Dienstleistungen des ASGB

Rentenmäßige Absicherung
der Erziehungszeiten oder Pflegezeiten

Bei der rentenmäßigen Absicherung der Erziehungszeiten oder Pflegezeiten handelt es sich um einen Zuschuss, der von der Agentur für soziale und wirtschaftliche Entwicklung der Autonomen Provinz Bozen (ASWE) ausbezahlt wird, sofern jemand aufgrund von Kindererziehung oder Pflege von der Arbeit fernbleibt und somit nicht rentenversichert ist (z.B. kein Arbeitslosengeld bezieht) oder in Teilzeit arbeitet.

Der Zuschuss wird rückwirkend gewährt (z.B. Gesuch im Jahr 2016 für das Fernbleiben während des Jahres 2015) und zwar für die freiwillige Einzahlung der Rentenbeiträgen in die Pensionskasse (NISF/INPS), aber auch um einen Zusatzrentenfond aufzubauen.
Auf den Zuschuss zur Absicherung der Erziehungzeiten haben öffentlich Bedienstete keinen Anspruch. Im Falle von Pflegezeiten haben hingegen nur Vollzeitbedienstete der öffentlichen Verwaltung kein Anrecht (Teilzeitbedienstete haben Anrecht). Der Zuschussfür den Aufbau einer Zusatzrente wird nicht direkt an die Antragsteller ausbezahlt, sondern wird auf einer persönlichen und eigens dafür erstellten Position beim Rentenfond „Pensplan“ hinterlegt.
Erst beim Erreichen des Anrechts auf die Zusatzrentenleistung wird diese Position ausbezahlt und nur unter der Voraussetzung, dass eine Regelmäßigkeit der Beitragszahlungen im eigenen Rentenfond von fünf Jahren nachgewiesen wird (mindestens ein Einzahlung pro Jahr) und dass die bei ihrer/seiner Rentenposition eingezahlten Rentenbeiträge nicht vollständig zurückgekauft worden sind.
Voraussetzungen, die auf die antragstellende Person zutreffen, sind:
fünf Jahre Wohnsitz in der Region oder historischer Wohnsitz von 15 Jahren (auch unterbrochen) in der Region, davon mindestens ein Jahr ununterbrochen vor Einreichung des Gesuches,
in die Kategorie abhängige Erwerbstätige, selbständige Erwerbstätige oder Freiberufler, eingetragen in der Sonderverwaltung beim NISF/INPS,
die Kinder müssen mit der antragstellenden Person zusammenleben und auf dem Familienbogen aufscheinen,
die zustehenden Mutterschaftszeiten müssen bereits genossen sein,
am Datum des Antrages in einen Zusatzrentenfond eingeschrieben sein mit einem Mindestsaldo von 360 Euro oder sollte der Zusatzrentenfonds länger als sechs Monate bestehen, muss eine regelmäßige Einzahlung gewährleistet sein,
nicht im öffentlichen Dienst tätig sein oder eine direkte Rente (Altersrente oder vorzeitige Altersrente) beziehen.
Voraussetzungen, die auf das Arbeitsverhältnis zutreffen:
Fernbleiben von der Arbeit / Arbeitsausstand für die Pflege eines Angehörigen der 2., 3. oder 4.Pflegestufe oder für die Betreuung und die Erziehung der Kleinkinder bis zu drei Jahren (oder für drei Jahre ab Adoption oder Anvertrauung); als Arbeitsausstand versteht man Zeitspannen, während denen die Lohnabhängigen einen unbezahlten Wartestand (ohne Bezüge und ohne Rentenversicherung) genießen oder nicht beschäftigt bzw. rentenversichert sind, Selbständige oder Freiberufler die die Arbeit (teilweise) aufgeben (auch wenn sie die Pflichtbeiträge für die Rente weiterzahlen),
Arbeitsverhältnis in Teilzeit von höchstens 70 Prozent, und für die Erziehung nur innerhalb der ersten fünf Lebensjahre des Kindes (oder innerhalb der ersten fünf Jahre ab Adoption).
