Verbrauchertelegramm
Finanzgesetz
Eine der anstehenden Änderungen zum Haushaltsgesetz sieht die Schaffung eines Fonds vor, aus welchem Entschädigungen für die Opfer von Finanzcrashs bezahlt werden sollen. Die Gelder für diesen Fonds sollen aus den so genannten „Schlafenden Konten" stammen. Die VZS weist diesen Vorschlag von Regierung und Parlament auf das Entschiedenste zurück. Das Geld aus Schlafenden Konten gehört laut Gesetz dem Staat und muss für soziale Zwecke gebunden oder den öffentlichen Kassen zugeführt werden. Auf keinen Fall darf es dazu verwendet werden, die Schäden aus Finanzskandalen zu decken. Das sollen die schuldigen Bankmanager aus eigener Tasche bezahlen, so die Verbraucherschützer.