Verbrauchertelegramm
Dringende Anfrage an den Datenschutzbeauftragten
VZS: Auch in Italien Dringlichkeitsverfügung
gegen Datentransfer von WhatsApp zu Facebook
gegen Datentransfer von WhatsApp zu Facebook
Die VZS fordert hiermit vom Datenschutzbeauftragten auf der Basis einer ähnlichen Verfügung in Deutschland eine dringende Verfügung zu erlassen, die es Facebook bei Androhung von saftigen Strafen ab sofort untersagt, Daten von italienischen WhatsApp-Nutzern zu erheben und zu speichern. Facebook wird ferner aufgegeben, bereits durch WhatsApp an das Unternehmen übermittelte Daten zu löschen. Dadurch, dass Facebook und WhatsApp die Daten der Nutzer jetzt doch miteinander ausgetauscht haben, besteht nicht nur eine Irreführung der Nutzer und der Öffentlichkeit, sondern dies stellt auch einen Verstoß gegen das nationale Datenschutzrecht dar.Facebook hat weder eine wirksame Einwilligung von den Nutzern von WhatsApp eingeholt, noch ist eine gesetzliche Grundlage für den Datenempfang vorhanden. Es muss eine Entscheidung der WhatsApp-Nutzer sein, ob sie eine Verbindung ihres Kontos mit Facebook wünschen. Dazu muss Facebook sie vorab um Erlaubnis fragen. Dies ist nicht geschehen.