Öffentlicher Dienst

Großer Wahlerfolg des ASGB beim NISF/INPS und INAIL

Anlässlich der im Jänner 2006 durchgeführten Wahlen zur Erneuerung der Kommission laut Art. 29 des D.P.R. Nr. 752/76 ist es dem ASGB gemeinsam mit seinen Betriebsvertretern beim NISF/INPS und INAIL gelungen, durch konstante und intensive Arbeit zu Gunsten aller Bediensteten, ein außerordentlich gutes Resultat zu erzielen.
Von den vier Personalvertretern beim NISF/INPS wurden sage und schreibe drei Mitglieder der ASGB Liste gewählt, wodurch die Vormachtstellung unserer Gewerkschaft weiter ausbaut wird. Spitzenkandidat Helmuth Renzler konnte wiederum durch ein hervorragendes Ergebnis bei den Vorzugsstimmen einen ganz persönlichen Erfolg verbuchen. Damit zeigt sich einmal mehr, wie gut und erfolgreich der ASGB in den vergangenen Jahren seine harte und glaubwürdige Aufbauarbeit geleistet hat.
Etwas anders ist die Situation beim INAIL, wo die Kommission laut Art. 29 des D.P.R. Nr. 752/76 schon seit vielen Jahren nicht mehr existiert hat und die entsprechenden Befugnisse, im Widerspruch zu den Autonomiebestimmungen, teilweise von der Generaldirektion in Rom ausgeübt wurden.
Durch die konsequente und hartnäckige Haltung des (ASGB)-Präsidenten des beratenden Landeskomitees des INAIL, Franz Stuefer, ist es, trotz starker Widerstände auch vonseiten der konföderierten Gewerkschaftsvertretungen, erstmals wieder gelungen Neuwahlen durchzuführen. Trotz dass die konföderierten Gewerkschaften, um einen eventuellen Wahlerfolg des ASGB zu verhindern, eine Einheitsliste eingereicht haben, kann der ASGB als ganz großen Wahlerfolg verbuchen, dass Rechtsanwältin Frau Dr. Erika Ober, mit der größten Anzahl an Vorzugsstimmen aller Kandidaten/innen aller Listen in die Kommission gewählt wurde. Ein ganz besonderes Kompliment für unsere Kandidatin, welche sich durch ihre geradlinige Haltung profiliert hat und natürlich auch an alle anderen Kandidaten/innen, welche dem ASGB viele Stimmen gebracht haben.
Der ASGB wird in Zukunft in beiden Betrieben und insbesondere beim INAIL, wo bis heute noch vieles im Argen liegt, dafür sorgen, dass die Autonomiebestimmungen vonseiten der Verwaltung, zu Gunsten aller Bediensteten, Anwendung finden.

Landesbedienstete – Gesundheitsdienst – Gebietskörperschaften

Stand der Verhandlungen zum BÜKV 2005 - 2008

Der Bereichsübergreifende Kollektivvertrag (BÜKV), der Lohn, Lohngefüge und allgemeine Bestimmungen regelt, ist mit Ende 2004 ausgelaufen. Wie aus den Medien bekannt, ist mit den Verhandlungen im neuen Jahr begonnen worden. Erster Verhandlungspunkt der Verhandlungsdelegationen der öffentlichen Arbeitgeber (Land, Gemeinden, Sanitätsbetriebe, Bezirksgemeinschaften, Wohnbauinstitut und Verkehrsämter von Bozen und Meran) und der Gewerkschaften (ASGB, AGB/CGIL, SGB/CISL, SGK/UIL, GS und Nursing up) sind die Gehaltserhöhungen für den Zweijahreszeitraum 2005-2006. Inzwischen führt die Verhandlungen – zumindest für die Körperschaften Land und deren direkt unterstellten - die neu geschaffene Agentur für Verhandlungen, in der Person des ehemaligen Meraner Generalsekretärs Dr. Geiser.
Die Arbeitgeberseite hat dazu einen Vorschlag vorgelegt, der sich im traditionellen Rahmen bewegt, d.h. zunächst die Erhöhung gemäß der programmierten Inflation, dann dazu den Ausgleich laut Berechnung des Statistikamtes.
Der ASGB und die anderen Gewerkschaften machen dazu geltend: Die offiziellen Inflationsstatistiken entsprechen nicht der tatsächlichen Geldentwertung, dies belegen auch Untersuchungen über Kaufkraftverlust und über Armut. Ein Jahr ist bereits verloren und bis zur Auszahlung vergeht nochmals Zeit. Sie verlangen deshalb Gehaltserhöhungen, die höher sind als das Angebot der Arbeitgeber und den Einstieg in ein System eines effektiven Inflationsausgleichs.
Der nächste Verhandlungstermin ist für Februar festgelegt, dann sollen häufigere Treffen folgen.
Der ASGB wird weiter über Stand und Entwicklung der Verhandlungen zum BÜKV berichten.