Landesbedienstete

Wiederaufnahme der Verhandlungen auf Bereichsebene für die Lehrer im Landesdienst

Da nun endlich die technische Arbeitsgruppe errichtet worden ist und damit der Weg für einen gemeinsamen Schulvertrag geebnet wurde, haben alle Gewerkschaftsorganisationen die zuständigen Landesräte aufgefordert, die seit Jänner 2005 nicht mehr statt gefundenen Verhandlungen über den Bereichsvertrag der Lehrer und Lehrerinnen im Landesdienst wieder aufzunehmen. Alle damals beschlossenen Erfordernisse sind nun erfüllt worden, es fehlt nur noch dieser Bereichsvertrag, der vor allem die Arbeitszeit und die Einstufung und die damit zusammenhängende wirtschaftliche Behandlung der Lehrer im Landesdienst den Lehrern der Schulen staatlicher Art anzugleichen. Bis heute (31. März) haben wir auf unsere Aufforderung noch keine Rückmeldung erhalten, einzig Landesrat Saurer hat uns seine Unterstützung zugesichert.

Landesbedienstete

Arbeitsgruppe zur Überarbeitung des Berufsbildes BetreuerIn für Menschen mit Behinderung

Nach langem Tauziehen hat endlich die Personalverwaltung die längst versprochene Arbeitsgruppe einberufen und überarbeitet nun das Berufsbild der BetreuerIn für Menschen mit Behinderung. Ziel ist es, diese Berufskategorie aufzuwerten. Dafür gibt es mehrere Gründe: Allgemein ist der Zugang zum Bildungssystem an eine universitäre Ausbildung gekoppelt, die täglichen Anforderungen an das Personal im Schul- und Kindergartenbereich steigern sich zusehends. Dies erfordert auch eine spezifischere und höhere Ausbildung der Betreuer, denn nur eine bessere Ausbildung garantiert den Betreuern, diesen Anforderungen gewachsen zu sein.
Schon seit längerer Zeit beklagen Berufseinsteiger über die mangelnde spezifische Vorbereitung für diesen anspruchsvollen Arbeitsbereich, der sich durch die Schulreform auch auf die Oberschule ausgedehnt hat. Wir wissen, dass es auch äußerst schwierig ist, den Aufgabenbereich des Betreuers genau zu definieren, denn einerseits sollte er seinen Schützling bestmöglich fördern, andererseits ist er nicht befähigt, ihn zu unterrichten. In der Praxis ist diese Trennung noch um einiges schwieriger und löst beim Personal häufig Frust und Demotivation aus. Er oder sie kümmert sich das ganze Schuljahr für mindestens drei Jahre um das Wohlergehen seines Schützlings, versucht täglich ihn zu unterstützen, ihn für uns ganz selbst verständliche autonome Handlungen des täglichen Leben zu animieren, sorgt für die Verbesserung seiner Wahrnehmung und seiner schulischen Leistungen und nimmt täglich den Kampf seiner Integration in das schulische Leben auf. Wird dieser Schüler oder Schülerin dann bei den Notenkonferenzen bewertet, hat der Betreuer nicht einmal ein Stimmrecht.
Wer kennt aber diesen Schüler besser als der Betreuer oder die Betreuerin, wer kann besser als er seine Leistungen im Rahmen seiner Behinderung einschätzen? Die Aufgaben der Lehrer und des Integrationslehrers kann der Betreuer nicht übernehmen, sehr wohl können aber seine Aufgabenbereiche aufgewertet werden und ihm ein größeres Mitspracherecht innerhalb eines Schulbetriebes eingeräumt werden, so dass ihm die Hauptaufgabe der Schule in Bezug auf einen Schüler mit Behinderung, die Integration, besser gelingen kann. Es ist nur zu wünschen, dass es dieser Arbeitsgruppe gelingt, dieses Ziel zu erreichen. Unsere Fachgewerkschaft wird sich mit all ihren Kräften dafür einsetzen.