Patronat SBR
Die Rentenbestimmungen des Jahres 2006

Wer kann in Rente gehen?


Dienstleistungsgesellschaft
Steuererklärung 2006

Für die Steuererklärung 2006 gibt es folgende Neuerungen

Für das Jahr 2005 wurde ein weiterer Teil der Steuerreform umgesetzt. Die Steuerfreibeträge für Familienangehörige wurden abgeschafft; anstelle dieser tritt nun – ähnlich wie beim Einkommen – die steuerfrei Zone, die „tax free area". Dieser Betrag verringert das besteuerbare Einkommen und ist nicht nur je nach Zusammensetzung der zu Lasten lebenden Familienmitglieder unterschiedlich, sondern wird zudem anhand einer Berechnung ermittelt, welche das Gesamteinkommen berücksichtigt. In der Regel bedeutet dies je höher das Einkommen, desto geringer der Freibetrag für Kinder zu Lasten. Jede Regel hat eine Ausnahme. Hier besteht sie darin, dass bei einem zu geringen Einkommen der Betrag nicht mehr ausgeschöpft werden kann, da das persönliche Einkommen bereits steuerfrei ist und nichts mehr abgesetzt werden kann.
Die Freibeträge wurden bereits auf Lohn, bzw. Rente im Jahr 2005 nach dem neuen System verrechnet. Sind beide Elternteile erwerbstätig, bzw. Rentner so kann es sein, dass nicht die günstigste Verrechnung der steuerfreien Zone erfolgt ist. Durch die Abfassung der Steuererklärung kann ein eventueller Verlust wieder wettgemacht werden. Es empfiehlt sich also für eine Familie bei der beide Elternteile ein Einkommen haben und Kinder zu Lasten leben, bei uns kontrollieren zu lassen, ob die Besteuerung im Jahr 2005 vorteilhaft erfolgt ist.
Eine weitere Neuerung betrifft die abschreibbaren Spesen
Für das Jahr 2005 können die Spesen für den Besuch der Kinderkrippe (asilo nido), nicht zu verwechseln mit dem Kindergarten, abgeschrieben werden und zwar im Ausmaß von 632,00 Euro pro Kind. Die Kinderkrippe kann als öffentliche Einrichtung geführt werden oder auch es kann sich auch um eine private Einrichtung handeln. Als Beleg für die Steuererklärung ist die bezahlte Quittung, bzw. Rechnung mitzubringen. Auf dem Beleg müssen der Name des Kindes und der eines der Erziehungsberechtigten angeführt sein.
Termine
Die Termine für das Modell 730 sind dieselben wie letztes Jahr:
> Mitte März bis 15.Juni 2006:
Abfassen der Steuererklärung Mod. 730 in den einzelnen Bezirksbüros, bzw. in den Betrieben vor Ort.
> Juli 2006:
Verrechnung der Steuerschuld oder des Steuerguthabens auf dem Lohnstreifen
> August 2006:
Verrechnung der Steuerschuld oder des Steuerguthabens auf der Rente
> 30. September 2006:
Mitteilung über eine Abänderung, bzw. Streichung des Novemberaccontos
> November 2006:
Verrechnung der Steuervorauszahlung auf Lohn oder Rente
Mod. 730/2006 - Dokumente für die Abfassungder Steuererklärung
Mitgliedsausweis
Mod. 730/05, bzw. Unico 2005
Mod. CUD 2006
Steuernummer Ehepartner und zu Lasten lebende Kinder
Aktueller Grundbesitzbogen - und/oder Gebäudekatasterauszug
Bescheinigung über eventuelle Zusatzeinkommen im Jahr 2005
Für Bauarbeiter: Mod. CUD 2006 von Bauarbeiterkasse, sofern dies zugeschickt wurde
Arbeitslosen-, Mobilitäts- oder Unfallgelder
Im Jahr 2005 bestrittene Arztspesen, bezahlte Medikamente mit oder ohne Verschreibung und bezahlte Tickets mit eventueller Rückerstattung des Sanitätsbetriebes
Im Jahr 2005 bezahlte Zinsen für Hypothekardarlehen
Im Jahr 2005 bezahlte Prämien für private Lebens- und Unfallversicherung, freiwillige Weiterversicherung für die Rente
Einzahlungsbestätigung Hausfrauenrente
Mietvertrag laut Gesetz 431/98
Begräbnisspesen 2005
Entrichtete bzw. erhaltene Unterhaltszahlungen 2005
Einschreibegebühren für Oberschule und Universität Jahr 2005
Tierarztspesen betreffend Haustiere
Spenden
Abschreibung bezüglich Haussanierung (41%, bzw. 36%):
- Mitteilung an das Steueramt mit Einschreibebestätigung
- bezahlte Rechnungen
- Banküberweisungen
Spesen für Kinderkrippe 2005 (nicht Kindergartenbeitrag!)
Einzahlungsbestätigungen Mod. F24 für IRPEF- Saldo 2004 und IRPEF-Acconti 2005 (nur bei Bezahlung der Steuer über eine Bank)
Abschnitt Haftplichtversicherung PKW, Motorrad, usw.
Einzahlungscheine Sozialbeiträge für Hausangestellte
Nicht alle Unterlagen sind für jeden Erklärer erforderlich. Die Liste bietet eine Hilfe um die jeweils erforderlichen Unterlagen zusammenzustellen. Für ganz spezifische Fälle können noch weitere Unterlagen nötig sein. Dies wird gegebenenfalls vor Ort geklärt werden.
Weitere Informationen erteilen unser Steuerbeistandszentrum unter der Telefonnummer 0471 308286 oder alle Bezirksbüros.