Verbrauchertelegramm
Forderung der Banca d’Italia: Negativ-Zinsen anwenden
Wohnbaudarlehen: Basisparameter fallen weiter
Vor einigen Wochen hat die Banca d’Italia eine Mitteilung an die Banken übermittelt, in welcher sie die Banken dazu auffordert, die negativen Parameter (Euribor 1M, 3M oder 6M) vom Spread (Zinsaufschlag) abzuziehen. Auslöser waren mehrere Beschwerden, die bei Banca d’Italia eingegangen sind und in denen beanstandet wurde, dass die Banken stillschweigend eine Nullgrenze bei den Basisparametern angewandt haben. Das Bankenaufsichtsorgan hat die Banken dazu ermahnt, die Vertragsbestimmungen einzuhalten, und nicht eine Untergrenze von Null für die negativen Zinssatzparameter anzuwenden. Auch die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) hat einen solchen Fall begleitet und konnte durchsetzen, dass der negative Parameter (Euribor 3M) vom Spread abgezogen wird. Alle Darlehensnehmer, die von keiner Untergrenze betroffen sind, sollten kontrollieren, ob der negative Parameter vom Spread abgezogen wird.
Die EURIBOR-Zinssätze sind in letzter Zeit nochmals gesunken und werden aller Wahrscheinlichkeit weiter sinken, nachdem die Europäische Zentralbank (EZB) am 16.03.16 die Einlagefazilität weiter gesenkt hat, und diese nun bei -0,40 Prozent liegt. Eine Verrechnung des negativen EURIBORs bedeutet für den Kreditnehmer, eine geringere Rate zu bezahlen. So führt z.B. bei einem Kredit von 200.000 Euro mit einen Spread von 1,5 Prozent und einer Laufzeit von 15 Jahren die Verrechnung mit dem EURIBOR 1M (-0,33 Prozent) zu einer Einsparung von knapp 360 Euro im Jahr gegenüber einer Anwendung der „Nullgrenze“.
Die EURIBOR-Zinssätze sind in letzter Zeit nochmals gesunken und werden aller Wahrscheinlichkeit weiter sinken, nachdem die Europäische Zentralbank (EZB) am 16.03.16 die Einlagefazilität weiter gesenkt hat, und diese nun bei -0,40 Prozent liegt. Eine Verrechnung des negativen EURIBORs bedeutet für den Kreditnehmer, eine geringere Rate zu bezahlen. So führt z.B. bei einem Kredit von 200.000 Euro mit einen Spread von 1,5 Prozent und einer Laufzeit von 15 Jahren die Verrechnung mit dem EURIBOR 1M (-0,33 Prozent) zu einer Einsparung von knapp 360 Euro im Jahr gegenüber einer Anwendung der „Nullgrenze“.