Landesbedienstete
Infos aus dem Landesdienst

Bereichsvertrag über die Berufsbilder der Landesbediensteten

Der Bereichsvertrag über die Berufsbilder der Landesbediensteten ist endlich am 14. März 2006 im Amtsblatt veröffentlicht worden und kann somit in Kraft treten. Hier eine kurze Zusammenfassung, welche Berufsgruppen eine positive Veränderung zu erwarten haben:
Eine Aufgabenzulage zwischen zehn bis 15 Prozent für die Führerscheinprüfer und den Prüfern, welche die Prüfungen zum Lenken von Kleinkrafträdern abnehmen.
Eine Kollaudierungszulage für Fahrzeugprüfer, wobei die niedrigere Einstufung des neuen Berufsbildes der Fahrzeugprüfer berücksichtigt wird.
Eine Aufgabenzulage für die SchulsekretärInnen gestaffelt an die Führungszulage der Direktoren, wobei die individuelle Gehaltserhöhung in Ausmaß von drei Vorrückungen häufbar ist, der restliche Teil aber die Zulage vermindert.
Festlegung der Berufsbilder, welche in den Genuss der Pensionsbegünstigung laut Artikel 59 des Gesetzes vom 27. Dezember 1997 Nr. 449 kommen und vorwiegend die Aufgaben eines Arbeiters ausüben.
Bei der Zuordnung der Unterrichtsfächer in Theorie- bzw. Praxisfächer an den Berufsschulen und den Fachschulen für Land- Forst- und Landwirtschaft muss vorher die Gewerkschaftsorganisationen angehört werden.
Schutzbestimmung für das im Dienst stehende befristete Personal und ihre Teilnahme an den Wettbewerben bei nachträglich eingeführten Zugangsvoraussetzungen für das entsprechende Berufsbild.
Übergangsbestimmung zur vertikalen Mobilität nach vier Jahre kontinuierlicher und vorwiegender Ausüben der Aufgaben der unten angeführten Berufsbilder und nach Bestehen einer von der Landesregierung näher zu bestimmenden Eignungsprüfung:
Fachlehrer und Fachlehrerinnen, welche im Besitz der Lehrbefähigung für Berufsschulen oder der Spezialisierung im Bereich der Rehabilitation sind und ein Fach unterrichten, das der VIII. Funktionsebene zugeordnet ist, werden nach Bestehen einer Eignungsprüfung in das Berufsbild Lehrer/in mit Hochschulabschluss eingestuft.
Raumpflegerinnen, welche an den Schulen des Landes oder an Schulen staatlicher Art arbeiten und seit vier Jahren vorwiegend die Aufgaben eines Schulwartes oder einer Haushaltsgehilfin ausüben, werden nach Bestehen einer Eignungsprüfung in das Berufsbild des Schulwartes oder der Hausgehilfin eingestuft.
Anhebung der Entlohnung
Personal, welches eine fachspezifische Ausbildung als Zugangsvoraussetzung zu folgenden Berufsbilder aufweist, erhält eine Anhebung der Entlohnung, was bedeutet, dass sie mit dem Anfangsgehalt der jeweiligen Funktionsebene und 1 Klasse die berufliche Karriere beginnen.
Erzieher von Menschen mit Behinderung, Bibliothekare, Umweltberater, Fachlehrer, Werkstoffprüfer, Bibliothekarsinspektor, Archivar.
Diese Berufsbilder werden nun ergänzt mit dem diätistisch geschulten Koch, dem Technischen Arbeitsinspektor und dem Psychopädagogen, welchem die erforderliche Berufserfahrung und Spezialisierung zur Gänze anerkannt wird.
Übergangsbestimmung für Berufsbilder, welche einer höheren Funktionsebene zugeordnet werden:
Kinderbetreuerin, Laborassistent und Hilfsköche werden mit dem angereiften Gehalt in die V. bzw. III. Funktionsebene ab in Kraft- Treten des Vertrages eingestuft.
Zugang zum Landesdienst mit Universitätsabschlüssen
Personal, welche im Besitz eines Laureat ersten Grades und Zweisprachigkeitsnachweises A sind, können nun auch aufgenommen werden.
Sie werden in das entsprechende Berufsbild in der VII. Funktionsebene und zwei Klassen eingestuft.
Begriff Laureat umfasst die universitären Studienabschlüsse mit einer Dauer von drei Jahren gemäß neuer Studienordnung. Der Zugang für Berufsbilder der VIII. Funktionsebene ist weiterhin für Laureate mit einer Regelstudienzeit von vier Jahren offen.
Diese Bestimmung gilt auch für vergleichbare Studientitel.
Übergangsbestimmung für die Einstufung der Sekretariatsassistentinnen
Mit Eignungsprüfung werden weitere 25 Prozent des Verwaltungspersonals in das Berufsbild der qualifizierten Sekretariatsassistentin eingestuft.
Als Berechnungsgrundlage gilt das Stellenkontingent dieses Berufsbildes vom 1.Jänner 2003.
Dem Personal in der Aufstiegsreserve wird ein Vorraum eingeräumt.
Die Einstufung erfolgt am 1. Tag des 4. Monats ab Inkrafttreten dieses Vertrages.
Übergangsbestimmung zum Berufsbild Fachkraft für hauswirtschaftliche Dienstleistung
Eine Arbeitsgruppe ermittelt die Stellen für dieses Berufsbild. Personal, welches diese Stellen besetzt und für vier Jahre die Aufgaben dieses Berufsbildes ausgeübt hat, wird nach Bestehen einer Eignungsprüfung in das besagte Berufsbild eingestuft.
Übergangsbestimmung zum Berufsbild Schulsekretär/in
Nach positivem Abschluss einer fachspezifischen Ausbildung wird das Personal, welches die Aufgaben eines Schulsekretärs mit einer Berufserfahrung von mindestens vier Jahren ausübt, in das entsprechende Berufsbild in der VII. Funktionsebene eingestuft.
Maßnahmen für das Personal des Forstkorps
Erhalten als Alternative für die Begünstigung der Mehrbewertung ihrer Pension eine Begünstigung in Form von Zuerkennung eines konventionelles Dienstalter, welche je nach Aufnahme in den Forstkorps von 12 Jahren bis zwei Monate sein kann. Der Antrag um diese vertragliche Begünstigung ist unwiderruflich und wird vom Betroffenen selbst innerhalb 31. März 2006 gemacht. Wird kein Antrag gestellt, so bleibt sein angereiftes Recht auf die Mehrbewertung mit der Folge einer sehr komplexen Berechnung seiner Pension erhalten.
Erhöhung der Straßendienstzulage ab 1. Jänner 2006
um 10,00 Euro für Straßenwärter und spezialisierte Straßenwärter in der unteren Besoldungsstufe und
um 5,00 Euro für Straßenwärter und spezialisierte Straßenwärter, welche sich in der oberen Besoldungsstufe befinden.

