Landwirtschaft
Wirtschaftlicher Teil des Kollektivvertrages für die Beschäftigten der Obstmagazine Südtirols für 2006-2007 erneuert
Ab 1. Jänner 2006 erhalten die Fixarbeiter und Saisonbeschäftigten jener Obstmagazine Südtirols, welche keine betriebswirtschaftliche oder ergebnisbezogene Produktionsprämie laut Art. 49 des Ges. 488/1999 bzw. Art. 43 des Ges. 448/2001 vorsehen, einen monatlichen Betrag ausbezahlt, der sich laut oben stehender Tabelle nach Kategorien staffelt. Dieser Betrag hat keine Auswirkungen auf das Saisonelement, die Abfertigung oder andere kollektivvertragliche Elemente und wird im Verhältnis zur Arbeitsleistung berechnet. Angestellte haben kein Anrecht auf diese Prämie. Weiters wird das Grundgehalt der Fixarbeiter, der Saisonbeschäftigten und der Angestellten mit 1. Jänner 2006 um drei Prozent und mit 1. Jänner 2007 um weitere 2,7 Prozent erhöht. Im Folgenden sind die entsprechenden Gehaltstabellen angeführt: