Dienstleistungen des ASGB

Facharztvisiten im Südtiroler Sanitätsbetrieb

Die Landesregierung hat mit Beschluss 450/2014 Kriterien für die Vergütung im Rahmen der fachärztlichen Betreuung erlassen. Die Regelung sieht vor, dass der Südtiroler Sanitätsbetrieb den Bürgerinnen und Bürgern 50 Euro an Vergütung garantiert, wenn die Vormerkzeiten für nicht-dringende Visiten die 60 Tage überschreiten.
Die Kriterien sind folgende
Vergütet werden Rechnungen der fachärztlichen Bereiche, der der Südtiroler Sanitätsbetrieb monatlich als „unterversorgt“ erklärt. Als unterversorgt gelten jene Leistungen, für die im zuständigen Gesundheitsbezirk und den benachbarten Bezirken (in den Krankenhäusern Bozen, Brixen, Meran und Bruneck) keine Vormerkung innerhalb der 60 gesetzlich vorgesehenen Tage garantiert werden. Pro Gesundheitsbezirk wird eine Liste dieser unterversorgten Bereiche erstellt, die jeweils am Monatsersten auf der Webseite www.sabes.it/de/vormerkzeiten.asp veröffentlicht wird. Diese Listen gelten drei Monate. Für eine Rückvergütung reicht es, wenn in EINEM dieser drei Monate die Leistung als unterversorgt galt. Jede Vergütung beträgt pro Rechnung 50 Euro. Die Rechnung muss, wie üblich, innerhalb von sechs Monaten ab Rechnungsdatum bei den Gesundheitssprengeln eingereicht werden.
Zum besseren Verständnis zwei Beispiele:
Christine möchte am 20. April im Gesundheitsbezirk Bruneck eine dermatologische Visite vormerken. Ihr wird von der Vormerkstelle mitgeteilt, dass die Vormerkzeit 63 Tage beträgt. Laut veröffentlichter Liste ist die Dermatologie für den Gesundheitsbezirk Bruneck als unterversorgt festgelegt, d.h. Auch in den Krankenhäusern Brixen und Bozen gibt es keine Visite innerhalb der 60 Tage. Frau Christine hat also das Recht, eine private fachärztliche Visite in Anspruch zu nehmen, sie hat hierfür bis Ende Juni Zeit (Gültigkeit der April-Liste: April, Mai, Juni). Die Rechnung muss in diesen drei Monaten ausgestellt werden und wie oben bereits erwähnt, innerhalb sechs Monaten ab Ausstellungsdatum zur Rückvergütung.
Markus reicht eine Rechnung einer urologischen Visite mit Ausstellungsdatum 24. Juni ein. War die urologische Visite in einem Gesundheitsbezirk in EINEM der drei Monate April, Mai und Juni als unterversorgt eingestuft, erhält er eine Rückvergütung.

Dienstleistungen des ASGB

Elektronische Verschreibung startet

Konkrete Schritte in der Informatisierung: Im Laufe der vergangenen Monate wurden die vertragsgebundenen Apotheken für das Projekt der elektronischen Verschreibung ausgebildet und mit dem System vernetzt. Damit beginnt die digitale Abwicklung der Verschreibungen.

In Zukunft erhalten die Patienten bei ihrem Hausarzt nicht mehr das Rote Rezept, sondern lediglich einen weißen Merkzettel, der alle notwendigen Informationen für den Apotheker enthält. 92 Prozent der 119 Apotheken in Südtirol sind bereits geschult und an das System angeschlossen.
Das elektronische Rezept ist das digitale Gegenstück zur klassischen Verschreibung in Papierform und wird künftig das rechtmäßig gültige Dokument für den Erhalt der verschriebenen Arzneimittel.
Die Digitalisierung der Verschreibung ist ein Schritt in Richtung Informatisierung. Die elektronische Verschreibung startet zuerst intern, d.h. die Patientinnen und Patienten erhalten mit  Startdatum 1. Juni 2016 im Krankenhaus oder in den Diensten des Sanitätsbetriebes für die Einlösung von Arzneimitteln kein rotes Rezept mehr, sondern lediglich einen gedruckten Merkzettel, welcher zum Abholen der Arzneimittel in der Apotheke berechtigt.
Der Zettel enthält alle wichtigen Informationen, die auch derzeit auf dem roten Rezept aufscheinen (Datum, Name des Patienten, verschreibender Arzt, Bezeichnung des Arzneimittels und evtl. Therapieplan) und es hat wie bisher ein Verfallsdatum von 30 Tagen.
Definitiv wird nun in den Apotheken des Gesundheitsbezirkes Brixen und Bruneck auch mit dem Merkzettel das nunmehr digitale Rezept eingelöst, die Ärzte dieser Gesundheitsbezirke wurden bereits über die weiteren Schritte informiert. Die Gesundheitsbezirke Meran und Bozen werden innerhalb Juni ebenfalls diese Prozedur anwenden. Nach wie vor bleibt die Verschreibung auf rotem Rezept für einige Spezialfälle erhalten (z.B. Sauerstoff). Dies gilt auch bei einem eventuellen Systemausfall. „Eine staatliche Vorgabe verpflichtet zum Umstieg auf die elektronische Verschreibung“ erklärt der Generaldirektor des Südtiroler Sanitätsbetriebes Thomas Schael. „In dieser ersten Phase werden aber nur jene Krankenhausärzte die digitale Verschreibung vornehmen, welche die Schulung erhalten haben.“ Die Ärzte für Allgemeinmedizin und Kinderärzte freier Wahl werden nun sukzessive auf die Nutzung der neuen Verschreibungsart geschult und ihre Systeme entsprechend angepasst.
In Südtirol gibt es insgesamt 349 Ärzte für Allgemeinmedizin und Kinderärzte freier Wahl, 28 haben sich noch nicht angemeldet, alle anderen sind Projektpartner. Das Projekt wurde in enger Zusammenarbeit mit Ressort für Gesundheitswesen, Sanitätsbetrieb, Südtiroler Informatik AG, und den Softwarebetreibern und Dienstleistungsfirmen der Apotheken umgesetzt.