Landesbedienstete
Interview-Ecke

Die Arbeitsmedizin stellt sich vor

Im Gespräch mit der stellvertretenden
Primarin Frau Dr. Angela Merseburger

ASGB: Was ist und was macht die Arbeitsmedizin?
Dr. Merseburger: Die Arbeitsmedizin ist jener Teil der Medizin der sich sich um wirksame Gesundheitsvorsorge am Arbeitsplatz bemüht. Angesichts zunehmender Erkenntnisse über eine Vielzahl von Faktoren, die arbeitsbedingte Erkrankungen beeinflussen, hat sich die Arbeitsmedizin in den letzten Jahrzehnten zu einem selbständigen ärztlichen Gebiet entwickelt.
Es gilt die Gesundheit und die Gesunderhaltung der Mitarbeiter am Arbeitsplatz zu begleiten und zu fördern und aus dem Arbeitsleben resultierende Einflüsse zu verhindern. Es geht um korrekte Arbeitsbedingungen, um richtigen Umgang mit beruflichen Risiken, aber auch um Anpassung der Arbeit an den jeweiligen Gesundheitszustand eines Mitarbeiters.
ASGB: Im öffentlichen Dienst sind die Aufgaben der ArbeitsmedizinnerInnen oft nicht klar. Was leistet die arbeitsmedizinische Betreuung?
Dr Merseburger: Der betriebliche Dienst für Arbeitsmedizin ist in zwei Bereiche gegliedert: das ärztliche Arbeitsinspektorat und die klinische Sektion. Das ärztliche Arbeitsinspektorat überprüft die Einhaltung der geltenden Bestimmungen im Bereich Gesundheit und Hygiene am Arbeitsplatz.
Die Ärzte für Arbeitsmedizin der klinischen Sektion überwachen präventiv und periodisch die Gesundheit der Beschäftigten durch ärztliche Untersuchungen. Sie beurteilen und sprechen dann die berufliche Eignung der Mitarbeiter bezüglich der jeweils zugewiesenen Tätigkeiten aus. Durch die vorgesehenen Betriebsbesichtigungen mit den Arbeitgebern arbeiten sie beim Arbeitsschutz und den Präventionsmaßnahmen mit, um die Arbeitsplätze und die Ausführung der Arbeit so gesund wie möglich zu gestalten oder eventuell durch Schutzmaßnahmen zu verbessern. Auch leisten Arbeitsmediziner Informations- und Aufklärungstätigkeiten zur Organisation der Arbeit, der Arbeitshygiene, arbeiten an der Früherkennung von Berufskrankheiten und gesundheitlichen Schäden, melden Berufserkrankungen, begutachten Gefährdungskontrollen und Vieles mehr.
ASGB: Bitte erklären Sie uns die Tätigkeiten der Arbeitsmedizin genauer.
Dr Merseburger: Der betriebliche Dienst für Arbeitsmedizin ist in zwei Bereiche gegliedert: das ärztliche Arbeitsinspektorat und die klinische Sektion. Das ärztliche Arbeitsinspektorat überprüft die Einhaltung der geltenden Bestimmungen im Bereich Gesundheit und Hygiene am Arbeitsplatz. Die Ärzte für Arbeitsmedizin der klinischen Sektion überwachen präventiv und periodisch die Gesundheit der Beschäftigten durch ärztliche Untersuchungen. Sie beurteilen und sprechen dann die berufliche Eignung der Mitarbeiter bezüglich der jeweils zugewiesenen Tätigkeiten aus. Durch die vorgesehenen Betriebsbesichtigungen mit den Arbeitgebern arbeiten sie beim Arbeitsschutz und den Präventionsmaßnahmen mit, um die Arbeitsplätze und die Ausführung der Arbeit so gesund wie möglich zu gestalten oder eventuell durch Schutzmaßnahmen zu verbessern. Auch leisten Arbeitsmediziner Informations- und Aufklärungstätigkeiten zur Organisation der Arbeit, der Arbeitshygiene, arbeiten an der Früherkennung von Berufskrankheiten und gesundheitlichen Schäden, melden Berufserkrankungen, begutachten Gefährdungskontrollen und Vieles mehr.
ASGB: Welches sind die größten Hürden, die Ihnen bei Ihrer Arbeit begegnen?
Dr Merseburger: Vielleicht ist die größte Hürde jene, dass Präventionsarbeit nicht schnelle Früchte trägt. Prävention lohnt sich immer, aber sie lohnt sich erst langfristig und an diesen Aspekt zu glauben, das braucht Überzeugungsarbeit. Die Medizin muss immer mehr eine präventive werden um Krankheiten zu verhindern bzw. gar nicht entstehen zu lassen. Dies ist eben in der Arbeitswelt so wichtig, weil es viele bekannte berufliche Risiken gibt die oft vermeidbar sind.
ASGB: Kann sich der Arbeiter, die Arbeiterin auch direkt an die Arbeitsmedizin wenden?
Dr Merseburger: Ja, ein Mitarbeiter kann sich immer an den zuständigen Arbeitsmediziner seines Betriebes wenden, wenn sein Krankheitsbild mit einem seiner beruflichen Risiken zusammenhängt. Wenn es im Betrieb keinen Arbeitsmediziner gibt, ist das ärztliche Arbeitsinspektorat zuständig.
ASGB: Wie wichtig ist die Arbeitsmedizin in Zukunft?
Dr Merseburger: Die Arbeitsmedizin bemüht sich nicht nur um die Vorbeugung von Berufserkrankungen sondern vor allem um die Entwicklung einer zielführenden korrekten Arbeitsorganisation in Richtung Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz. In Zukunft wird auch das gesamtes psychophysisches Wohlbefinden eines Mittarbeiters in den Mittelpunkt gestellt werden.

Wir danken Ihnen
für das Interview.
ASGB-Landesbedienstete
Kontaktdaten
Dienst für Arbeitsmedizin - Klinische Sektion und Arbeitsinspektorat
39100 Bozen - Resselstr. 2/F, 2. Stock
Tel.: +39 0471 907 900
Fax: +39 0471 907 907
E-Mail: arbeitsmedizin@asbz.it
Öffnungszeiten:
Klinische Sektion:
Montag-Freitag 8.00-12.30
und 14.00-16.30 Uhr
Arbeitsinspektorat:
Montag-Freitag 09:00-12:00 Uhr oder nach Terminvereinbarung

Landesbedienstete

Rechtsmedizin und Arbeitsmedizin stellen sich vor!

Liebe Mitglieder,
vielfach wurde uns mitgeteilt, dass oft nicht klar ist, welche Aufgaben die Rechtsmedizin habe und welche die Arbeitsmedizin. Um die Unklarheiten aufzuräumen organisieren wir am 18. Oktober 2016 eine Gewerkschaftsversammlung zum Thema:
Rechtsmedizin und Arbeitsmedizin stellen sich vor!

ReferentInnen:

Frau
Dr. Walburga Weis,
Arbeitsmedizin Bozen

Herr Rag. Walter Rier,
Amtsdirektor Amt für Verwaltungspersonal
und Sachbearbeiter der Rechtsmedizin.
Wann:
Am 18. Oktober von 15 bis 17 Uhr
Wo:
Auditorium, Bozen
Für wen:
Alle Berufsgruppen.

Die Versammlung ist an alle Interessierte
Landesbedienstete gerichtet und ist kostenlos.
Wir freuen uns auf eure Teilnahme.
Es wird genug Zeit sein
um auch Fragen zu stellen.