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Berufliche Weiterbildung: Land zahlt mit

Ab sofort kann jeder Südtiroler, der bei einem privaten Arbeitgeber angestellt ist, sich in Mobilität befindet, die Lohnausgleichskasse beansprucht oder arbeitslos ist, bei der Landesabteilung für Deutsche und Ladinische Berufsbildung um Beiträge für den Besuch eines beruflichen Weiterbildungskurses ansuchen. Die Beiträge werden so lange gewährt, bis die Geldmittel erschöpft sind.
Um in den Genuss der Beiträge zu kommen, muss der Gesuchsteller in Südtirol ansässig sein und bei einem Betrieb in Südtirol arbeiten. Im Falle von Umschulungsmaßnahmen muss das Weiterbildungsprojekt eine im Land anerkannte Berufstätigkeit betreffen. Der besuchte Weiterbildungskurs darf nicht durch anderweitige öffentliche Mittel mitfinanziert werden und außerdem dürfen die besuchten Kurse nicht bereits durch das Aus- und Weiterbildungsangebot der Landesberufs- und Fachschulen in Südtirol abgedeckt sein.
Der maximale Beitrag des Landes beträgt 1500 Euro. In der Regel übernimmt die öffentliche Hand 80 Prozent der vom Begünstigten getragenen Kurskosten. 20 Prozent müssen vom Gesuchsteller selbst übernommen werden. Die Kurskosten müssen mindestens 400 Euro betragen, damit ein Beitrag gewährt wird.
Die Genehmigung des Ansuchens muss schon vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme erfolgen. Die Bearbeitung der Gesuche erfolgt monatlich. Die Ansuchen, die innerhalb des 20. des jeweiligen Monats vorgelegt werden, werden noch im selben Monat bewertet und genehmigt.
Die allgemeinen Kriterien zur Beitragsvergabe, sowie die aktuelle Ausschreibung und das entsprechende Gesuchsformular sind im Internet auf den Seiten der Berufsbildung (www.berufsbildung.it) unter dem Stichwort „Formulare" abrufbar.
Weitere Informationen erteilen:
Michaela Rogger
Telefon 0471 416914,
Thomas Prunner
Telefon 0471 416930,
Inge Clementi
Telefon 0471 416919,

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Büro Neumarkt

Neue Öffnungszeiten für die Abfassung der Steuerklärungen

Die Mitarbeiter des ASGB-Bezirksbüros Neumarkt teilen allen Interessierten mit, dass vom 1. März 2006 bis 30. Juni 2006, also für die Zeit der Abfassung der Steuererklärungen, unser Büro auch am Samstag Vormittag geöffnet bleibt.
Somit gelten für den Zeitraum 1. März 2006 bis 30. Juni 2006 im ASGB-Büro Neumarkt folgende Öffnungszeiten:
Mittwoch 8:00 – 12:00 Uhr (vorwiegend Patronatsangelegenheiten)
Freitag 8:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
Samstag 8:30 – 11:00 Uhr
Des Weiteren werden die ASGB-Mitglieder gebeten, bereits jetzt einen Termin für die Abfassung der Steuererklärung in Neumarkt zu vereinbaren. So können Wartezeiten vermieden werden.
Aus organisatorischen Gründen werden die Anmeldungen immer Mittwochs von 11:00 Uhr bis 12:00 Uhr unter der Telefonnummer 0471 812857 entgegengenommen.