Höhe und Dauer des Zuschusses im Falle von Erziehungszeiten:
bei Arbeitsausstand beträgt der Zuschuss für den Aufbau einer Zusatzrente bis zu 4.000 Euro pro Jahr; im Falle vom Einzahlungen der Rentenbeiträge beim NISF/INPS beträgt der Zuschuss bis zu 7.000 Euro pro Jahr; er wird für maximal 24 Monate pro Kind gewährt, bei Vaterkarenz (Elternzeit des Vaters) von mindestens drei Monaten wird der Zuschuss auf 27 Monate pro Kind ausgedehnt und zwar immer innerhalb des 3.Lebensjahres des Kindes (bei Adoption für drei Jahre ab Anvertrauung),
bei Beschäftigung in Teilzeit von maximal 70 Prozent beträgt der Zuschuss für den Aufbau einer Zusatzrente bis zu 2.000 Euro pro Jahr, im Falle des Zuschusses für die Einzahlungen der Rentenbeiträge beim NISF/INPS beträgt der Zuschuss bis zu 3.500 Euro pro Jahr; er wird für maximal 48 Monate pro Kind gewährt, bei Vaterkarenz (Elternzeit des Vaters) von mindestens drei Monaten wird der Zuschuss auf 51 Monate ausgedehnt und zwar innerhalb des 5.Lebensjahres des Kindes (bei Adoption für fünf Jahre ab Anvertrauung).
Höhe und Dauer des Zuschusses im Falle von Pflegezeiten:
bei Arbeitsausstand beträgt der Zuschuss im Falle von Lohnabhängigen bis zu 4.000 Euro pro Jahr und zwar bis zum Erreichen der Voraussetzungen für eine Rente. Der Zuschuss wird auf 7.000 Euro pro Jahr aufgestockt, wenn pflegebedürftige Kinder (minderjährige Zivilinvaliden oder denen eine Zivilinvalidität von mindestens 74 Prozent zuerkannt worden ist, Zivilblinde oder Taubstumme) oder ihnen gleichgestellte Personen im Alter unter fünf Jahren betreut werden. Im Falle von Einschreibung bei Erziehungseinrichtungen und Tagesstätten für Behinderte kann der Zuschuss jedenfalls 4.000 Euro pro Jahr betragen. Bei Selbständig Erwerbstätigen werden diese Beträge um jeweils zehn Prozent reduziert.
Bei Beschäftigung in Teilzeit von maximal 70 Prozent wird der Zuschuss von bis zu 2.000 Euro pro Jahr ausbezahlt; auch in diesem Falle kann der Zuschuss bis zum Erreichen der Voraussetzungen für eine Rente gewährt werden.
Einreichtermin für die Gesuche:
innerhalb 30. Juni für Lohnabhängige, Hausfrauen, StudentInnen,
innerhalb 30.September für selbständig Erwerbstätige oder Freiberufler; bevor die Selbständigen oder die Freiberufler die Arbeit unterbrechen, müssen sie auf jeden Fall mit einer Mitteilung bestätigen, dass sie der Arbeit (teilweise) fernbleiben, um sich der Erziehung der Kinder zu widmen; dies ist eine pflichtige Voraussetzung, um den Beitrag zu erhalten.
Notwendige Unterlagen:
Kopie Identitätskarte AntragstellerIn,
anagrafische Daten (inklusive Steuernummer) des Kindes,
anagrafische Daten des anderen Elternteiles,
bei Zuschuss für den Aufbau einer Zusatzrente: Kopie des Saldo des eigenen Zusatzrentenfond, wo ein Mindestbetrag von 360 Euro aufscheinen muss oder eine Regelmäßigkeit der Einzahlungen, wenn die Einschreibung in den Rentenfonds mehr als sechs Monate zurückliegt; bei Zuschuss für die Einzahlungen beim NISF/INPS: Kopie der Einzahlungsscheine,
bei Zuschuss für den Aufbau einer Zusatzrente: Kopie des Briefes des Arbeitgebers, der die genossenen Mutterschaftszeiten/Vaterschaftszeiten bestätigt.
Weitere Informationen
finden sie unter der Rubrik „Rente“ auf folgender Internetseite:
www.provinz.bz.it/aswe

