Nahrungsmittel

Kollektivvertrag Lebensmittelindustrie erneuert

Kürzlich wurde der nationale Kollektivvertrag für die Lebensmittelinudstrie unterzeichnet, der eine Laufzeit von vier Jahren hat (01.12.2015 – 30.11.2019).
Nachstehend ein kurzer Auszug der wichtigsten Neuerungen
Vertragsordnung
Es wurde vereinbart, dass in jenen Betrieben, in denen es keinen Betriebsrat gibt, Vertragsverhandlungen von den Gewerkschaften direkt geführt werden können.
Sicherheitssprecher
Die Stunden für die zusätzliche Weiterbildung im Bereich Sicherheit wurden von acht auf zehn erhöht (42 Stunden jährlich).
Zeitgemäßes Arbeiten
Auf Freiwilligkeit beruhend kann der Zugang zu Telearbeit geregelt werden.
Part-time
Die Möglichkeit zur Teilzeitarbeit wurde von fünf auf sieben Prozent, gerechnet auf die gesamte Belegschaft, erhöht. Vor der Anstellung von Teilzeitkräften müssen die Vollzeitbeschäftigten informiert und etwaige Anfragen derselben in Betracht gezogen werden. Recht auf Vorrang bei Umwandlung von Teilzeit in Vollzeit. Die Ablehnung des Beschäftigten auf Umwandlung in Vollzeit oder umgekehrt, stellt keinen triftigen Entlassungsgrund dar. Es besteht die Möglichkeit, die Elternzeit in Teilzeit umzuwandeln.
Rechte und Freistellungen
Freistellungen aus schwerwiegenden Gründen: Die Arbeiter haben Anrecht auf vier Tage bezahlte Freistellung im Todesfall eines Verwandten, die Freistellungen werden nicht mehr pro Jahr berechnet, sondern pro Todesfall.
Bei Krankheit des Kindes im Alter zwischen drei und neun Jahren können zehn Tage (bisher neun) unbezahlte Freistellungen im Jahr beansprucht werden, benutzbar auch in Gruppen von vier Stunden.
Für den Elternurlaub muss nicht mehr zwingenderweise ein ganzer Tag genommen werden, es können auch nur vier Stunden beansprucht werden,
Einstufungen
Gesetzlich vorgesehene Umstufung kann nur bei betrieblicher Neuorganisation und/oder mittels Vereinbarung mit der EGV vorgenommen werden.
Sanitätsfonds
Die Beteiligung mit zwei Euro zu Lasten der Beschäftigten wird auf 1. Juni 2020 verschoben.
Im Fonds sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, um weitere Leistungen zu gewährleisten, z.B. : Finanzielle Hilfe an jene Arbeiter, die unfreiwillig den Arbeitsplatz verlieren und nicht mehr als zwei Jahre bis zur Pensionierung benötigen; Der Fonds übernimmt bei freiwilliger Umwandlung von Vollzeit in Teilzeit zur Beibehaltung des Arbeitsplatzes (Voraussetzung: zwei Jahre vor Erreichen der Altersrente) die gesamten Sozialabgaben für die Abdeckung der Rente.

Druck & Papier

Wahlen des Betriebsrates und des
Sicherheitssprechers bei Athesia Druck Bozen

Am 8. und 9. März fanden bei der Druckerei Athesia die Neuwahlen der EGV und der Sicherheitssprecher statt. Dabei wurden drei Betriebsräte, von denen einer auch Sicherheitssprecher macht und zusätzlich weitere zwei Sicherheitssprecher gewählt. Die Wahlbeteiligung betrug 71 Prozent und liegt im Durchschnitt. Da nur der ASGB Kandidaten stellte, erhielten wir auch die gesamten Sitze.
Die Neugewählten sind: Christian Schenk, Mathias Mair, Marina Riz für den Betriebsrat und Thomas Ebner und Devid Anglanisind die zusätzlichen Sicherheitssprecher. Der ASGB-Druck & Papier bedankt sich bei den zahlreichen Wählern und den Kandidaten. Den gewählten Betriebsräten und Sicherheitssprecher wünscht der ASGB viel Erfolg in den drei Jahren ihres Mandates.