Verbrauchertelegramm

Steuerbonus bei Minikondominien - Vereinfachung der steuerlichen Auflagen

Mit Rundschreiben Nr. 3/E vom
2. März 2016 hat die Agentur der Einnahmen weitere Klarstellungen bezüglich der steuerlichen Auflagen erlassen, welche zu erfüllen sind, um in den Genuss der steuerlichen Vergünstigungen im Zusammenhang mit Wiedergewinnungsarbeiten (Steuerabzug 50 Prozent im Sinne von Art. 16-bis DPR 917/86) und der energetischen Sanierung (Steuerabzug 65 Prozent) zu gelangen, wenn es sich dabei um Eingriffe am Gesamtgebäude handelt und dieses als „Mini-Kondominium“ eingestuft wird (d.h. Mehrfamilienhaus mit mehr als einem Eigentümer und bis zu acht Wohneinheiten).
Zum Zwecke der Vereinfachung der bürokratischen Auflagen hat die Agentur der Einnahmen die Problematik neuerdings überprüft, und mit Rundschreiben Nr. 3/E vom 2. März 2016 die Forderung nach einer eigenen Steuernummer für Mini-Kondominien zurückgenommen.
Kurz: man muss nicht mehr für das „Mini-Kondomium“ eine eigene Steuernummer beantragen. Die auf Grund der vorherigen oben angeführten Bestimmungen erfolgten Handlungen sind als richtig zu betrachten.
Es wird empfohlen, sich bei Inanspruchnahme der Steuervergünstigungen auf jeden Fall möglichst genau an die steuerlichen Vorschriften zu halten, um nicht nachträglich Streichungen des Steuerbonus und Strafen zu riskieren. Die Verbraucherzentrale steht Ihnen für diesbezügliche Informationen gerne zur Verfügung.

Verbrauchertelegramm
Roaming im EU-Ausland

Eingabe gegen automatisch aktivierte Pakete,
Südtirol besonders betroffen

VZS: besser Dienste nach eigenem Bedarf aussuchen!

Seit 30. April gelten in der EU neue Höchstpreise für mobiles Telefonieren und Surfen im EU-Ausland. Die Mobilfunk-Betreiber haben offensichtlich auf die Neuerung reagiert, und ihren KundInnen „vorgeschnürte“ Auslandspakete zum Preis von ca. zwei bis sechs Euro pro Tag der Nutzung aktiviert.
Das Problem dabei: wenige KundInnen wissen genau Bescheid, was mit dem neuen Roaming-Limits ein einzelner Anruf, eine SMS oder eine kurze Internetverbindung kosten würde.
Ob dieses „Auto-Aktivieren“ eines Vertragszusatzes auch wirklich den Prinzipien der Vertragsfairness entspricht, werden die Aufsichtsbehörden entscheiden müssen. Die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) hat entsprechende Eingaben bei der Aufsichtsbehörde für das Telekommunikationswesen AGCOM und der Marktaufsichtsbehörde AGCM eingereicht. Einige KundInnen melden uns, dass es ziemlich schwierig oder nahezu unmöglich ist, die voraktivierten Pakete wieder zu deaktivieren; auch dies wurde in den Eingaben berücksichtigt.
Auf jeden Fall gilt: vor dem Start sollten die Einstellungen des Smartphones kurz durchgecheckt werden, damit nicht automatische Updates im Hintergrund Abbuchungen im dreistelligen Bereich verursachen. In der VZS steht eine eigene Beratung für den Bereich Telefonie zur Verfügung.