Die Seite der Rentnergewerkschaft

Bericht über die Landestagung unserer Rentner

Am 09. März d.J. nahmen 120 Delegierte an der V. Ordentlichen Landesversammlung der Rentnergewerkschaft im ASGB teil. Die Landesversammlung beschäftigte sich ausführlich mit der anstehenden Gesundheitsreform und machte auch in einer Resolution deutlich, was sich die Rentner im ASGB von der zukünftigen Gesundheitspolitik erwarten.

v.l.n.r. der Vorsitzende Tony Tschenett dankte dem Vorstand für seinen Einsatz. Am Präsidiumstisch Wilhelmine Tschenett, Stephan Vieider, Walther Andreaus, Sigfried Obkircher, Hans Egger und Karl Niedrist.v.l.n.r. der Vorsitzende Tony Tschenett dankte dem Vorstand für seinen Einsatz. Am Präsidiumstisch Wilhelmine Tschenett, Stephan Vieider, Walther Andreaus, Sigfried Obkircher, Hans Egger und Karl Niedrist.

Im ersten Grußwort ging der Vorsitzende des ASGB, Kollege Tony Tschenett, gleich auf die absurde Situation ein, dass das Arbeitsministerium dem NISF/INPS untersagt hat, mit dem ASGB die Konvention zu erneuern, aufgrund der das Renteninstitut jahrzehntelang die Gewerkschaftsbeiträge von den Renten einbehalten und der Rentnergewerkschaft im ASGB überwiesen hat. Der Grund für diese unverständliche Haltung und Aktion des Arbeitsministeriums besteht darin, dass der ASGB nicht Mitglied des CNEL (Nationaler Rat für Wirtschaft und Arbeit) sei. Dies ist eine eindeutige Diskriminierung gegenüber dem ASGB, weil andere Gewerkschaften auch nicht Mitglied dieses Vereines sind und für sie trotzdem die Gewerkschaftsbeiträge abgezogen und überwiesen werden. Dadurch verliert die Rentnergewerkschaft sehr viel Geld, was für die Arbeit und die Betreuung unserer Mitglieder und für eine massive Interessenvertretung aller RentnerInnen natürlich fehlt.
Tony Tschenett unterstrich zudem die unablässigen Bemühungen des ASGB für eine hochwertige Gesundheitsbetreuung für alle, unabhängig vom sozialen Status. Ein besonderes Anliegen sei der Abbau der Wartezeiten für fachärztliche Visiten. Zukünftig sollten die Senioren nicht durch eine Übertechnologisierung der Informationsdienste überfordert werden.
Schließlich dankte der Vorsitzende des ASGB allen Mitarbeitern, den ausgeschiedenen und den neuen Vorstandsmitgliedern. Ein besonderer Dank gilt dem langjährigen Obmann der Rentnergewerkschaft, Adolf Buratti.
Die zuständige Landesrätin für das Gesundheitswesen (und für andere wichtige Bereiche wie Soziales, Arbeit, Sport und Einwanderung), Frau Martha Stocker, betonte, dass es für sie wichtig sei, dass die vier Rentnergewerkschaften in der derzeitigen Phase der Diskussion um die Gesundheitsreform eine gemeinsame Ausrichtung gefunden haben. Sie verweist in der Folge darauf, dass die erhöhte Lebenserwartung eine große Herausforderung für das Gesundheitssystem der Zukunft darstellt. Das bedeutet, dass die finanziellen Mittel nicht beschnitten, sondern erhöht werden müssen. Gleichzeitig muss die Versorgung auf dem Lande potenziert und die finanziellen Mittel dementsprechend verlagert werden. Sie geht außerdem auf den Ärztemangel ein und verweist darauf, dass dieser in ganz Europa gleichermaßen spürbar ist. Sie unterstreicht, dass es noch vieler Maßnahmen bedarf, um den besonderen Bedürfnissen der Senioren gerecht zu werden. Im Namen der konföderierten Rentnergewerkschaften ergriff Klaus Reider vom CISL/SGB das Wort. Er ging auf die mangelnde Wertschätzung der Rentner in der Gesellschaft ein. Manchmal entsteht das Gefühl, dass sie eher eine Last anstatt eine Bereicherung sind. In Wirklichkeit sind sie oft Teil der Lösung vieler Probleme. Die Politik muss die Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass den Risiken des Älterwerdens vorgebeugt werden kann. Diesen Zweck verfolgt das Einvernehmensprotokoll, abgeschlossen zwischen der Landesregierung und den Rentnergewerkschaften, welches die Ziele für die Zukunft formuliert. Gleichzeitig muss die Solidarität zwischen den Generationen wachsen. Rentner verfügen über ein großes Zeitkapital, das für vielfältige Engagements genutzt werden kann.
