Gebietskörperschaften

Betriebsabkommen zwischen Verwaltung und Gewerkschaften

Der Bereichsvertrag vom 30.01.2004 sieht die Einführung eines Zeitkontos mittels dezentralem Abkommen vor, wobei folgende Kriterien zu beachten sind:
Einführung eines Zeitkontos
a) auf das Zeitkonto können innerhalb von zwei Jahren jene Überstunden angespart werden, für welche der Ausgleich vereinbart wurde sowie die im Laufe eines Monats geleisteten Stunden (fünf Nachtdienste), wobei für jede geleistete Stunde Nachtarbeit 20 Minuten gutgeschrieben werden.
b) Das Zeitguthaben beträgt für Vollzeitbedienstete höchstens 200 Stunden. Dieses Ausmaß wird für Teilzeitbedienstete im Verhältnis zur Arbeitszeit reduziert.
c) Das Zeitguthaben ist innerhalb von drei Jahren nach Einrichtung des Zeitkontos verpflichtend abzubauen; die Aufrechterhaltung der Dienste muss auf jeden Fall gewährleistet werden.
Fonds für besonders komplexe und innovative Projekte
Der Art. 21 des Bereichsvertrages sieht einen Fonds vor, welcher von den einzelnen Körperschaften im Einvernehmen mit den auf dezentraler Ebene vertretungsstärksten Gewerkschaften eingerichtet wird.

Gebietskörperschaften

Verschiedene Informationen

1. Sommerstundenplan
Die Gemeinden haben die Möglichkeit einen eigenen Stundenplan für die Sommermonate einzuführen. Dies um der belastenden Hitze am Nachmittag, welcher das Personal in den meisten Verwaltungsstrukturen ausgesetzt ist, entgegenzuwirken.
Gemäß Art. 17 des Bereichabkommens vom 25.09.2000 erfolgt dies mit dezentralem Abkommen zwischen Verwaltung u. Gewerkschaftsvertreter. Die betreffenden Arbeitszeiten werden im Sinne des Personals nach Absprache mit demselben einheitlich festgelegt.
Nähere Informationen zu diesem Thema sowie Muster zur Ausarbeitung v. Stundenplänen können beim zuständigen Fachsekretär (Karl Heiss Tel. 328/3807314) des ASGB eingeholt werden.
2. Einheitliche Versicherungspositionen der Rente Zusammenlegung
Die Mitarbeiter u. das Patronat des ASGB übernehmen für die Mitglieder die Abfassung des Antrages um die Zusammenlegung der Versicherungspositionen privater Dienst – öffentlicher Dienst.
Dabei gilt der Grundsatz: Je früher desto kostengünstiger.
Dies ist vor allem wichtig, da die im öffentlichen Dienst eingezahlten Beiträge sehr oft um Einiges höher sind als jene in der Privatwirtschaft. Fehlende Versicherungszeiten können v. Arbeitnehmer selbst nachgekauft werden.
3. Anzahlung auf die Abfertigung mit wenigstens acht Dienstjahren
a) Einreichung des Gesuches: innerhalb 31. Mai eines jeden Jahres
b) Für folgende Fälle kann angesucht werden:
- für die vom Gesuchsteller selbst getragenen Kosten im Gesundheitsbereich, sofern die Gesamtkosten mindestens zwei normale, monatliche Nettogehälter ausmachen;
- Für den Kauf oder Bau, inklusive Wiedergewinnung der Erstwohnung für die Familie des Gesuchstellers oder für die volljährigen Kinder;
- Vorzeitige Tilgung eines Hypothekardarlehens für den Ankauf oder Bau der Erstwohnung, sofern der Restbetrag des noch zu tilgenden Darlehens vier normale, monatliche Nettogehälter ausmacht.
c) Für das Ansuchen sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- für die laut Punkt 2 Buchstabe b): geeignete unterlagen über die innerhalb eines Jahres vor der Einreichung des Ansuchens getätigten Ausgaben oder über die zu tätigten Ausgaben.
- Für die laut Punkt 2 Buchstabe b): im Falle Ankauf: Kaufvertrag oder Kaufvorvertrag oder anderer Erwerbstitel, ausgefertigt vor nicht mehr als einem Jahr vor der Einreichung des Ansuchens.
Im Falle des Baues oder Wiedergewinnung: Baukonzession und ein vom Projektanten unterfertigten Kostenvoranschlag über den Bau, wobei Baugenehmigung nicht älter als ein Jahr sein darf.
Im Falle der Tilgung eines Hypothekardarlehens: Darlehensvertrag sowie eine Erklärung des Bankinstituts über die Höhe des notwendigen Beitrages zur Vorzeitigen Tilgung.
- eine unwiderrufliche Sondervollmacht zugunsten der eigenen Verwaltung für die zu lasten des INPDAP gehende Abfertigung.
Zusätzliche Punkte zur Vorauszahlung sind im Bereichsübergreifenden Vertrag vom August 2002 Anlage 2 ersichtlich.