Textil
WÄSCHEREI - INDUSTRIE

Erneuerung des Kollektivvertrages

Am 13. Juli 2016 wurde der Kollektivvertrag für die Beschäftigten der Wäscherei-Industrie unterzeichnet.
Die wichtigsten Neuerungen
Elternurlaub:
Möglichkeit der Aufteilung des Elternurlaubes in Stunden bis zum Alter von 12 Jahren des Kindes.
Adoption:
bei internationaler Adoption steht ein Wartestand von max. 30 Tagen zu. Dieser Wartestand wird wie folgt unterteilt: 15 Tage für Treffen im Ausland mit dem Kind und 15 Tage für die Abwicklung der Prozeduren um das Kind zu sich nach Hause zu bringen.
Beschäftigte mit Einschränkungen:
Beschäftigte, für welche das Gesetz 104 Anwendung findet, haben die Möglichkeit die Freistellungen aufzuteilen. Dies gilt auch für die dreijährige Sonderfreistellung bei Kindern mit Einschränkungen laut Gesetz 104 bis zum 12 Lebensjahr.
Freistellung für Frauen welche Opfer von Gewalt wurden: Aufteilung des Wartestandes von einem Monat auf drei Monate.
Teilzeit:
Zulage für Bereitschaft von elastischer Klausel von 1,50 Prozent;
Lohnerhöhung:
Die Lohnerhöhung erfolgt in Etappen. Als Beispiel führen wir die Einstufung A3 an, die eine Lohnerhöhung von 70 Euro enthält, welche wir folgt ausgezahlt werden:


ab 1. Juli 2016 30 Euro
ab 1 Juli 2017 20 Euro
ab 1 Juli 2018 20 Euro

Ausführliche Informationen werden in den Belegschaftsversammlungen in den Betrieben erteilt.

Metall

Neuwahl der Betriebsräte in den Metallbetrieben

Im kommenden Jahr 2017 stehen wieder in vielen Metallbetrieben die Betriebsratswahlen an. Wir ersuchen die Kolleginnen und Kollegen des Metallbereiches sich für dieses wichtige Amt zur Verfügung zu stellen. Wir sind uns bewusst, dass die Tätigkeit als Betriebsrat Einsatz und Durchsetzungsvermögen bedarf, um die vielfältigen Herausforderungen und auch Neuerungen zu bewältigen. Es hat aber auch durchaus seine Reize; man kann sich direkt im Betrieb einbringen, Fortbildungsveranstaltungen besuchen, seinen Horizont erweitern und den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen im Betrieb ein kompetenter Ansprechpartner sein.