Dienstleistungen des ASGB

Öffnungszeiten der ASGB Büros
während der Zeit der Steuererklärungen

Hauptsitz Bozen
Bindergasse 30
Dienstag bis Freitag:
08:30 bis 12:00 Uhr
sowie von 14:00 bis 17:00 Uhr
Montag:
08:30 bis 12.00 Uhr,
14:00 bis 17:00 Uhr,
19:00 bis 21:00 Uhr
Bezirksbüro Brixen
Vittorio-Veneto-Straße 33
Montag bis Donnerstag:
08:30 bis 12:30 Uhr
sowie von 15:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
08:30 bis 12:30 Uhr, Nachmittags geschlossen.
Bezirksbüro Sterzing
Untertorplatz 2
Dienstag und Donnerstag:
09:00 bis 13:00 Uhr
sowie von 14:00 bis 17:30 Uhr
Mittwoch:
14:00 bis 17:30 Uhr
Die Steuererklärungen werden ausschließlich nach
Terminen abgefasst, Tel. 0472/834515.
Bezirksbüro Bruneck
St. Lorenzner-Straße 8
Montag bis Freitag:
08:30 bis 12:00 Uhr sowie von 14:00 bis 18:00 Uhr,
im Monat Mai auch Samstags von 08:30 bis 10:30 Uhr
Bezirksbüro Meran
Freiheitsstraße 182/c
Montag bis Donnerstag:
08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Bezirksbüro Schlanders
Holzbruggweg 19
Montag, Mittwoch und Donnerstag:
08:00 bis 12:00 Uhr sowie von 14:00 bis 18:00 Uhr;
Dienstag und Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Bezirksbüro Neumarkt
Straße der Alten Gründungen 8
Die Steuererklärungen in Neumarkt werden nach Terminvereinbarung abgefasst. Aus organisatorischen Gründen werden die Anmeldungen ab Freitag,
den 11. März 2016 immer Freitags von 14:00 bis 18:00 Uhr unter der Tel. 0471/812857
oder per mail an mdibiasi@asgb.org entgegengenommen.

Dienstleistungen des ASGB

Mod. 730/2016 - Dokumente für die
Abfassung der Steuererklärung

Mitgliedsausweis
Mod. 730/15, bzw. Unico 2015
Mod. C.U. 2016 (auch vom Ehepartner und Kindern)
Mod. C.U. 2016 für Rentner und Arbeitslose wird beim Abfassen des 730 ausgedruckt (Personalausweis mitbringen!)
Steuernummer Ehepartner und zu Lasten lebende Kinder
Gebäudekatasterauszug und/oder Grundbesitzbogen (nur bei Änderungen, bzw. erstmaliger Abfassung der Steuererklärung)
Medikamente: Kassenbeleg mit Art und Anzahl des Medikamentes und der Steuernummer des Patienten. Kassenbelege ohne Steuernummer können nicht angenommen werden!
Arztspesen und bezahlte Tickets mit eventueller Rückerstattung
Rechnungen für Massagen oder Physiotherapie
Zinsbestätigung der Bank für Hypothekardarlehen für den Kauf oder Bau der Erstwohnung
Lebens- und Unfallversicherung mit genauer Angabe der abschreibbaren Beträge
Freiwillige Weiterversicherung für die Rente
Einzahlungsbestätigung Hausfrauenrente
Mietverträge (Vermieter und Mieter)
Mietvertrag für zu lasten lebende Studenten (auch Ausland) und Einzahlungsbelege der Miete
Begräbnisspesen
Entrichtete bzw. erhaltene Unterhaltszahlungen - Ex-Ehepartner und Urteil
Einschreibegebühren Universität
Tierarztspesen für Haustiere
Spendenbestätigung ausgestellt von der Organisation der gespendet wurde
Abschreibung bezüglich Haussanierung (36 bzw. 50 Prozent) abzüglich Landesbeiträgen
Abschreibung betreffend Ankauf von Möbeln und Elektrogeräten bei Sanierung
Abschreibung bezüglich Energieeinsparungsmaßnahmen (55 bzw. 65 Prozent)
Spesen für Kinderkrippe
Einzahlungsbelege für Kindergarten, Volks-, Mittel und Oberschule ab 16.07.2015 (auch Privatschulen)
Einzahlungsbestätigungen Mod. F24 für Saldo 2014 und Akkonti 2015 (nur bei Bezahlung der Steuer über eine Bank) für IRPEF, (cedolare secca)
Einzahlungsscheine Sozialbeiträge für Hausangestellte
Einzahlungsbestätigung für Mitgliedschaft in Amateursportvereinen zu Lasten lebender Kinder im Alter von fünf bis 18 Jahren
Pflegespesen abzüglich des Pflegegeldes
Einzahlungen für den Nachkauf von Studienjahren und Zusammenlegung von Versicherungszeiten
Zusätzliche Einzahlungen für Zusatzrente.
Die Liste bietet eine Hilfe um die jeweils erforderlichen Unterlagen zusammenzustellen. Für spezifische Fälle können noch weitere Unterlagen nötig sein. Dies wird gegebenenfalls vor Ort geklärt werden.
C.U. Kinder: Falls die Kinder gearbeitet oder ein Stipendium erhalten haben ist es wichtig deren C.U., bzw. anderen Einkommensbestätigungen bei der eigenen Steuererklärung mitzunehmen. Es muss festgestellt werden, ob die Kinder noch zu Lasten waren und außerdem kann es sein, dass die Kinder selbst eine Steuererklärung machen können, bzw. müssen.