Öffentlicher Dienst

Neuerungen zum Laborfonds

In den letzten Tagen haben zahlreiche Gewerkschaftsversammlungen zu den Neuerungen beim Laborfonds an verschiedenen Orten Südtirols stattgefunden. Experten vom Pensplan und vom ASGB konnten über 600 ArbeitnehmerInnen vom öffentlichen Dienst über die Zusatzvorsorge beim Laborfonds und über die Zusatzrente im Allgemeinen genauer informieren.
Der neue Bereichsübergreifende Kollektivvertrag sieht vor, dass ab 01.01.2017 der öffentliche Arbeitgeber seinen Beitragsanteil für den Laborfonds um einen Prozent erhöht, wenn auch der Bedienstete mindestens zwei Prozent an Beiträgen einzahlt. In diesem Fall erhöht sich auch der Anteil, welcher von der Abfertigung im Laborfonds eingezahlt wird, von 18 auf 36,5 Prozent.
Um die erhöhte Beitragszahlung des Arbeitgebers ab 01.01.2017 in Anspruch nehmen zu können, muss der Bedienstete innerhalb 31. Dezember 2016 (innerhalb 10.12.2016 bei den Landesbediensteten) seinen eigenen Beitrag auf mindestens zwei Prozent erhöhen. Jene Bediensteten, die bereits zwei Prozent und mehr einzahlen erhalten den erhöhten Arbeitgeberanteil automatisch mit 01.01.2017. Erfolgt die Option zur Erhöhung erst im Laufe des Jahres 2017, so greift die Erhöhung zu Lasten des Arbeitgebers immer jeweils ab dem darauffolgenden Trimester und nicht rückwirkend ab dem 1. Januar 2017. Die Ansuchen um Erhöhung des Arbeitnehmeranteils kann bei den jeweiligen Gehaltsämtern gemacht werden.
Des weiteren wurden folgende Punkte
bei den jeweiligen Versammlungen besprochen:
Steuervorteil und Besteuerung der Zusatzrente
Vorschusszahlungen aus dem Rentenfonds aus Gesundheitsgründen oder für die Erstwohnung, in beiden Fällen auch für die eigenen Kinder
Bausparen über die Zusatzrente
Einschreibung von zu Lasten lebenden Familienmitgliedern (mit Steuervorteil)
Auszahlung an die Erben bei Ableben vor der Pensionierung
Für noch offenstehende Fragen bezüglich der Zusatzvorsorge beim Laborfonds stehen die MitarbeiterInnen des ASGB weiterhin zur Verfügung.

Landesbedienstete
Sprechstunde ASGB – Landebedienstete

Beratung bei Arbeitskonflikten

(für Mitglieder – und solche, die es werden wollen)
Erlebst du zurzeit einen Konflikt an deinem Arbeitsplatz? Suchst du Hilfe und Unterstützung, und möchtest dich vertraulich beraten lassen, welche Lösungsmöglichkeiten es gäbe? Dann bist du beim ASGB richtig!

Ab 1. Februar 2017 bietet der ASGB Landebedienstete eine Arbeitskonfliktberatung an. Gerichtet ist dieser Dienst an Landesbedienstete, die eine Konfliktsituation am Arbeitsplatz erleben. Um in den Genuss dieses Dienstes zu kommen, ist die Mitgliedschaft beim ASGB erforderlich. Es fallen keine zusätzlichen Kosten für dich an! Die Beratung beschränkt sich in der Regel auf drei Termine zu 60 Minuten. Die Beratung erfolgt in einer vertraulichen Gesprächsatmosphäre, sammelt alle notwendigen Informationen, die zum Konflikt geführt bzw. einer Konfliktlösung bislang im Wege stehen, gewichtet die Fakten und entwickelt gemeinsam mit dir Ideen für Lösungsmöglichkeiten.
Aufgabe der Beratung ist es auch, Ratsuchende bei der Wahl spezialisierter Hilfsangebote zu unterstützen und, wenn dies gewünscht wird, auch an diese weiterzuvermitteln. Die Konfliktberatung verfügt über eine entsprechende Vernetzung mit externen Einrichtungen.
Die Beratungsgespräche werden ausnahmslos vertraulich behandelt, das heißt, dass keinerlei Informationen weitergegeben werden.
Grundvoraussetzungen für einen erfolgreichen Beratungsprozess sind die freiwillige Inanspruchnahme sowie der Wunsch nach positiver Veränderung. Im Beratungsgespräch werden individuelle Ressourcen erschlossen und aktiviert. Ziel ist es, konstruktive Konflikt- bzw. Problemlösungsmöglichkeiten zu entwickeln und auszubauen. Über die vereinbarten Lösungsschritte können Arbeitsbeziehungen und Arbeitsklima positiv verändert werden.

Ihre Ansprechperson ist
Frau Dr.in Brigitte Hofer
Diplomierte Konfliktcoach
ASGB-Landesbedienstete
bhofer@asgb.org - 0471/974598

Die Vereinbarung erfolgt über E-mail oder Telefon.