kommentar
Georg Pardeller

Mehr Miteinander

Die Nachricht ist an uns spurlos vorübergegangen: Vor einiger Zeit wurde bekannt, dass die Jugendarbeitslosigkeit im Jahr 2005 um über 16 Prozent auf insgesamt elf Prozent gestiegen ist: im Klartext heißt das, dass jeder zehnte Jugendliche im Alter zwischen 15 und 24 Jahren keine Arbeit hat; und diese Daten betreffen nicht etwa Süditalien, wie man vielleicht meinen könnte, sondern unsere direkte Nachbarprovinz südlich von Salurn! Wenn man noch dazu bedenkt, dass viele Arbeitslose in der Statistik gar nicht aufscheinen, weil sie offiziell weiterstudieren, da sie keine Arbeit finden, so ist die Situation umso dramatischer. Welche Hoffnung in die Zukunft können diese Jugendlichen haben?
Die Lage bei uns hingegen ist noch gut, eine Wirtschaftskrise wie im restlichen Italien oder wie in Deutschland hat uns noch nicht erfasst. Wir spüren aber, dass es enger wird, sowohl bei den Wirtschaftstreibenden als auch bei den Arbeitsplätzen. Auch das Problem der Armut sehen wir stärker auf uns zukommen. In Italien sucht man nach Wegen aus der Krise. Auf staatlicher Ebene denkt man laut über die Einführung eines Zehn-Stunden-Arbeitstages und über eine weitere Erhöhung des Rentenalters nach. Wir werden uns zu wehren wissen. Wir werden uns keinesfalls ins Mittelalter zurück versetzen lassen, und bis zum Umfallen arbeiten. Solche Vorhaben wären mehr als verantwortungslos und würden bestenfalls eine noch höhere Jugendarbeitslosigkeit zur Folge haben. Innovation heißt hingegen das Schlagwort vor allem in Südtirols Wirtschaftskreisen. Aber eines darf man dabei nicht vergessen: Die besten Ideen werden dort entstehen, wo es ein gutes Zusammenwirken zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern gibt. Arbeitskräfte sind stärker motiviert, wenn sie kreativ arbeiten können und mit eingebunden werden. Es braucht weniger Eigenbröteleien, ein verstärktes Miteinander und ein Stück mehr soziale Gerechtigkeit in dieser egoistischen Welt. Für die Absicherung im Alter ist sicher eine andere Lebensplanung notwendig als bisher. Wir müssen die heißen Eisen anpacken, auch Opfer bringen, um die Herausforderungen der Zukunft zu meistern.
Georg Pardeller
Vorsitzender

Thema
Reform 2008

Was geschieht mit meiner Abfertigung?

