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International

EGB und IGB: „Menschen sind keine Handelswaren“

Scharfe Kritik an der Flüchtlingspolitik vieler westlicher Staaten üben die Spitzen des Europäischen und des Internationalen Gewerkschaftsbundes (EGB und IGB) in einem gemeinsamen Statement. Abschottung sei nicht der richtige Weg. „Die Gewerkschaften sagen: ‘Refugees welcome’“, heißt es in einem Beitrag von EGB-Generalsekretär Luca Visentini und IGB-Generalsekretärin Sharan Burrow.

Burrow und Visentini: Weltweit ignorieren Regierungen ihre Verantwortung für Flüchtlinge
80 Prozent aller aus ihrer Heimat geflohenen Menschen weltweit lebten in Entwicklungs- und Schwellenländern. Gleichzeitig würden die meisten entwickelten Länder in Europa und den G20-Staaten versuchen, die Aufnahme von Flüchtlingen so weit wie möglich zu reduzieren. Mit Ausnahme von Deutschland und Schwenden beobachte man in Europa, wie neue Mauern und militärisch bewachte Grenzen geschaffen würden, um verzweifelten Menschen einen sicheren Zufluchtsort zu verwehren, so Burrow und Visentini.
„Menschen sind keine Handelswaren“, heißt es im gemeinsamen Statement der beiden. Kritik üben sie am so genannten EU-Türkei-Deal. Er sei ein „heuchlerischer Versuch“, internationale Verpflichtungen zu umgehen. ­Außerdem ignoriere er die Erfahrungen des vergangenen Jahrhunderts, in dem Europa Flüchtlinge in der Arbeitswelt vieler Länder willkommen geheißen habe – was zu mehr Beschäftigung und wachsender Wirtschaft geführt hat.
„Jedes demokratische Land kann noch mehr tun“
Viele Länder, auch in Europa, bräuchten mehr Arbeitskräfte, um Beschäftigungs- und Wirtschaftswachstum zu fördern. Das nutze sowohl den Geflüchteten als auch den Gesellschaften, die sie aufnehmen. Aber im Mittelpunkt der Flüchtlingskrise stehen zu allererst Menschen, betonen Burrow und Visentini. Jedes demokratische Land könne noch mehr tun, um Menschen in Not einen sicheren Zufluchtsort zu ermöglichen. Die Regierungen müssten außerdem entschieden handeln, um Konflikte und Vertreibung zu beenden. „Auch wenn wir sagen ‘refugees welcome’, erkennen wir an, dass die meisten Frieden und Sicherheit in ihren eigenen Heimatländern wollen“, so Burrow und Visentini. Es brauche dringend gemeinsame globale Anstrengungen, um „die Bombem zu stoppen“ und Frieden in Syrien und seinen Nachbarländern zu schaffen. Das sei längst überfällig.

