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Die neue Gesundheitskarte

Im Dezember wurde mit der Zusendung begonnen, mittlerweile sollte sie jeder erhalten haben. Die Rede ist von der neuen Gesundheitskarte (tessera sanitaria), die vom italienischen Wirtschafts- und Finanzministerium eingeführt wurde, um einen genaueren Überblick über die Ausgaben des öffentlichen Gesundheitssystems zu bekommen. Diese Karte wurde aber auch im Sinne einer bürgerfreundlichen Verwaltung entwickelt.
Die neue Gesundheitskarte braucht es in Zukunft für die Besorgung von Medikamenten, für die Vormerkung von Laboruntersuchungen, für die Inanspruchnahme von Spezialvisiten und für Thermalkuren in öffentlichen Einrichtungen, kurz gesagt für die öffentlichen Gesundheitsleistungen. Der Bürger weist die Karte beim Hausarzt, beim Kinderarzt, bei Ärzten der Sanitätsbetriebe und konventionierten Strukturen vor, damit die Steuernummer auf den Rezeptvordruck angebracht werden kann. Erfolgt die Rezeptausstellung ohne Angabe der Steuernummer, kann der Betreute die Gesundheitskarte auch in den Apotheken, Labors und konventionierten Betrieben vorlegen. Allerdings ersetzt die Gesundheitskarte nicht den Sanitätsausweis, also das so genannte Krankenkassenbüchlein. Dieses ist auch weiterhin notwendig.
Vielmehr ersetzt die neue Gesundheitskarte die bisherige plastifizierte Steuerkarte und kann somit in allen Fällen verwendet werden, in denen die Vorlage der Steuernummer erforderlich ist.
Zudem ersetzt die neue Gesundheitskarte den bisherigen internationalen Krankenschein „Modell E 111". Die Rückseite enthält nämlich die Europäische Krankenversicherungskarte (tessera europea di assistenza malattia – team), welche für alle 25 Länder der EU sowie für die Staaten der Europäischen Freihandelszone (EFTA) gültig ist. Diese sind im Einzelnen:
EU
Belgien
Dänemark
Deutschland
Estland
Finnland
Frankreich
Griechenland
Großbritannien
Irland
Italien
Lettland
Litauen
Luxemburg
Malta
Niederlande
Österreich
Polen
Portugal
Spanien
Schweden
Slowakei
Slowenien
Tschechien
Ungarn
Zypern (griech.)
EFTA
Island
Liechtenstein
Norwegen
Schweiz
Gültigkeitsbereich der Europäischen Krankenversicherungskarte
Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte können in dringenden Fällen in den genannten Ländern Gesundheitsleistungen in Anspruch genommen werden. Hierbei gilt es zu unterstreichen, dass der Versicherte Anspruch auf dieselbe Qualität und Quantität der Gesundheitsleistungen hat, die jener Staat, in dem er sich gerade befindet, auch für die eigenen Staatsbürger vorsieht. Die Gesundheitskarte befreit den Bürger jedoch nicht von den im jeweiligen Land vorgesehenen Tickets auf Gesundheitsleistungen.
Da die neue Gesundheitskarte mehrere Funktionen erfüllt und verschiedene Dokumente ersetzt, empfiehlt es sich, die Karte stets bei sich zu tragen. Sie hat eine Gültigkeit von fünf Jahren und wird nach Verfall von der Agentur für Einnahmen automatisch erneuert und zugesandt.
Im Falle des Verlustes oder unrichtiger Angaben auf der Gesundheitskarte, kann sich der Bürger an die Agentur für Einnahmen wenden, um ein Duplikat bzw. die Richtigstellung zu beantragen (siehe www.agenziaentrate.gov.it). Die Agentur für Einnahmen hat einen Sitz in Bozen, Meran, Brixen und Bruneck sowie einen Schalter in den Gemeinden Schlanders (mittwochs 9 – 12 Uhr) und Toblach (montags 9 – 12 Uhr). Informationsbroschüren liegen bei den Schaltern der Agentur für Einnahmen und der Sanitätsbetriebe auf.

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Berlusconis (Wahl) Geschenk

Von Ministerpräsidenten persönlich erhalten die 2005 geborenen Kleinkinder einen Brief, der den Erhalt des Baby–Bonus über 1.000 Euro ankündigt, unterschrieben mit: einen dicken Kuss von Silvio Berlusconi.
Es scheint als ob der Ministerpräsident persönlich aus seiner Hosentasche die braven Staatsbürger (sprich Wähler) für die neuen Erdenbürger belohnt. Alle Mittel und Wege sind ihm recht, die Wähler auch noch in letzter Minute an seine Seite zu ziehen, aber es sind unsere Steuergelder, mit denen er seine Wahlwerbung macht.
Eine Handkuss zurück Silvio, wir werden Dich nicht wählen!!!!