungsgründen und den Sonderurlaub wegen Krankheit des Kindes wird in Anlehnung an die staatlichen Bestimmungen von acht auf 12 Jahre erhöht. Im Gegensatz zum restlichen Staatsgebiet werden diese (wo vorgesehen) auch nach dem 8. Lebensjahr bezahlt.
Ab dem 1. Januar 2018 soll ein Landesgesundheitsfonds errichtet werden, welchem auch die Lehrpersonen angehören werden. Die Verhandlungen werden 2017 beginnen.
Die Vorunterzeichnung gestaltete sich für uns Schulgewerkschaften etwas schwierig, da die öffentliche Delegation kein Mandat von Seiten der Landesregierung hatte, auch für Lehrpersonen an staatlichen Schulen eine mögliche Erhöhung für die Beiträge zum Laborfonds vertraglich festzulegen.
Zum einen war klar, dass der Vertrag so schnell als möglich unter Dach und Fach gebracht werden musste, um die für das Jahr 2016 eingeplanten Geldmittel nicht zu verlieren, denn die neuen Haushaltsregelungen sehen nämlich vor, dass vertraglich nicht gebundenes Geld nach Ablauf des Jahres wieder in andere Kapitel einfließen muss. Die Nichtunterzeichnung hätte zur Folge gehabt, dass die Lehrpersonen um Monate länger als ihre Kollegen im Landesdienst auf die Lohnerhöhung und die Möglichkeit, die Elternzeiten bis zum 12. Lebensjahr in Anspruch zu nehmen, hätten warten müssen.
Unserem Ersuchen, eine Protokollerklärung im Vertrag einzufügen, mit der Bereitschaftserklärung beider Seiten, innerhalb von 60 Tagen nach In-Kraft-Treten des Vertrages mit den Gesprächen zum Laborfonds zu beginnen, wurde nicht entsprochen.
Im Moment der Unterschrift erklärten alle vier Schulgewerkschaften gemeinsam, sie würden - sollte die Bereitschaft darüber zu verhandeln weiterhin fehlen - die weiteren Verhandlungstische, wie z.B. jenen zur Arbeitszeit, boykottieren.
Aufgrund des medialen Protestes und der Intervention von Seiten der SSG bei Landesrat Philipp Achammer, scheint die Landesregierung nun aber doch bereit zu sein, sich der Frage anzunehmen.
Den Lehrpersonen steht ab 1. Juni 2016 für jene Monate, in welchen die Landeszulage ausbezahlt wird, eine monatliche Gehaltserhöhung von 52 Euro zu. Die Auszahlung erfolgt rückwirkend voraussichtlich im Februar oder März. Ab Mai 2017 kommt eine weitere Erhöhung von 52 Euro hinzu. Das Höchstalter des Kindes für die Inanspruchnahme von Elternzeiten, Wartestand aus Erziehungsgründen und den Sonderurlaub wegen Krankheit des Kindes wird in Anlehnung an die staatlichen Bestimmungen von acht auf 12 Jahre erhöht. Im Gegensatz zum restlichen Staatsgebiet werden diese (wo vorgesehen) auch nach dem 8. Lebensjahr bezahlt.
Ab dem 1. Januar 2018 soll ein Landesgesundheitsfonds errichtet werden, welchem auch die Lehrpersonen angehören werden. Die Verhandlungen werden 2017 beginnen.
Die Vorunterzeichnung gestaltete sich für uns Schulgewerkschaften etwas schwierig, da die öffentliche Delegation kein Mandat von Seiten der Landesregierung hatte, auch für Lehrpersonen an staatlichen Schulen eine mögliche Erhöhung für die Beiträge zum Laborfonds vertraglich festzulegen.
Zum einen war klar, dass der Vertrag so schnell als möglich unter Dach und Fach gebracht werden musste, um die für das Jahr 2016 eingeplanten Geldmittel nicht zu verlieren, denn die neuen Haushaltsregelungen sehen nämlich vor, dass vertraglich nicht gebundenes Geld nach Ablauf des Jahres wieder in andere Kapitel einfließen muss. Die Nichtunterzeichnung hätte zur Folge gehabt, dass die Lehrpersonen um Monate länger als ihre Kollegen im Landesdienst auf die Lohnerhöhung und die Möglichkeit, die Elternzeiten bis zum 12. Lebensjahr in Anspruch zu nehmen, hätten warten müssen.
Unserem Ersuchen, eine Protokollerklärung im Vertrag einzufügen, mit der Bereitschaftserklärung beider Seiten, innerhalb von 60 Tagen nach In-Kraft-Treten des Vertrages mit den Gesprächen zum Laborfonds zu beginnen, wurde nicht entsprochen.
Im Moment der Unterschrift erklärten alle vier Schulgewerkschaften gemeinsam, sie würden - sollte die Bereitschaft darüber zu verhandeln weiterhin fehlen - die weiteren Verhandlungstische, wie z.B. jenen zur Arbeitszeit, boykottieren.
Aufgrund des medialen Protestes und der Intervention von Seiten der SSG bei Landesrat Philipp Achammer, scheint die Landesregierung nun aber doch bereit zu sein, sich der Frage anzunehmen.