Einen Kernpunkt der Landesversammlung stellte der Tätigkeitsbericht, verbunden mit Hinweisen auf die zukünftigen gewerkschaftlichen Aktivitäten, vom neuen Sekretär, Kollegen Stephan Vieider dar. Zu Beginn ging er auf die personellen Veränderungen an der Gewerkschaftsspitze ein. Auch er bedankte sich bei den Vorgängern, allen voran bei Adolf Buratti, bei Hermann Lochmann und Gottfried v. Dellemann. In einer Schweigeminute gedachte die Landesversammlung des Pioniers unserer Gewerkschaft, des Kollegen Salvator Nicolussi, stellvertretend für alle verstorbenen Aktivisten und Mitglieder.
Kollege Vieider konnte eine Reihe von Tätigkeiten aufzählen, die alle darauf ausgerichtet waren, die Interessen der RentnerInnen auf allen Ebenen zu vertreten. Jahr für Jahr wurden in den Bezirken Informationsversammlungen zu den verschiedensten Themen abgehalten, wie Mieterschutz, Mietverträge, Kondominiumsfragen, Sanierung von Wohnungen, Erbschaftsrecht, Pflegesicherung, Kaufkraftverlust der Renten, Mindestrente, Abo für Senioren, Hinterbliebenenrente, chronische Krankheitsbilder, Schmerztherapie, Palliativ­pflege, Patientenverfügung und gesunde Ernährung.
Kollege Vieider betonte seiner Erfahrung als Gewerkschafter nach, dass die RentnerInnen nicht von der Politik passiv verwaltet werden wollen. Sie wollen sich vielmehr selbst in das gesellschaftliche Leben einbringen und Prozesse mitgestalten – aktives Altern eben! Sie wollen nicht eine Last, sondern eine wichtige Ressource für die Gesellschaft sein.
Politik geht uns alle an, weil das Alter zu einem Querschnittthema in der Politik geworden ist. Die demographischen, ökonomischen und sozialen Veränderungen haben weitreichende Konsequenzen für nahezu alle Bereiche der Politik. Politik für Senioren bedeutet sowohl Generationen-, als auch Familien-, Sozial-, Gesundheits-, Raumordnungs-, Wohnungs-, Verkehrs-, Bildungs-, Kultur- und Freizeitpolitik. Daher wollen und müssen wir auch als Rentner noch energischer und entschlossener politische Einflussnahme ausüben, um die Altersversorgung gerechter und sozialer zu gestalten.
Ausführlich ging Kollege Vieider auf das Einvernehmensprotokoll ein, welches am 18. Jänner 2016 zwischen den Vertretern der Rentnergewerkschaften und dem Assessorat für Gesundheit und Soziales unterzeichnet wurde. Grundlegendes Ziel des Abkommens ist es, zeitgemäße Betreuungsformen für ältere Menschen in unserem Land zu definieren und deren Angebot zu forcieren, um allen Senioren ein Altern in Würde und Sicherheit zu ermöglichen. An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass in unseren Bezirksbüros Kopien dieses Einvernehmensprotokolls zur Verfügung stehen.
Der Hauptpunkt der Landesversammlung war sicher das Referat des neuen Generaldirektors des Sanitätsbetriebes, Dr. Thomas Schael. Gleich einleitend betonte er, dass die Senioren ein Hauptanliegen des Sanitätsbetriebes sind. Es geht dabei um die Gesundheitsversorgung vor Ort und die Betreuung von Alten und chronisch Kranken. Ebenso betont er, dass die Betreuung landesweit in gleichem Maße garantiert sein muss. Er verweist darauf, dass der Sanitätsbetrieb täglich 3,4 Millionen Euro umsetzt. Er spricht die Überlastung der Notaufnahmen an, was auf die mangelnde Versorgung vor Ort zurückzuführen ist. Er stellt fest, dass die Hausbetreuung vor Ort eine Schwachstelle ist. Diese muss wesentlich verstärkt werden. Er verweist darauf, dass sich im Jahr 2030 ein Drittel unserer Bevölkerung im Rentenalter sein wird. Das sei eine große Herausforderung. 70 Prozent des Gesundheitsbudgets wandert in die Krankenhäuser. Schließlich sprach er die digitale Ausstattung des Sanitätsbetriebes an. Er betonte, dass die Sanität robuste Informationssysteme braucht, um für alle Fälle gerüstet zu sein. Er gab zu, dass der Sanitätsbetrieb zu wenig bürgerorientiert, nicht bedarfsorientiert und zu bürokratisch ist. Auch an dieser Stelle ein Hinweis: Mehr Informationen zum Referat können sie im Landessekretariat der Rentnergewerkschaft erfahren. Nach dem Referat entwickelte sich eine spannende Diskussion zu den verschiedensten Themen wie Wartezeiten, Ticketbefreiung, Ärztemangel, Ärzte- und Managergehälter, Einwanderer, kleine Krankenhäuser.
Anschließend wurden vier Resolutionen zu folgenden Themen behandelt und einstimmig verabschiedet:
Aktuelle wirtschafts- und sozialpolitische Situation
Gesundheitsversorgung
Zuständigkeiten des Landes im sozialen Bereich
Wachsende soziale Ungerechtigkeit
Die Landestagung wurde mit Rhythmen der Mädchen-Saxgruppe „Schlern-Saxcess“ auflockernd umrahmt.