Landesbedienstete

Kindergarten: was tut sich da...

Unsere Vision als „Fachgruppe Kindergarten“
für den Kindergarten der Zukunft

In den letzten Monaten hat sich im Bereich Kindergarten einiges ereignet. Abgesehen von den sehr gut besuchten Versammlungen, Medienberichten und Kundgebungen gab es zahlreiche politischeTreffen und das Wichtigste, die jahrelang geforderten Verhandlungen haben endlich begonnen. Das Ziel ist es, einen Bereichsvertrag für das Kindergartenpersonal zu unterzeichnen, damit das Landesgesetz von 1976, nach 40 jähriger Gültigkeit, endgültig aufgehoben werden kann.
Wenn sich etwas Neues entwickelt, wird dies auch von Unsicherheiten begleitet. Plötzlich sieht man bei der z.B. lange geforderten Arbeitszeitreduzierung größtenteils Nachteile und Probleme der Umsetzung. Gerade in dieser Phase ist es wichtig, gemeinsam Lösungen für die Umsetzung zu suchen. Unsere Aufgabe als Gewerkschaft ist es, in den Kollektivvertragsverhandlungen die bestmöglichen Voraussetzungen für die tägliche Arbeit der Fachkräfte im Kindergarten zu schaffen und dem Personal bei der Umsetzung zur Seite zu stehen. Leider sind auch uns Grenzen gesetzt, denn es ist nicht alles Verhandlungsmaterie was die Arbeit beeinflusst. So sind drei wichtige Bereiche, welche die Arbeit im Kindergarten sehr belasten, die Gruppengröße, der Personalschlüssel und die Öffnungszeiten, nicht Verhandlungsmaterie, sondern Kompetenzen, die der Landesregierung bzw. dem Landtag zustehen. Wir als eure Gewerkschaftsvertreterinnen werden weitere politische Gespräche mit allen Abgeordneten führen, damit der Landtag in nächster Zukunft das Thema Gruppengröße und Stellenkontingent wieder aufnimmt. Unsere Vision für die Zukunft ist es, verschiedene Modelle der Nachmittagsbetreuung der Kinder zu suchen. Wir müssen das Rad auch nicht neu erfinden, nur etwas über die Grenzen schauen. Unsere Vorstellung ist, dass erstens klar definiert werden muss, was Bildungsarbeit und was Betreuung ist. Es darf und kann nicht sein, dass die Familienpolitik auf den Schultern des Kindergartenpersonals lastet: die Öffnungszeiten sollen ausgeweitet werden, das Personal darf nicht aufgestockt werden und zusätzliche Personalkosten dürfen auch nicht entstehen! Wie sollen bei solchen Vorgaben Verhandlungen überhaupt möglich werden? Damit es keine Verlierer gibt, weder die Kinder, noch die Eltern noch die Bediensteten, muss es erlaubt sein, über die Öffnungszeiten und neue Betreuungsmodelle zu diskutieren. Der Kindergarten ist die erste Bildungsinstitution und könnte z.B. von 7.45 Uhr bis 13.45 Uhr geöffnet sein. Der Kindergarten darf nachher aber nicht schließen, sondern geht nahtlos in die Nachmittagsbetreuung über. Ab diesem Moment ist die Familienpolitik gefragt, denn natürlich muss dieser Dienst mit neuem Personal (z.B. mit der Genossenschaft der Tagesmütter) abgedeckt werden. Das Geld dazu muss im Landeshaushalt gefunden werden, denn es geht um die Kinder und dafür dürfte uns nichts zu teuer sein!
Dadurch würde eine Angleichung der Arbeitszeit des Kindergartenpersonals an die Lehrer möglich und die Angst, in Zukunft keine Kindergärtnerinnen mehr zu finden, unbegründet. Ebenso würde das eine Gruppengröße von 14 bis max. 25 Kindern und je zwei Fachkräfte pro Gruppe bedeuten, was beides wieder dem Bildungsgesetz entsprechen würde. Die Personalkosten würden nicht steigen, da die zusätzlichen Ausgaben ein anderes Kapitel im Landeshaushalt betreffen und weder von Rom noch vom Rechnungshof in Frage gestellt werden können. Aus dieser Überlegung heraus ersuchen wir euch, dass wir gemeinsam mit den Eltern für die Kinder, unsere zukünftige Gesellschaft, kämpfen und die zuständigen Politikerinnen und Politiker das Geld dafür im kommenden Landeshaushalt vorsehen!
Die Fachgruppe Kindergarten
Karin Wellenzohn, Liliane Thurner, Rita Überbacher, Eva Ploner, Sabine Giuntini, Brigitte Lanziner, Melanie Pöhl, Andreas Beck, Corinna Raffl, Barbara .0Vienna, Michaela Unterfrauner, Dagmar Insam und Waltraud Faller.

Öffentlicher Dienst

Gehaltserhöhungen im öffentlichen Dienst

Unterm Strich bestmögliches Resultat eingefahren

Der ASGB begrüßt den Abschluss der Gehaltsverhandlungen im öffentlichen Dienst und bekräftigt das bestmögliche Resultat eingefahren zu haben. „Es waren sicherlich zähe Verhandlungen und eine Einigung war lange nicht in Sicht. Umso erfreuter bin ich über den Umstand, dass es eine zufriedenstellende Einigung zwischen Land und Gewerkschaften gegeben hat. Die Lohnerhöhung von 40 Euro ab Juli und zusätzliche 40 Euro ab Mai 2017 sind sicherlich das Maximum des Erreichbaren, vor allem vor dem Hintergrund, dass zusätzlich zur Gehaltserhöhung der Arbeitgeberanteil im Zusatzrentenfonds um einen Prozentsatz aufgestockt wird. Die damit verbundene Bedingung, dass auch die Arbeitnehmer einen Prozent mehr einzahlen, begrüßen wir: einerseits weil die staatliche Rente immer mehr schrumpfen wird und somit einer Altersarmut vorgebeugt werden kann, andererseits sind wir überzeugt, dass das zusätzliche Prozent auch ein Anreiz zur Entscheidung für das Zusatzrentensystem sein kann. Das Bausparmodell dürfte auf diese Weise vor allem für die jüngeren öffentlich Bediensteten interessant werden.“, so unser Vorsitzender Tony Tschenett. „Im Abkommen enthalten ist außerdem die Verpflichtung von Seiten des Landes, für die Mitarbeiter in den zukünftigen Südtiroler Sanitätsfond einzuzahlen. Summa summarum ist die Einigung also durchaus vertretbar, vor allem wenn man bedenkt, dass es für die öffentlich Bediensteten seit sechs Jahren keine Lohnerhöhung mehr gegeben hat. In diesem Kontext bleibt natürlich die Forderung des ASGB, dass die Arbeitgeber auch für die Mitarbeiter im Privatsektor in den Südtiroler Sanitätsfond einzahlen müssen aufrecht.