Verbrauchertelegramm

„Immobilien-Renten-Darlehen“ - Immobilienverrentung

VZS: eine gute Gelegenheit oder ein Gefallen an die Banken?

Wer seine Rente im Alter aufbessern will, kann das mithilfe seines eigenen Hauses oder seiner Eigentumswohnung machen, und trotzdem weiterhin darin wohnen bleiben. Mit einem „Immobilien-Renten-Darlehen“ (im Original: prestito vitalizio ipotecario) kann ein Immobilienbesitzer, der über 60 Jahre alt ist, von der Bank ein Darlehen erhalten, und dafür als Garantie eine Hypothek ersten Grades auf die Immobilie eintragen. Zu Lebzeiten braucht sich der Darlehensnehmer nicht um die Rückzahlung des Darlehens zu kümmern. Beschließen dann die Erben nach dem Ableben des Darlehensnehmers, den geschuldeten Betrag nicht zurückzubezahlen, kann die Bank die Immobilie verkaufen und so das Geld wieder hereinholen. Diese Form von Darlehen erlaubt es also dem Besitzer einer Immobilie, einen Teil des Werts der Immobilie in Liquidität zu verwandeln. Verstirbt der Kreditnehmer, können die Erben entscheiden, ob sie den Kredit tilgen wollen, oder die mit der Hypothek belegte Immobilie verkaufen wollen. Im ersten Fall zahlen sie den geschuldeten Betrag zurück, wobei sie die Zahlungsmodalitäten mit der Bank vereinbaren können: in Raten über einen bestimmten Zeitraum oder mit einer einmaligen Zahlung am Ende der Finanzierungsperiode. Da nun die Normen komplett sind, gilt es, auf die Angebote der Banken zu warten. Erst dann kann die effektive Günstigkeit dieser Finanzierungsform beurteilt werden. In Krisenzeiten könnte dies für manchen sofortige Verfügbarkeit von Kapital bedeuten, aber man muss sicherlich die für die Tilgung vereinbarten Bedingungen genau unter die Lupe nehmen. Und auf jeden Fall wird es ratsam sein, die Entscheidungen mit der Familie durchzusprechen, um die Erben vor unliebsamen Überraschungen zu bewahren. Da aus der Erfahrung in anderen Ländern mit hohen Effektivzinsen zu rechnen ist, dürfte die Immobilienverrentung vor allem für kinderlose Rentner interessant sein.

Verbrauchertelegramm
Autoversicherung - „Black Box“

Günstige Prämien – wenn Sie sich überwachen lassen

Im Frühsommer sollte der Senat über einen Gesetzesentwurf befinden, der einige Neuigkeiten im Bereich der Autohaftpflichtversicherung mit sich bringt. Unter diesen findet sich auch eine Regelung, die in ganz bestimmten Fällen einen obligatorischen Preisnachlass vorsieht. So sieht der Entwurf unter anderem auch eine „erhebliche“ Reduzierung der Prämie bei Installation einer sogenannten „Black Box“ vor. Dies ist ein Gerät, das im Fahrzeug angebracht wird und das Fahrverhalten des Versicherten aufzeichnet. Auf diese Weise soll dem Versicherungsbetrug entgegen gewirkt werden, das Gerät soll bei der Rekonstruktion von Unfällen helfen und gleichzeitig sollen so die Tarife gesenkt werden. Die VZS hat bereits 2014 zwei konkrete Probleme dieser Geräte aufgezeigt: zum einen die Gesundheitsrisiken und zum anderen der Eingriff in die Privatsphäre.
Wer eine Black Box installiert, holt sich de facto einen „Spion“ ins Fahrzeug: einmal installiert, sammelt das Gerät Informationen über das Fahrverhalten des Versicherten und leitet diese an die Versicherung bzw. an eine dritte Gesellschaft weiter. Der Versicherte wird praktisch auf jedem Meter überwacht, und dabei völlig im Dunkeln darüber gelassen, wohin seine Daten fließen und was mit ihnen geschieht.

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