ABENTEUER-Sprache

Lust auf Working Holidays

Mundolengua hilft dir bei der Organisation deines „Working Holiday"-Aufenthalts in zahlreichen Ländern (Australien, England, Irland, Kanada, Neuseeland, Südamerika u.a.m.).
Nähere Infos zu dem Angebot von Mundolengua findest du beim ASGB, Sprechstunden jeweils Freitag Nachmittag von 14:30 bis 18:00 Uhr beim ASGB in Bozen und unter

ABENTEUER-Sprache

ASGB Tipp: STIPENDIEN

Heuer gibt es folgende zwei alternative Fördermöglichkeiten:
1. Zweit- und Fremdsprachenförderung z.B. drei Wochen bis 1.178 Euro
2. Sprachkurse im Rahmen einer individuellen beruflichen Weiterbildung bis max. 1.500 Euro.
1. Zweit- und Fremdsprachenförderung
Das Land Südtirol fördert in einer europaweit einmaligen Weise Sprachaufenthalte (z.B. einen dreiwöchigen Kurs bis maximal 1.178 Euro). Alle unsere beschriebenen Gruppen-, Intensiv-, Kombinations- und Fachsprachkurse erfüllen die vom Land gesetzten Kriterien. Gerne unterstützen wir Sie beim "Checken" der Voraussetzungen anhand Ihrer Steuererklärung, am besten Sie vereinbaren einen Termin per email: info@abenteuer-sprache.com oder Tel.333/3957494
Förderungskriterien für Italienischkurse:
Studiendauer von mindestens zwei Wochen (jeweils 25 Wochenlektionen)
Volksschulabschluss
Alter unter 60 Jahren.
Förderungskriterien für Fremdsprachen:
Studiendauer von mindestens drei Wochen (jeweils 25 Wochenlektionen)
Mittelschuldiplom
Alter unter 45 Jahren.
Die weiter oben beschriebenen Schulprojektwochen sind ebenfalls förderungswürdig, wenn sie eine Woche dauern und mindestens 15 SchülerInnen derselben Schule daran teilnehmen. Für alle in Südtirol seit mindestens einem Jahr ansässigen EU-BürgerInnen, die bis zum 31.05.2006 eine Sprachreise antreten, gilt die bereinigte Einkommenshöchstgrenze von 27.300 Euro (=das um Freibeträge für zu Lasten lebende Familienangehörige und bei Lohnabhängigen um 30 Prozent reduzierte Bruttoeinkommen).
Ab dem 21. Kurstag wird der Tagessatz um 20 Prozent, ab dem 51. Kurstag um 40 Prozent und ab dem 81. Kurstag um 70 Prozent herabgesetzt.
Zur Erfassung der wirtschaftlichen Bedürftigkeit wird das Einkommen und Vermögen des Kursteilnehmers bzw. auch seiner Familie herangezogen, falls dieser im Jahr vor Kursbeginn nicht selbst ein Mindesteinkommen von 10.600 Euro erzielt hat und einer regelmäßigen Erwerbstätigkeit nachgegangen ist. (Unterbrechungen mit Eintragung in die Arbeitslosenlisten werden anerkannt).
2. Sprachkursförderung im Rahmen beruflicher Weiterbildung
Ab Dezember 2005 können Einzelpersonen in der Landesabteilung für deutsche und ladinische Berufsbildung um Beiträge für den Besuch eines beruflichen Weiterbildungskurses (bzw. für ein individuelles berufliches Weiterbildungsprojekt z.B SPRACHKURS, COMPUTER, usw.) ansuchen. Die Beiträge werden so lange gewährt, bis die Geldmittel erschöpft sind.
Wer kann ansuchen?
Personen, die bei privaten Arbeitgebern beschäftigt sind
Personen in Mobilität oder Lohnausgleichskasse
Arbeitslose ArbeitnehmerInnen (nachweislich)
Voraussetzung ist unter anderem
Der/die Gesuchsteller/in muss in Südtirol ansässig sein oder seine/ihre Arbeitsleistung in einem Betrieb in Südtirol erbringen.
Im Falle von Umschulungsmaßnahmen muss das Weiterbildungsprojekt eine auf Landesebene anerkannte Berufstätigkeit betreffen.
Der Weiterbildungskurs ist nicht durch anderweitige öffentliche Mittel co/finanziert; außerdem ist er nicht bereits durch das Aus- und Weiterbildungsangebot der Landesberufs- und Fachschulen in Südtirol abgedeckt.
Beitragshöhe und Anteil der öffentlichen Finanzierung
Der maximale Beitrag beträgt 1.500 Euro inkl. Mwst (in Ausnahmefällen bis zu 2.500 Euro inkl. Mwst).
Der öffentliche Beitrag beträgt in der Regel 80 Prozent der vom Begünstigten getragenen Kurskosten. 20 Prozent müssen vom/von der Gesuchsteller/in selbst übernommen werden.
Die Kurskosten müssen mindestens 400 Euro (inkl. Mwst) betragen, damit ein Beitrag gewährt wird.
Einreichetermin für das Ansuchen
Die Genehmigung des Ansuchens muss vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme erfolgen. Die Bearbeitung der Gesuche erfolgt monatlich. Beachten Sie bitte, dass nur jene Gesuche, die innerhalb des 20. des jeweiligen Monats vorgelegt werden, noch im selben Monat bewertet und genehmigt werden können.
Gerne informieren wir Euch näher.
Ihr erreicht uns Freitag zwischen 14:30 und 18:00 Uhr beim ASGB in Bozen, Bindergasse 30, tel. 0471 308200, bzw. jederzeit unter