Sanität

ASGB-Betriebsausschuss Sanitätsbetrieb Meran

Die Verhandlungen zum dezentralen Abkommen im Sanitätsbetrieb Meran, stehen kurz vor dem Abschluss. Zwar hat es in den letzten Wochen einige Unstimmigkeiten mit Vertretern der CGIL (betreffend Handhabung Eigenerklärungen bei Abwesenheit) gegeben, doch lassen sich unsere Vertreter von diesen nicht aus der Ruhe bringen und versuchen das dezentrale Abkommen in den nächsten Sitzungen soweit abzuschließen um es folglich dem nichtärztlichen Personal im SB-Meran vorzustellen (nach dieser Vorstellung erfolgt die endgültige Unterschrift). Bei diesen Verhandlungen haben unsere Vertreter ständig auf die Ausbezahlung der „Una tantum" (wie im Rundschreiben geregelt) hingewiesen. Laut Generaldirektor Dr. Andreas Fabi wird diese in den nächsten Monaten erfolgen. Weiters wird innerhalb Mai 2006 die Regelung für den Aufstieg in das Berufsbild des Qualifizierten Sekretariatsassistenten umgesetzt. Zur Erinnerung, Verwaltungspersonal welches am 31.12.2005, fünf Dienstjahre in der IV F.E. aufweisen können, am Stichtag mit unbefristeten Arbeitsverhältnis arbeiten und welches in Ihrer Tätigkeit, 50 Prozent der VI F.E. ausüben können für die Zulassung zur Eignungsprüfung der V F.E. ansuchen. Die genauen Aufgabenbeschreibungen der einzelnen Berufsbilder, findet Ihr unter unserer Homepage des ASGB – Fachgewerkschaft Gesundheitsdienst – Kollektivverträge - Bereichsvertrag 2001-2004 vom 07.04.2005. Fragen zu dieser Regelung könnt Ihr auch unseren Mitarbeiter Roman Grünfelder unter der Emailadresse roman_gruenfelde@virgilio.it richten.
Auch die Steuerklärungszeit steht vor der Tür und ab 10.04.2006 bis 31.05.2006 werden diese vor Ort in den Gewerkschaftsbüros der Krankenhäuser Schlanders und Meran (nach Terminvereinbarung Tel. 333-4122180 oder Email: roman_gruenfelder@virgilio.it) bearbeitet.
Abschließend ein großes Dankeschön an alle MitarbeiterInnen die bei der Umfrageaktion des ASGB „Sag deine Meinung" teilgenommen haben. Ein Dank gilt auch allen Helfern, die an der Verteilung und Einsammlung der Fragebögen beteiligt waren.

