Banken

Sparkasse: Vereinbarungsprotokolle zum Zusatzergänzungsvertrag unterzeichnet

Nach mittlerweile acht Verhandlungsmonaten, jeden Mittwoch, konnten die Vereinbahrungsprotokolle unterschrieben werden. Ein so genanntes „Stillhalteabkommen" vom Anfang dieses Jahres, bis zur Sitzung des Verwaltungsrates (21.3.2006), zwischen den Verhandlungsdelegationen war die Ursache, dass in letzter Zeit nicht all zu viel Informationen geflossen sind (Zitat aus der Sitzung "Macht Sinn, man will ja nicht die sinnlichen Frühlingsgefühle der Räte vergraulen"). Auch ein Wechsel in der Verhandlungsdelegation des Betriebes und die Neubesetzung der Führungsposition unserer Personalabteilung, konnten den Fortlauf der Arbeiten so weit nicht stören. Normalerweise sind Vertreter des Personals praxisbezogene Menschen, die nicht viel reden, aber liebend gerne Ergebnisse sehen. Ergebnisse in Richtung Aufbesserung und Aufwertung für die Beschäftigten.
Nicht so bei uns! Die rhetorischen Ausschweifungen mancher Kollegen, würden eher zum Plädoyer eines Staranwaltes passen, als in drückende, zermürbende Nachmittagssitzungen.
Die Ergebnisprotokolle wurden an alle Mitglieder des ASGB-Banken am 22. März 2006 über Intranet verteilt, leider wieder nur in italienischer Sprache, trotz wiederholter Aufforderungen unsererseits, diese Unterlagen auch in unserer Muttersprache zu liefern. Es liegt nun an euch den Inhalt der Protokolle zu überprüfen und mir/uns mitzuteilen, ob die Ausarbeitung des Vertrages mit diesen Inhalten vonstatten gehen kann. In der folgenden Zusammenfassung findet Ihr einige wichtige Punkte:
In der Folge wird das Wort Mitarbeiter (MA) verwendet, wobei Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gemeint sind.
Betriebsprämie VAP – Produktivitätsprämie
Zentraler Punkt dieses Vertrages ist die Pro-Kopf-Wertschöpfung (Produktivitätsprämie, vulgo „VAP"). Über diesen Posten, war es möglich ökonomisch den Vertrag zu gestalten – siehe Protokoll.
Beispiel in Vergleich zum Vorjahr.
- Letztes Jahr war das errechnete Ergebnis des VAP 98 Prozent (Bilanz 2004). Der Betrieb entschied die Prozentpunkte auf 110 Prozent zu erhöhen (150 Jahre SPKA). Das Ergebnis für dieses Jahr (Bilanz 2005) wäre: ca. 98 Prozent (inoffiziell) + 25 Prozent (lt. Protokoll) = 123 Prozent.
- VAP 2006 = % Ergebnis 2006 + 27,5 Prozent, VAP 2007 = %Ergebnis 2007 + 30 Prozent.
Der bereinigte VAP wird künftig auch den MA mit Arbeitsverträgen auf Zeit, in Verhältnis der Arbeitsleistung nach Monaten, mit mindestens 12 Monaten Dienstzeit.
Essensgutscheine
Erhöhung für Pendler (über acht Kilometer) auf 5,29 Euro mit Einführung der Magnetkarte. Alle Pendler (auch QD) müssen den Essensgutschein täglich und im Zeitraum von 12.00 Uhr bis 15.00 Uhr benutzen, aber auch einen Konsum von über 5,29 Euro beanspruchen. Werden diese Kriterien nicht erfüllt, verliert der MA den Betrag.
Nichtpendler (unter acht Kilometer) behalten den Essensgutschein und die derzeitige Form von 3,10 Euro bei. Nichtpendler, sollte der Essensgutschein nicht ausgegeben werden können, haben die Möglichkeit den Betrag über den Lohnstreifen zu beziehen, sofern dem Betrieb keine zusätzlichen Kosten entstehen.
ASGB-Banken dazu: Wir werden versuchen den Zeitraum auf den gesamten Tag auszuweiten.
Mobilität
Eine Erhöhung der Dienstjahre und Distanz wurden den MA abverlangt. Die Mobilität wurde wie folgt festgesetzt:
- 21 Dienstjahre ab 1.1.2007,
- 22 Dienstjahre ab 1.1.2008,
- Distanz: 30 Kilometer effektive Distanz (zwischen den Geschäftstellen).
Meeres- und Bergaufenthalt
Der Betrag wurde auf 300 Euro (Brutto) pro zu Lasten lebendes Kind erhöht. Auszahlung im September des Bezugsjahres.
Dienstfahrten mit Privatauto
Es kommen in Zukunft folgende Tabellen ACI zur Anwendung:
- Tab. ACI 15.000/jährl. bis 2000cc,
- Tab. ACI 20.000/jährl. über 2000cc.
Das Ausarbeiten eines eigenen Reglements wird in Zukunft nötig sein. Bei eventuellen Unfällen wurde bis jetzt immer ein bestimmtes Prozedere angewandt. Es ist als „übliche Anwendung" zu betrachten, welche nirgendwo verbrieft ist.
Schlüsselrollen (SR)
Art. 66 Nat. Koll. - Arbeitsbeginn innerhalb 30.09.2006. Mit diesem Datum sollen die SR im Betrieb ausfindig gemacht werden und so hoffen wir, Bestandteil des Organigramms werden.
Wartestände
Die innerbetriebliche Krankenkasse, wird bei einem Wartestand bis 3. Lj. des Kindes weiterbezahlt.
Part Time
Nach dem dreijährigen Wartestand kann PT für drei Jahre, mit jährlicher Arbeitszeitangleichung gewährt werden. Wird, wenn vom MA gewünscht, der unbefristeten PT in eine Full-Time-Periode umgewandelt, erhält der MA die Garantie, nach diesem Zeitabschnitt wieder in den unbefristeten PT zu treten.
Fälligkeiten
VAP ab 1.1.2005, Einstufung der Filialen ab 1.1.2006, Essensgutscheine ab 1.5.2006, restl. Artikel 1.4.2006.
In den bevorstehenden Betriebsversammlungen für das Personal, werden wir ausreichend Zeit haben, die einzelnen Punkte aus den Protokollen zu besprechen.

