Landesbedienstete

Arbeitsgruppe zur Überarbeitung des Berufsbildes BetreuerIn für Menschen mit Behinderung

Nach langem Tauziehen hat endlich die Personalverwaltung die längst versprochene Arbeitsgruppe einberufen und überarbeitet nun das Berufsbild der BetreuerIn für Menschen mit Behinderung. Ziel ist es, diese Berufskategorie aufzuwerten. Dafür gibt es mehrere Gründe: Allgemein ist der Zugang zum Bildungssystem an eine universitäre Ausbildung gekoppelt, die täglichen Anforderungen an das Personal im Schul- und Kindergartenbereich steigern sich zusehends. Dies erfordert auch eine spezifischere und höhere Ausbildung der Betreuer, denn nur eine bessere Ausbildung garantiert den Betreuern, diesen Anforderungen gewachsen zu sein.
Schon seit längerer Zeit beklagen Berufseinsteiger über die mangelnde spezifische Vorbereitung für diesen anspruchsvollen Arbeitsbereich, der sich durch die Schulreform auch auf die Oberschule ausgedehnt hat. Wir wissen, dass es auch äußerst schwierig ist, den Aufgabenbereich des Betreuers genau zu definieren, denn einerseits sollte er seinen Schützling bestmöglich fördern, andererseits ist er nicht befähigt, ihn zu unterrichten. In der Praxis ist diese Trennung noch um einiges schwieriger und löst beim Personal häufig Frust und Demotivation aus. Er oder sie kümmert sich das ganze Schuljahr für mindestens drei Jahre um das Wohlergehen seines Schützlings, versucht täglich ihn zu unterstützen, ihn für uns ganz selbst verständliche autonome Handlungen des täglichen Leben zu animieren, sorgt für die Verbesserung seiner Wahrnehmung und seiner schulischen Leistungen und nimmt täglich den Kampf seiner Integration in das schulische Leben auf. Wird dieser Schüler oder Schülerin dann bei den Notenkonferenzen bewertet, hat der Betreuer nicht einmal ein Stimmrecht.
Wer kennt aber diesen Schüler besser als der Betreuer oder die Betreuerin, wer kann besser als er seine Leistungen im Rahmen seiner Behinderung einschätzen? Die Aufgaben der Lehrer und des Integrationslehrers kann der Betreuer nicht übernehmen, sehr wohl können aber seine Aufgabenbereiche aufgewertet werden und ihm ein größeres Mitspracherecht innerhalb eines Schulbetriebes eingeräumt werden, so dass ihm die Hauptaufgabe der Schule in Bezug auf einen Schüler mit Behinderung, die Integration, besser gelingen kann. Es ist nur zu wünschen, dass es dieser Arbeitsgruppe gelingt, dieses Ziel zu erreichen. Unsere Fachgewerkschaft wird sich mit all ihren Kräften dafür einsetzen.

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Verhandlungen über den Bereichsübergreifenden Kollektivvertrag

Die Verhandlungen über den Bereichsübergreifenden Kollektivvertrag sind schon vor einiger Zeit aufgenommen worden, entwickeln sich aber zäh. Man konnte sich darauf einigen, den wirtschaftlichen Teil für die Jahre 2005 und 2006 vorranging zu behandeln und man möchte diesen noch vor den Sommermonaten zum Abschluss bringen.
Die Positionen der Arbeitgeberseite und der Gewerkschaftsorganisationen sind aber noch weit von einander entfernt. Die Arbeitgeberseite möchte von dem System der letzten Jahren über die Gehaltserhöhungen nicht abrücken, was bedeuten würde, dass die Gehälter mit 1. Juli jeweils um die programmierte Inflation des Bezugsjahres und am 1. Februar um die effektive Inflation sich erhöhen. Für die beiden Jahre 2005 und 2006 würde dies eine Gehaltserhöhung von ca. 4,2 Prozent bedeuten. Wir Gewerkschaftsorganisationen vertreten aber geschlossen die Meinung, dass die Inflation nicht ausreicht, den Kaufkraftverlust der Gehälter aufzufangen. Dafür braucht es eine kräftige Erhöhung der Gehälter. Wir fordern eine solche im Ausmaß von fünf Prozent, rückwirkend ab 1. Oktober 2005.
Zusätzlich fordern wir eine graduelle Verbesserung der Gehälter besonders in den unteren Funktionsebenen, um den teuren Euro und den hohen Lebenskosten entgegen zu wirken. Als Gehaltselement bietet sich dafür die Sonderergänzungszulage an, welche sich nach unseren Vorstellungen für alle Funktionsebenen an die der IX. Funktionsebene angehoben werden sollte. Dies hätte zur Folge, dass der prozentmäßige Anstieg von unten nach oben einwenig eingedämmt und ausgeglichen würde.
Ein kleiner sozialer Ausgleich könnte damit geschaffen werden, denn eine Gehaltserhöhung für einer Reinigungsfrau in der 1. Funktionsebene von 100 Euro mit einem Bruttogehalt von nicht einmal 1000 Euro hat einen anderen Wert als für einen Ingenieur in der IX. Funktionsebene mit einem Bruttogehalt von mehr als 2.000 Euro zuzüglich Freiberuflerzulage. Nun warten wir gespannt auf die Antwort unserer Verhandlungspartner.