Landesbedienstete
Infos aus dem Landesdienst

Bereichsvertrag über die Berufsbilder der Landesbediensteten

Der Bereichsvertrag über die Berufsbilder der Landesbediensteten ist endlich am 14. März 2006 im Amtsblatt veröffentlicht worden und kann somit in Kraft treten. Hier eine kurze Zusammenfassung, welche Berufsgruppen eine positive Veränderung zu erwarten haben:
Eine Aufgabenzulage zwischen zehn bis 15 Prozent für die Führerscheinprüfer und den Prüfern, welche die Prüfungen zum Lenken von Kleinkrafträdern abnehmen.
Eine Kollaudierungszulage für Fahrzeugprüfer, wobei die niedrigere Einstufung des neuen Berufsbildes der Fahrzeugprüfer berücksichtigt wird.
Eine Aufgabenzulage für die SchulsekretärInnen gestaffelt an die Führungszulage der Direktoren, wobei die individuelle Gehaltserhöhung in Ausmaß von drei Vorrückungen häufbar ist, der restliche Teil aber die Zulage vermindert.
Festlegung der Berufsbilder, welche in den Genuss der Pensionsbegünstigung laut Artikel 59 des Gesetzes vom 27. Dezember 1997 Nr. 449 kommen und vorwiegend die Aufgaben eines Arbeiters ausüben.
Bei der Zuordnung der Unterrichtsfächer in Theorie- bzw. Praxisfächer an den Berufsschulen und den Fachschulen für Land- Forst- und Landwirtschaft muss vorher die Gewerkschaftsorganisationen angehört werden.
Schutzbestimmung für das im Dienst stehende befristete Personal und ihre Teilnahme an den Wettbewerben bei nachträglich eingeführten Zugangsvoraussetzungen für das entsprechende Berufsbild.
Übergangsbestimmung zur vertikalen Mobilität nach vier Jahre kontinuierlicher und vorwiegender Ausüben der Aufgaben der unten angeführten Berufsbilder und nach Bestehen einer von der Landesregierung näher zu bestimmenden Eignungsprüfung:
Fachlehrer und Fachlehrerinnen, welche im Besitz der Lehrbefähigung für Berufsschulen oder der Spezialisierung im Bereich der Rehabilitation sind und ein Fach unterrichten, das der VIII. Funktionsebene zugeordnet ist, werden nach Bestehen einer Eignungsprüfung in das Berufsbild Lehrer/in mit Hochschulabschluss eingestuft.
Raumpflegerinnen, welche an den Schulen des Landes oder an Schulen staatlicher Art arbeiten und seit vier Jahren vorwiegend die Aufgaben eines Schulwartes oder einer Haushaltsgehilfin ausüben, werden nach Bestehen einer Eignungsprüfung in das Berufsbild des Schulwartes oder der Hausgehilfin eingestuft.
Anhebung der Entlohnung
Personal, welches eine fachspezifische Ausbildung als Zugangsvoraussetzung zu folgenden Berufsbilder aufweist, erhält eine Anhebung der Entlohnung, was bedeutet, dass sie mit dem Anfangsgehalt der jeweiligen Funktionsebene und 1 Klasse die berufliche Karriere beginnen.
Erzieher von Menschen mit Behinderung, Bibliothekare, Umweltberater, Fachlehrer, Werkstoffprüfer, Bibliothekarsinspektor, Archivar.
Diese Berufsbilder werden nun ergänzt mit dem diätistisch geschulten Koch, dem Technischen Arbeitsinspektor und dem Psychopädagogen, welchem die erforderliche Berufserfahrung und Spezialisierung zur Gänze anerkannt wird.
Übergangsbestimmung für Berufsbilder, welche einer höheren Funktionsebene zugeordnet werden:
Kinderbetreuerin, Laborassistent und Hilfsköche werden mit dem angereiften Gehalt in die V. bzw. III. Funktionsebene ab in Kraft- Treten des Vertrages eingestuft.
Zugang zum Landesdienst mit Universitätsabschlüssen
Personal, welche im Besitz eines Laureat ersten Grades und Zweisprachigkeitsnachweises A sind, können nun auch aufgenommen werden.
Sie werden in das entsprechende Berufsbild in der VII. Funktionsebene und zwei Klassen eingestuft.
Begriff Laureat umfasst die universitären Studienabschlüsse mit einer Dauer von drei Jahren gemäß neuer Studienordnung. Der Zugang für Berufsbilder der VIII. Funktionsebene ist weiterhin für Laureate mit einer Regelstudienzeit von vier Jahren offen.
Diese Bestimmung gilt auch für vergleichbare Studientitel.
Übergangsbestimmung für die Einstufung der Sekretariatsassistentinnen
Mit Eignungsprüfung werden weitere 25 Prozent des Verwaltungspersonals in das Berufsbild der qualifizierten Sekretariatsassistentin eingestuft.
Als Berechnungsgrundlage gilt das Stellenkontingent dieses Berufsbildes vom 1.Jänner 2003.
Dem Personal in der Aufstiegsreserve wird ein Vorraum eingeräumt.
Die Einstufung erfolgt am 1. Tag des 4. Monats ab Inkrafttreten dieses Vertrages.
Übergangsbestimmung zum Berufsbild Fachkraft für hauswirtschaftliche Dienstleistung
Eine Arbeitsgruppe ermittelt die Stellen für dieses Berufsbild. Personal, welches diese Stellen besetzt und für vier Jahre die Aufgaben dieses Berufsbildes ausgeübt hat, wird nach Bestehen einer Eignungsprüfung in das besagte Berufsbild eingestuft.
Übergangsbestimmung zum Berufsbild Schulsekretär/in
Nach positivem Abschluss einer fachspezifischen Ausbildung wird das Personal, welches die Aufgaben eines Schulsekretärs mit einer Berufserfahrung von mindestens vier Jahren ausübt, in das entsprechende Berufsbild in der VII. Funktionsebene eingestuft.
Maßnahmen für das Personal des Forstkorps
Erhalten als Alternative für die Begünstigung der Mehrbewertung ihrer Pension eine Begünstigung in Form von Zuerkennung eines konventionelles Dienstalter, welche je nach Aufnahme in den Forstkorps von 12 Jahren bis zwei Monate sein kann. Der Antrag um diese vertragliche Begünstigung ist unwiderruflich und wird vom Betroffenen selbst innerhalb 31. März 2006 gemacht. Wird kein Antrag gestellt, so bleibt sein angereiftes Recht auf die Mehrbewertung mit der Folge einer sehr komplexen Berechnung seiner Pension erhalten.
Erhöhung der Straßendienstzulage ab 1. Jänner 2006
um 10,00 Euro für Straßenwärter und spezialisierte Straßenwärter in der unteren Besoldungsstufe und
um 5,00 Euro für Straßenwärter und spezialisierte Straßenwärter, welche sich in der oberen Besoldungsstufe befinden.