Gebietskörperschaften

Betriebsabkommen zwischen Verwaltung und Gewerkschaften

Der Bereichsvertrag vom 30.01.2004 sieht die Einführung eines Zeitkontos mittels dezentralem Abkommen vor, wobei folgende Kriterien zu beachten sind:
Einführung eines Zeitkontos
a) auf das Zeitkonto können innerhalb von zwei Jahren jene Überstunden angespart werden, für welche der Ausgleich vereinbart wurde sowie die im Laufe eines Monats geleisteten Stunden (fünf Nachtdienste), wobei für jede geleistete Stunde Nachtarbeit 20 Minuten gutgeschrieben werden.
b) Das Zeitguthaben beträgt für Vollzeitbedienstete höchstens 200 Stunden. Dieses Ausmaß wird für Teilzeitbedienstete im Verhältnis zur Arbeitszeit reduziert.
c) Das Zeitguthaben ist innerhalb von drei Jahren nach Einrichtung des Zeitkontos verpflichtend abzubauen; die Aufrechterhaltung der Dienste muss auf jeden Fall gewährleistet werden.
Fonds für besonders komplexe und innovative Projekte
Der Art. 21 des Bereichsvertrages sieht einen Fonds vor, welcher von den einzelnen Körperschaften im Einvernehmen mit den auf dezentraler Ebene vertretungsstärksten Gewerkschaften eingerichtet wird.