Verbrauchertelegramm
Forderung der Banca d’Italia: Negativ-Zinsen anwenden

Wohnbaudarlehen: Basisparameter fallen weiter

Vor einigen Wochen hat die Banca d’Italia eine Mitteilung an die Banken übermittelt, in welcher sie die Banken dazu auffordert, die negativen Parameter (Euribor 1M, 3M oder 6M) vom Spread (Zinsaufschlag) abzuziehen. Auslöser waren mehrere Beschwerden, die bei Banca d’Italia eingegangen sind und in denen beanstandet wurde, dass die Banken stillschweigend eine Null­grenze bei den Basisparametern angewandt haben. Das Bankenaufsichtsorgan hat die Banken dazu ermahnt, die Vertragsbestimmungen einzuhalten, und nicht eine Untergrenze von Null für die negativen Zinssatzparameter anzuwenden. Auch die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) hat einen solchen Fall begleitet und konnte durchsetzen, dass der negative Parameter (Euribor 3M) vom Spread abgezogen wird. Alle Darlehensnehmer, die von keiner Untergrenze betroffen sind, sollten kontrollieren, ob der negative Parameter vom Spread abgezogen wird.
Die EURIBOR-Zinssätze sind in letzter Zeit nochmals gesunken und werden aller Wahrscheinlichkeit weiter sinken, nachdem die Europäische Zentralbank (EZB) am 16.03.16 die Einlagefazilität weiter gesenkt hat, und diese nun bei -0,40 Prozent liegt. Eine Verrechnung des negativen EURIBORs bedeutet für den Kreditnehmer, eine geringere Rate zu bezahlen. So führt z.B. bei einem Kredit von 200.000 Euro mit einen Spread von 1,5 Prozent und einer Laufzeit von 15 Jahren die Verrechnung mit dem EURIBOR 1M (-0,33 Prozent) zu einer Einsparung von knapp 360 Euro im Jahr gegenüber einer Anwendung der „Nullgrenze“.

Verbrauchertelegramm

„Immobilien-Renten-Darlehen“ - Immobilienverrentung

VZS: eine gute Gelegenheit oder ein Gefallen an die Banken?

Wer seine Rente im Alter aufbessern will, kann das mithilfe seines eigenen Hauses oder seiner Eigentumswohnung machen, und trotzdem weiterhin darin wohnen bleiben. Mit einem „Immobilien-Renten-Darlehen“ (im Original: prestito vitalizio ipotecario) kann ein Immobilienbesitzer, der über 60 Jahre alt ist, von der Bank ein Darlehen erhalten, und dafür als Garantie eine Hypothek ersten Grades auf die Immobilie eintragen. Zu Lebzeiten braucht sich der Darlehensnehmer nicht um die Rückzahlung des Darlehens zu kümmern. Beschließen dann die Erben nach dem Ableben des Darlehensnehmers, den geschuldeten Betrag nicht zurückzubezahlen, kann die Bank die Immobilie verkaufen und so das Geld wieder hereinholen. Diese Form von Darlehen erlaubt es also dem Besitzer einer Immobilie, einen Teil des Werts der Immobilie in Liquidität zu verwandeln. Verstirbt der Kreditnehmer, können die Erben entscheiden, ob sie den Kredit tilgen wollen, oder die mit der Hypothek belegte Immobilie verkaufen wollen. Im ersten Fall zahlen sie den geschuldeten Betrag zurück, wobei sie die Zahlungsmodalitäten mit der Bank vereinbaren können: in Raten über einen bestimmten Zeitraum oder mit einer einmaligen Zahlung am Ende der Finanzierungsperiode. Da nun die Normen komplett sind, gilt es, auf die Angebote der Banken zu warten. Erst dann kann die effektive Günstigkeit dieser Finanzierungsform beurteilt werden. In Krisenzeiten könnte dies für manchen sofortige Verfügbarkeit von Kapital bedeuten, aber man muss sicherlich die für die Tilgung vereinbarten Bedingungen genau unter die Lupe nehmen. Und auf jeden Fall wird es ratsam sein, die Entscheidungen mit der Familie durchzusprechen, um die Erben vor unliebsamen Überraschungen zu bewahren. Da aus der Erfahrung in anderen Ländern mit hohen Effektivzinsen zu rechnen ist, dürfte die Immobilienverrentung vor allem für kinderlose Rentner interessant sein.