Ende 2005 wurde neben der Zusatzrente auch die Abfertigung gesetzlich neu geregelt, allerdings erst mit Wirkung ab 01.01.2008. Es wird zurzeit viel über dieses komplexe Thema geschrieben und diskutiert und in einigen Punkten herrscht nach wie vor Unklarheit bei vielen Arbeitnehmern, insbesondere was die Zukunft der Abfertigung betrifft. Deshalb gehen wir hier nochmals speziell auf die wichtigsten Neuerungen für die Abfertigung ein, wie sie ab 1. Jänner 2008 zur Anwendung kommen werden.
Zunächst gilt es zwischen öffentlichen Angestellten und Beschäftigten der Privatwirtschaft zu unterscheiden. Während für letztere die Reform ab 2008 voll zum Tragen kommt, gelten die neuen Bestimmungen für die öffentlich Bediensteten bezüglich der Abfertigung vorerst nicht. Vorerst bedeutet, dass zuvor die Durchführungsbestimmungen zur Rentenreform von 2004 verabschiedet werden müssen. Solange diese also fehlen, bleibt für die öffentlich Bediensteten in Bezug auf die Abfertigung auch nach Inkrafttreten der Reform alles beim Alten. Was hingegen die Neuerung der Zusatzrente betrifft (z.B. Besteuerung oder Vorschüsse auf die Zusatzrentenposition), gilt diese auch für die öffentlich Bediensteten bereits ab 01.01.2008.
Die Abfertigung hat durch die neuen Bestimmungen einen klaren Rentencharakter bekommen. Ursprünglich war die Abfertigung als finanzielles Polster für den Zeitraum zwischen Pensionsantritt und Beginn der Rentenzahlung eingeführt worden, da diese in Italien früher viele Monate, wenn nicht Jahre, auf sich warten ließ. Vielfach gab die Abfertigung vielen Arbeitnehmern sogar die Möglichkeit, sich oder den Kindern nach Auflösung des Arbeitsverhältnisses bzw. nach Pensionierung einen besonderen Wunsch zu erfüllen. Diese Zeiten sind zumindest für die heute unter 40-jährigen Arbeitnehmer endgültig vorbei. Aufgrund der verschiedenen Rentenreformen wird die staatliche Rente in Zukunft um etwa die Hälfte gekürzt. Daher muss die Abfertigung für den Aufbau einer Zusatzrente verwendet werden, will man im Rentenalter finanziell über die Runden kommen.
Was geschieht mit meiner Abfertigung nach dem 01.01.2008 als Beschäftigter der Privatwirtschaft?
Grundsätzlich gilt es, zwei Dinge festzuhalten: erstens bleibt dem Arbeitnehmer die Abfertigung auf jeden Fall erhalten, egal wie er sich entscheidet und zweitens beruht die Zusatzrente auf Freiwilligkeit. Allerdings verlangt der Gesetzgeber, dass sich der Arbeitnehmer entscheidet, wie er seine Abfertigung in Zukunft anlegen will. Entweder bleibt sie weiterhin beim Arbeitgeber oder sie fließt, verbunden mit steuerlichen Anreizen, in eine Zusatzrente.
Zu betonen ist auch, dass es immer nur um die zukünftige Abfertigung geht, also jene, die nach dem Beitritt zu einem Zusatzrentenfonds anreift. Die bis dahin angereifte Abfertigung ist nicht davon betroffen, sie bleibt – wie gehabt - bis zum Anspruch auf Auszahlung beim Arbeitgeber.
Bis wann muss ich mich entscheiden?
Die Abfertigungsreform tritt mit 01.01.2008 in Kraft. Arbeitnehmer, die zu diesem Zeitpunkt bereits beschäftigt sind, haben sechs Monate, also bis zum 30.06.2008 Zeit, sich zu entscheiden, ob und in welchen Zusatzrentenfonds sie die zukünftige Abfertigung einzahlen wollen oder ob sie die Abfertigung lieber beim Arbeitgeber lassen. Arbeitnehmer, die nach dem 01.01.2008 ein Arbeitsverhältnis beginnen, haben ab dem Einstellungstag sechs Monate Zeit, sich zu entscheiden. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Arbeitnehmer auf jeden Fall vor Ablauf dieser Frist über die verschiedenen Möglichkeiten zu informieren. Die Entscheidung des Arbeitnehmers muss schriftlich und dokumentierbar sein. Wer sich für den Verbleib der Abfertigung beim Arbeitgeber entschließt, kann dies jederzeit rückgängig machen und die zukünftige Abfertigung zu einem späteren Zeitpunkt an einen Zusatzrentenfonds überweisen. Zeitverlust bedeutet aber auch gleichzeitig Geldverlust für die Zusatzrente!
Was geschieht, wenn ich die sechs-Monate-Frist verstreichen lasse?
Dann kommt die Regelung der stillschweigenden Zustimmung zur Anwendung. Diese besagt, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, die nach Ablauf der Sechsmonatefrist anreifende Abfertigung in einen vom Kollektivvertrag oder einem Betriebsabkommen vorgesehenen Zusatzrentenfonds zu überweisen, falls der Arbeitnehmer sich nicht über die Verwendung seiner Abfertigung äußert.
Der ASGB empfiehlt allen Arbeitnehmern auf jeden Fall innerhalb der Sechsmonatefrist selbst über ihre Abfertigung zu bestimmen und sie für eine Zusatzrente zu verwenden. Arbeitnehmer in Südtirol haben die Möglichkeit, in den regionalen Zusatzrentenfonds „Laborfonds" einzuzahlen, der vom ASGB zusammen mit den anderen Gewerkschaftsbünden und den Wirtschaftsverbänden gegründet wurde, um der lohnabhängigen Bevölkerung in Südtirol den Aufbau einer Zusatzrente zu ermöglichen.
Wie viel kann ich von meiner Abfertigung in einen Zusatzrentenfonds einzahlen?
Hierfür ist der Stichtag 29.04.1993 ausschlaggebend. Je nach dem ob jemand vor oder nach diesem Termin das erste Mal sozial versichert gearbeitet hat, wird ein Teil der Abfertigung oder die gesamte zukünftige Abfertigung in den Zusatzrentenfonds eingezahlt. Folgende Übersicht soll dies veranschaulichen: