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Ab wann gilt die Krankschreibung
Wenn die Krankheit übers Wochenende ausbricht und der Hausarzt außer Dienst ist, dann ist es unbedingt erforderlich, den Dienst habenden Arzt (auch Notarzt) zu verständigen und sich einen Krankenschein ausstellen zu lassen. Warum: laut gesetzlichen Bestimmungen gilt die Krankschreibung maximal ab dem Vortag des Ausstellungsdatums.
Beispiel: Wenn im ärztlichen Zeugnis als Krankheitsbeginn (laut Erklärung des Arbeitnehmers an den Arzt) das Datum 7. Januar angegeben wird und der behandelnde Arzt das ärztliche Zeugnis am 10. Januar ausstellt, gilt der 9. Januar als Krankheitsbeginn.
Diese Information ist für Arbeitnehmer äußerst wichtig, wenn diese auch an Wochenenden Dienst haben und nicht Gefahr laufen wollen, einen oder mehrere Tage nicht als Krankenstand sondern als Abwesenheit (Ferien oder unbezahlte Abwesenheit) auf dem Lohnstreifen wieder zu finden. Für weitere Informationen stehen alle ASGB-Büros gerne zur Verfügung.