Landesbedienstete
Interview-Ecke

Die Arbeitsmedizin stellt sich vor

Im Gespräch mit der stellvertretenden
Primarin Frau Dr. Angela Merseburger

ASGB: Was ist und was macht die Arbeitsmedizin?
Dr. Merseburger: Die Arbeitsmedizin ist jener Teil der Medizin der sich sich um wirksame Gesundheitsvorsorge am Arbeitsplatz bemüht. Angesichts zunehmender Erkenntnisse über eine Vielzahl von Faktoren, die arbeitsbedingte Erkrankungen beeinflussen, hat sich die Arbeitsmedizin in den letzten Jahrzehnten zu einem selbständigen ärztlichen Gebiet entwickelt.
Es gilt die Gesundheit und die Gesunderhaltung der Mitarbeiter am Arbeitsplatz zu begleiten und zu fördern und aus dem Arbeitsleben resultierende Einflüsse zu verhindern. Es geht um korrekte Arbeitsbedingungen, um richtigen Umgang mit beruflichen Risiken, aber auch um Anpassung der Arbeit an den jeweiligen Gesundheitszustand eines Mitarbeiters.
ASGB: Im öffentlichen Dienst sind die Aufgaben der ArbeitsmedizinnerInnen oft nicht klar. Was leistet die arbeitsmedizinische Betreuung?
Dr Merseburger: Der betriebliche Dienst für Arbeitsmedizin ist in zwei Bereiche gegliedert: das ärztliche Arbeitsinspektorat und die klinische Sektion. Das ärztliche Arbeitsinspektorat überprüft die Einhaltung der geltenden Bestimmungen im Bereich Gesundheit und Hygiene am Arbeitsplatz.
Die Ärzte für Arbeitsmedizin der klinischen Sektion überwachen präventiv und periodisch die Gesundheit der Beschäftigten durch ärztliche Untersuchungen. Sie beurteilen und sprechen dann die berufliche Eignung der Mitarbeiter bezüglich der jeweils zugewiesenen Tätigkeiten aus. Durch die vorgesehenen Betriebsbesichtigungen mit den Arbeitgebern arbeiten sie beim Arbeitsschutz und den Präventionsmaßnahmen mit, um die Arbeitsplätze und die Ausführung der Arbeit so gesund wie möglich zu gestalten oder eventuell durch Schutzmaßnahmen zu verbessern. Auch leisten Arbeitsmediziner Informations- und Aufklärungstätigkeiten zur Organisation der Arbeit, der Arbeitshygiene, arbeiten an der Früherkennung von Berufskrankheiten und gesundheitlichen Schäden, melden Berufserkrankungen, begutachten Gefährdungskontrollen und Vieles mehr.
ASGB: Bitte erklären Sie uns die Tätigkeiten der Arbeitsmedizin genauer.
Dr Merseburger: Der betriebliche Dienst für Arbeitsmedizin ist in zwei Bereiche gegliedert: das ärztliche Arbeitsinspektorat und die klinische Sektion. Das ärztliche Arbeitsinspektorat überprüft die Einhaltung der geltenden Bestimmungen im Bereich Gesundheit und Hygiene am Arbeitsplatz. Die Ärzte für Arbeitsmedizin der klinischen Sektion überwachen präventiv und periodisch die Gesundheit der Beschäftigten durch ärztliche Untersuchungen. Sie beurteilen und sprechen dann die berufliche Eignung der Mitarbeiter bezüglich der jeweils zugewiesenen Tätigkeiten aus. Durch die vorgesehenen Betriebsbesichtigungen mit den Arbeitgebern arbeiten sie beim Arbeitsschutz und den Präventionsmaßnahmen mit, um die Arbeitsplätze und die Ausführung der Arbeit so gesund wie möglich zu gestalten oder eventuell durch Schutzmaßnahmen zu verbessern. Auch leisten Arbeitsmediziner Informations- und Aufklärungstätigkeiten zur Organisation der Arbeit, der Arbeitshygiene, arbeiten an der Früherkennung von Berufskrankheiten und gesundheitlichen Schäden, melden Berufserkrankungen, begutachten Gefährdungskontrollen und Vieles mehr.
ASGB: Welches sind die größten Hürden, die Ihnen bei Ihrer Arbeit begegnen?
Dr Merseburger: Vielleicht ist die größte Hürde jene, dass Präventionsarbeit nicht schnelle Früchte trägt. Prävention lohnt sich immer, aber sie lohnt sich erst langfristig und an diesen Aspekt zu glauben, das braucht Überzeugungsarbeit. Die Medizin muss immer mehr eine präventive werden um Krankheiten zu verhindern bzw. gar nicht entstehen zu lassen. Dies ist eben in der Arbeitswelt so wichtig, weil es viele bekannte berufliche Risiken gibt die oft vermeidbar sind.
ASGB: Kann sich der Arbeiter, die Arbeiterin auch direkt an die Arbeitsmedizin wenden?
Dr Merseburger: Ja, ein Mitarbeiter kann sich immer an den zuständigen Arbeitsmediziner seines Betriebes wenden, wenn sein Krankheitsbild mit einem seiner beruflichen Risiken zusammenhängt. Wenn es im Betrieb keinen Arbeitsmediziner gibt, ist das ärztliche Arbeitsinspektorat zuständig.
ASGB: Wie wichtig ist die Arbeitsmedizin in Zukunft?
Dr Merseburger: Die Arbeitsmedizin bemüht sich nicht nur um die Vorbeugung von Berufserkrankungen sondern vor allem um die Entwicklung einer zielführenden korrekten Arbeitsorganisation in Richtung Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz. In Zukunft wird auch das gesamtes psychophysisches Wohlbefinden eines Mittarbeiters in den Mittelpunkt gestellt werden.

Wir danken Ihnen
für das Interview.
ASGB-Landesbedienstete
Kontaktdaten
Dienst für Arbeitsmedizin - Klinische Sektion und Arbeitsinspektorat
39100 Bozen - Resselstr. 2/F, 2. Stock
Tel.: +39 0471 907 900
Fax: +39 0471 907 907
E-Mail: arbeitsmedizin@asbz.it
Öffnungszeiten:
Klinische Sektion:
Montag-Freitag 8.00-12.30
und 14.00-16.30 Uhr
Arbeitsinspektorat:
Montag-Freitag 09:00-12:00 Uhr oder nach Terminvereinbarung