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Technische Arbeitsgruppe zwecks Erarbeitung eines einheitlichen Lehrervertrages

Auch diese Arbeitsgruppe ist nun offiziell vom Präsidenten der Landesagentur Dr. Anton Gaiser eingesetzt worden. Ziel dieser Arbeitsgruppe ist eine Erhebung über den Ist-Zustand aller rechtlichen Unterlagen des gesamten Lehrpersonals zu sammeln und sie in einem Vergleich gegenüber zu stellen. Dieses Ergebnis sollte dann die Ausgangslage bzw. die Grundlage für einen gemeinsamen Schulvertrag sein. Folgende Personalkategorien fallen in diesen Bereich:
Kindergartenpersonal, Betreuer/in für Menschen mit Behinderung, das unterrichtende Personal in den Berufs- und Fachschulen, der Musikschulen, das unterrichtende Personal in den Grund-, Mittel- und Oberschulen. Diskussion gab es schon beim ersten Treffen, ob dieser Vertrag auch das gesamte in den Schulen arbeitende Personal, wie das Verwaltungs- und Hilfspersonal, die technischen Schulassistenten, Schullaboranten und EDV-Fachkräfte, Heimerzieher/in. Die Entscheidung darüber ist noch nicht getroffen, sicher ist aber, dass es für die Führungskräfte auch einen gemeinsamen Vertrag aller Schulstufen geben wird. Die Arbeitsgruppe ist folgenderweise zusammengesetzt: jeweils zwei Vertreter der Personalabteilung und der Schulämter, jeweils ein Vertreter der deutschen und ladinischen Berufsbildung, der italienischen Berufsbildung, des Kindergarteninspektorates und der Musikschule. Die repräsentativsten Gewerkschaftsorganisationen sind jeweils mit einem oder zwei Vertreter aus ihren Fachgewerkschaften anwesend, so dass mit insgesamt acht Vertretern sowohl das Personal der Schulen staatlichen Art und das Personal in den landeseigenen Bildungseinrichtungen gut vertreten ist. Diese technische Arbeitsgruppe hat keine Verhandlungsvollmacht, daher ist sie beim deutschen Schulamt angesiedelt. Bis Ende Oktober will man die Arbeit abgeschlossen haben.